Der sogenannte Barbarossafreibrief vom 7. Mai 1189 gilt als einer der bedeutendsten Schätze des Staatsarchivs Hamburg. Konkret wird in diesem Privileg Hamburg die Zollfreiheit auf der Elbe unterhalb Hamburgs und Zollfreiheit in der Grafschaft Holstein gewährt. Zudem wurde im Umkreis von 2 Meilen (etwa 15 Kilometer) ein Burgenbauverbot verhängt und Fischereirechte in der Elbe je zwei Meilen oberhalb und unterhalb der Stadt gewährleistet. Zusätzlich wird Handelsfreiheit in der Grafschaft Holstein gestattet, Weide- und Holznutzung für die Bürger geregelt sowie die Aufteilung der Bußen, den Wechsel von Silber, die Prüfung der Münzen und die Freiheit der Heeresfolge festgeschrieben.
Allerdings handelt es sich um eine "Fälschung" aus dem 13. Jahrhundert, die nach dem Tod Kaiser Friedrich Barbarossas angefertigt wurde, um die Privilegien der Neustadt, der Gesamtstadt sowie des Domkapitels zu konkretisieren und zu erweitern.
Bei der Berechnung des Hamburger Hafengeburtstags wird dies allerdings ignoriert - die Feierlichkeiten werden anhand der Datierung aus der Urkunde vorgenommen.
Quelle: Staatsarchiv Hamburg, Best. 710-1 Threse I Nr. I D 11; HUB 1, Nr. 286
Lit.: Gerhard Theuerkauf, Urkundenfälschungen der Stadt und des Domkapitels Hamburg in der Stauferzeit, in: Fälschungen im Mittelalter / internat. Kongreß d. Monumenta Germaniae Historica, München, 16.-19. Sept. 1986, hrsg. von Detlev Jasper (Schriften der Monumenta Germaniae Historica ; 33), Hannover, 1988, S. 397-431.