Der Einsatz von erneuerbaren Energien leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Auch das Denkmalschutzamt verfolgt das Ziel, den Einsatz von erneuerbaren Energien bei Denkmälern zu ermöglichen. Bereits im März 2023 hat das Amt Tipps und Hinweise zum Antragsverfahren für Solaranlagen bei Denkmälern veröffentlicht.
Diese Praxishilfe wurde nun erweitert, um Hilfestellungen bei der Planung und Antragstellung von Wärmepumpen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen bei denkmalgeschützten Gebäuden zu geben.
Der Leitfaden differenziert, wie bereits bei dem Einsatz von Solaranlagen, zwischen Regelfällen, die meist auf kurzem Wege genehmigt werden können, und komplexeren Fällen, bei denen zusammen mit dem Denkmalschutzamt denkmalverträgliche Lösungen gesucht werden müssen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Bürgerinnen und Bürgern dabei gern beratend zur Seite.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Das Denkmalschutzamt hat es sich zum Ziel gesetzt, den Schutz unserer Kulturdenkmäler und die Energiewende erfolgreich zusammenzubringen. Um dieses Ziel gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen, hat das Denkmalschutzamt bereits im März 2023 die Praxishilfe zum Einsatz von Solaranlagen bei Denkmälern erarbeitet. Mit der Erweiterung um den Einsatz von Wärmepumpen und der Begrünung von Denkmälern können sich Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer jetzt auf unkomplizierte und anschauliche Weise über die weiteren Möglichkeiten des Einsatzes erneuerbarer Energien am Denkmal informieren.“
Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Die Praxishilfe ist ein hervorragendes Beispiel dafür, dass Klimaschutz und Denkmalschutz sich nicht gegenseitig ausschließen. Mit diesem Leitfaden bekommen Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer konkrete Hilfestellung bei Überlegungen zu Wärmepumpen und Gründächern. Viele dieser Eigentümerinnen und Eigentümer wollen Wärmepumpen installieren oder ihre Fassaden und Dächer begrünen – wir wollen das denkmalgerecht ermöglichen. Damit nutzen wir weitere Potenziale, um erneuerbare Energien in Hamburg voranzubringen. Denkmalgeschützte Gebäude leisten so einen wichtigen zusätzlichen Beitrag zu unseren Klimazielen.“
Die Praxishilfe finden Sie hier: www.hamburg.de/praxishilfe-denkmalpflege