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Familienforschung im Staatsarchiv Hamburg

Das Staatsarchiv verfügt über zahlreiche genealogische Quellen, anhand derer Sie Ihren Ahnen auf die Spur kommen können.

Familienforschung

Hier sollen zunächst einige für Ihre Familienforschung interessante Bestände näher erläutert und Ihnen einige Tipps an die Hand gegeben werden.

Staatsarchiv Hamburg, Best. 720-1/343-1 Landesbildstelle / Denkmalschutzamt Bildarchiv, Nr. HV000080

Um Ihnen die Vorbereitung Ihres Archivbesuchs zu erleichtern, sollen zunächst einige für Ihre Familienforschung interessante Bestände näher erläutert und Ihnen einige Tipps an die Hand gegeben werden.
Einige grundlegende Quellen für die Familienforschung werden in dieser Präsentation zu Basisquellen für familienkundliche Forschungen im Staatsarchiv Hamburg dargestellt. 
Informationen über weitere Archivgutbestände im Staatsarchiv Hamburg erhalten Sie in der Archivdatenbank des Staatsarchivs.

So beginnen Sie mit der Familienforschung

Zu Beginn der Familienforschung ist es wichtig, zunächst Informationen aus privaten Dokumenten und durch Befragung von Verwandten und Freunden der Familie zu erheben. Je mehr Informationen Sie bereits im Vorfeld gesammelt haben, umso größer ist die Chance in den Quellen des Staatsarchivs weitere Informationen über Ihre Familie zu finden.
Neben den Informationen, die Sie bereits im Vorfeld über Ihre Familie erworben haben, sind auch Kenntnisse der deutschen Schrift des 16. - 20. Jahrhunderts sehr wichtig.

Hierbei kann Sie diese Lesehilfe unterstützen: Schrifttafel

Am Anfang der Familienforschung stehen üblicherweise die staatlichen und kirchlichen Personenstandsregister, um Namen und Lebensdaten der Vorfahren zu ermitteln und ein genealogisches Grundgerüst zu bekommen.

Erste Schritte: Familienforschung für Einsteiger

Seit der Einführung des Personenstandswesens, in Preußen zum 01.10.1874 und im sonstigen Deutschen Reich 1876, wurden die Standesämter (Best. 332-5) mit der Beurkundung aller Personenstandsfälle beauftragt. Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes seit dem 01.01.2009 werden die Personenstandsbücher der Hamburgischen Standesämter mit Ablauf ihrer Fortführungsfristen jährlich an das Staatsarchiv Hamburg abgegeben.

Das Staatsarchiv verwahrt die Hamburgischen Personenstandsbücher aus folgenden Zeiträumen:

Geburten:   1874 (bei ehemals preußischen Standesämtern) / 1876 – 1913
Heiraten:    1874 (bei ehemals preußischen Standesämtern) / 1876 – 1943
Sterbefälle: 1874 (bei ehemals preußischen Standesämtern) / 1876 – 1993

Für die Auskunft über Personenstandseinträge von Geburten ab 1913, von Heiraten ab 1943 und von Sterbefällen ab 1993 wenden Sie sich bitte schriftlich an das:

Bezirksamt Hamburg-Nord
Standesamtliche Registerstelle und Generalregister
Eiffestraße 74
20537 Hamburg
Tel.: 040 42804-1683
Fax: 040 428 39-4461
E-Mail: generalregister@hamburg-nord.hamburg.de

Die zugehörigen Sammelakten werden in Auswahl übernommen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Bewertungsmodell.

Informationen zum Inhalt der Personenstandsunterlagen finden Sie in unserem Informationsblatt sowie im Findbuchvorwort zum Bestand 332-5.

Für die Zeit vor dem 01.10.1874 sind die Zivilstandsregister die maßgeblichen Quellen zur Familienforschung in Hamburg.

