Die Freie Szene ist von den pandemiebedingten Einschränkungen stark betroffen, da sie in besonderem Maße auf die Umsetzung einzelner Projekte angewiesen ist. Die Behörde für Kultur und Medien stockt daher auch dieses Jahr den Fonds um 250.000 Euro aus dem Corona Hilfspaket Kultur auf insgesamt 750.000 Euro auf. Gefördert werden nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der freischaffenden Kunst- und Kulturszene. Projektanträge für den Elbkulturfonds können bis zum 1. Juni 2021 digital eingereicht werden.
Freischaffende Künstlerinnen und Künstler können sich über das Online-Antragsverfahren auf die Projektförderung bewerben. Der Elbkulturfonds fördert interdisziplinäre Ansätze, die inspirieren, aufrütteln und gesellschaftspolitische Relevanz entfalten und sonst nicht realisiert werden könnten. Hierunter fallen Projektvorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Performance, Architektur, Design, Fotografie und Literatur sowie spartenübergreifende Arbeiten, welche die Vielfalt des künstlerischen Schaffens in Hamburg auf einzigartige Weise abbilden. Eine fünfköpfige, unabhängige Fachjury entscheidet im dritten Quartal 2021 über die Vergabe der beantragten Fördergelder für das Kalenderjahr 2022. Das Fördervolumen soll pro Projekt etwa zwischen 50.000 bis 100.000 Euro liegen.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Seit über einem Jahr halten die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler den Corona-Auswirkungen stand, kämpfen und lassen sich von den Widrigkeiten der Pandemie nicht unterkriegen. Der Förderung durch den Elbkulturfonds kommt daher in diesem zweiten Jahr der Pandemie eine besonders große Bedeutung zu. Das Corona-Virus darf Kunst und Kultur nicht stoppen! Gerade jetzt brauchen wir die Aussicht auf die vor uns liegende postpandemische Zeit und auf die sich dann wieder voll entfaltende künstlerischen Utopien und den kraftvollen Gestaltungswillen der Freien Szene. Die Sehnsucht nach dem gemeinsamen Erleben von Kunst und Kultur steigt von Tag zu Tag. Ich freue mich sehr auf den Moment, in dem wir wieder am selben Ort und zusammen zuschauen, zuhören, miteinander schweigen und sprechen können.“
Der Elbkulturfonds steht für Teilhabe und richtet sich gegen Benachteiligung. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Kunstschaffenden, Künstlerinnen und Künstlern mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern.
Projektanträge können über das Online-Portal https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM-ELBFND eingereicht werden. Antragsschluss ist Dienstag, der 1. Juni 2021.
Aktuell ist das digitale Antragsverfahren leider nicht vollständig barrierefrei. Bitte kontaktieren Sie uns bei Bedarf per Email an elbkulturfonds@bkm.hamburg.de, damit wir Sie bei der Antragstellung entsprechend unterstützen können.
Informationen zu den Förderkriterien des Elbkulturfonds, Antragsunterlagen, bisher geförderten Projekten und zur Jury finden Sie unter http://elbkulturfonds.hamburg.