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Das Denkmalschutzamt Hamburg

Erforschen, schützen, erhalten

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Was wäre Hamburg ohne seine vielfältigen Denkmäler? Damit die Geschichte der Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner erfahrbar ist und die Denkmäler auch für spätere Generationen erhalten bleiben, braucht es den Einsatz der Denkmalpflege.

Denkmäler zu erforschen, zu schützen, zu erhalten und sinnvoll in die städtebauliche Entwicklung einzubeziehen, ist Aufgabe des Denkmalschutzamtes. Es steht Eigentümerinnen und Eigentümern, Architektinnen und Architekten und allen Beteiligten beratend zur Seite, um gemeinsam Gestaltungsspielräume für denkmalverträgliche Lösungen bei Baudenkmälern, Ensembles und Gartendenkmälern auszuloten. Mit der jahrzehntelangen Erfahrung beim Pflegen und Reparieren verfügt die Denkmalpflege über viel Expertise im nachhaltigen Bauen.

Das Denkmalschutzamt setzt sich ebenfalls dafür ein, dass die Bedeutung des baukulturellen Erbes und des denkmalgeschützten Bestands Hamburgs stärker in das gesellschaftliche Bewusstsein rückt. Dabei ist das gemeinsame Wirken von Denkmalschutzamt und zivilgesellschaftlichem Engagement zentral. 

Welche Objekte, Baugattungen und Zeitschichten sollen zukünftig für das baukulturelle Erbe der Stadt stehen? Dies ist eine der Fragen, die das Denkmalschutzamt gegenwärtig beschäftigt. Es untersucht deshalb die junge Baugeschichte und prüft Bauten aus der Zeit zwischen 1975 und 1995 auf ihren Denkmalwert.

Zum Themenbereich Denkmalschutz

Die Kolleginnen und Kollegen im Referat Inventarisation erfassen, erforschen und bewerten die Denkmäler. Ist die Denkmaleigenschaft eines Objektes festgestellt, wird es in die Denkmalliste aufgenommen und steht damit rechtskräftig unter Schutz.

Die Kolleginnen und Kollegen im Referat Bau- und Kunstdenkmalpflege beraten die Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer bei Instandsetzungs- und Umnutzungsvorhaben und entwickeln gemeinsam mit ihnen Konzepte für die Denkmäler. Denkmalbedingter Mehraufwand kann durch Zuschüsse gefördert werden, und für erforderliche Aufwendungen für die Erhaltung oder die sinnvolle Nutzung von Baudenkmalen können Steuerabschreibungen geltend gemacht werden.  

Das Denkmalschutzamt verfügt über eigene Restaurierungswerkstätten in den der Speicherstadt und in der Hauptkirche St. Jacobi sowie über eine umfangreiche bau- und kunstgeschichtliche Präsenzbibliothek.

Nach der erfolgreichen Eintragung von „Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus" als UNESCO-Welterbe im Jahr 2015 hat Hamburg seit 2016 einen im Denkmalschutzamt angesiedelten Welterbe-Koordinator und seit 2018 auch einen Welterbe Info Point im Chilehaus.