Aufgrund des Artikels 145 der von Napoléon am 04.07.1811 zu St. Cloud erlassenen „Organisation générale des Departements Anséatiques“ wurden die Zivilstandsregister in Hamburgischem Gebiet eingeführt, wodurch Personenstandsangelegenheiten erstmals auf eine staatliche Behörde übertragen wurden. Die Zivilstandsregister sind in ihren Grundzügen ähnlich zu den heutigen Personenstandsbüchern.

Das Staatsarchiv Hamburg verwahrt Zivilstandsregister aus folgenden Zeiträumen:

1811-1815 Zivilstandsregister der Mairie
1866-1875 Zivilstandsregister des Zivilstandsamtes

Zur Ermittlung von Einträgen in Zivilstandsregistern des Zivilstandsamtes können Sie sich ein kurzes Erklärvideo ansehen.

Vor 1866 sind die Kirchenbücher eine wichtige Quelle zur Familienforschung.

Das Staatsarchiv Hamburg beherbergt die Kirchenbücher der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden in Hamburg vor 1866 und der reformierten Gemeinden vor 1884. Darüber hinaus werden hier die Kirchenbücher der Mennonitengemeinde und der Jüdischen Gemeinden (Best. 522-1) verwahrt. Duplikate der Kirchenbücher der katholischen Gemeinde liegen für den Zeitraum 1816-1865 (Taufregister bis 1872) im Bestand 332-2 Generalregister vor.

Für den Bereich der 1937 von Preußen an Hamburg übergegangenen Städte (Altona, Harburg, Wandsbek) und Gemeinden befinden sich die Kirchenbücher der evangelisch-lutherischen Gemeinden bei den kirchlichen Stellen. Dies gilt auch für die Kirchenbücher der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden auf Alt-Hamburger Gebiet und für die Kirchenbücher der katholischen Kirchengemeinde(n) aus der Zeit nach 1865.


Die Adressen der zuständigen kirchlichen Stellen finden Sie:

  • für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland unter www.archivnordkirche.de, nachdem Sie im
    Landeskirchlichen Archiv der Nordkirche
    Winterbeker Weg 51
    24114 Kiel
    die Zugehörigkeit der gesuchten Kirchengemeinde zum entsprechenden Kirchenkreis erfragt haben und

Für den Zeitraum 1816 bis 1830/1866 liegen alphabetisch geordnete „Gesamtregister“ vor. Wenn Sie nicht wissen, bei welcher Kirchengemeinde eine Geburt, Heirat oder ein Sterbefall angezeigt wurde, dann können Sie die Gesamtregister im Bestand 332-2 Generalregister heranziehen. Sie erschließen die Geburten, Heiraten und Sterbefälle aller Kirchengemeinden. Die Gesamtregister liegen bereits digital vor.

Zur Ermittlung von Einträgen in Kirchenbüchern von 1816 bis 1866 können Sie sich ein kurzes Erklärvideo ansehen.

Auf der Website der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg werden sukzessive die digitalen Versionen aller Adressbücher und älteren Fernsprechbücher aus dem Gebiet des heutigen Hamburgs eingestellt.

Die Adressbücher können Aufschluss darüber geben, wo ein Vorfahre gewohnt und welchen Beruf er ausgeübt hat. Darüber hinaus können Sie die Angaben aus dem Adressbuch dafür nutzen, Zeiträume für Ihre Recherchen einzugrenzen, wenn Ihnen sonstige Ansatzpunkte fehlen.

Die allgemeine Meldepflicht wurde mit dem „Gesetz betreffend das Einwohner-Meldewesen“ am 01.02.1892 in Hamburg eingeführt. Bis dahin waren nur Personen mit einer fremden Staatsangehörigkeit zur polizeilichen Anmeldung verpflichtet. Die Register zu den allgemeinen Fremdenmeldeprotokollen für Männer und Frauen sind als Digitalisate verfügbar.

Außerdem überliefert sind u.a. die alphabetischen Meldekarteien der aus Hamburg verzogenen oder in Hamburg verstorbenen Einwohner (Best. 332-8 Meldewesen). Diese Karteien sind verfilmt und können im Lesesaal an den Mikrofilmgeräten eingesehen werden:

01.02. 1892 – 31.12.1925 Meldekartei Alt-Hamburg

01.08. 1943 – 31.12.1945 Meldekartei Hamburg

01.01. 1946 - 31.07.1957 Meldekartei Hamburg

01.08.1957 - 31.12.1962 Meldekartei Hamburg

Darüber hinaus verwahrt das Staatsarchiv Hamburg die verfilmten Meldekarteien der 1937 an Hamburg übergegangenen Gebiete und eine Hausmeldekartei (1939-1968), die nach Adressen aufgestellt ist.

Bitte beachten Sie, dass diese Karteien noch der 60 jährigen Schutzfrist nach dem Hamburgischen Archivgesetz unterliegen. Voraussetzung für die Benutzung im Lesesaal ist ein genehmigter Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen.

Meldeauskünfte über Personen, die ab dem 1. Januar 1963 bis 1987 in Hamburg gemeldet waren, erteilt gegen eine Gebühr das

Bezirksamt Harburg
Fachamt Einwohnerwesen – Zentrale Meldeangelegenheiten
Harburger Rathausforum 3
21073 Hamburg
E-Mail: Einwohnerregister@harburg.hamburg.de

Meldeauskünfte zu Personen, die auch über das Jahr 1987 hinaus in Hamburg gemeldet waren oder aktuell noch in Hamburg gemeldet sind, erhalten Sie bei den örtlichen Kundenzentren der Bezirksämter. Deren Kontaktdaten können Sie bei Bedarf online über den Behördenfinder ermitteln: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/

Über Hamburg sind ca. 5 Millionen Menschen ausgewandert. Das Staatsarchiv Hamburg beherbergt unter anderem Schiffspassagierlisten aus den Jahren 1850 – 1934 , die durch grobalphabetische Jahresindizes erschlossen sind (Best. 373-7 I Auswanderungsamt I). Mikrofilme dieser Indizes und der Listen selbst können in unserem Lesesaal eingesehen werden.

Daten zu Auswanderungen zwischen 1850 und 1934 können kostenpflichtig auf der Webseite von Ancestry abgerufen werden. Im Lesesaal des Staatsarchivs steht Ihnen für Ihre Recherchen auch ein kostenfreier Zugang zu dieser Webseite zur Verfügung.

Nächste Schritte: Familienforschung für Fortgeschrittene

Bis 1934 bestand in Hamburg eine eigene Staatsangehörigkeit, die in unterschiedlichen Formen existierte (u.a. die Schutzverwandtschaft, der Fremdenkontrakt und das Heimatrecht) und dessen Zweck es war, ein mit Rechten und Pflichten ausgestattetes Schutz- und Treueverhältnis der Einwohner zur Stadt zu begründen (Best. 332-7 Staatsangehörigkeitsaufsicht).

Das Staatsarchiv Hamburg verwahrt unter anderen folgenden Unterlagen:

1596-1902 Bürgerbücher
1811-1919 Bürgerprotokolle
1826-1872 Protokolle über die Ausstellung von Heimatscheinen
1829-1864 Bürgerakten
1865-1934 Akten über den Erwerb der hamburgischen Staatsangehörigkeit

Grundbesitz (Erbe) und Grundstücksbelastungen (Rente) im Hamburgischen Stadtgebiets wurden in sogenannten Erbe- und Rentebüchern festgeschrieben. Die wurde zusammenfassend als Hypothekenwesen bezeichnet. Sie sind im Staatsarchiv Hamburg vom 13. Jahrhundert bis 1899 im Bestand 231-1 Hypothekenamt überliefert.

Von 1831 bis 1867 wurden die hamburgischen Haushalte zwei Mal Jährlich (zu Himmelfahrt und Martini) vom hamburgischen Bürgermilitär (Best. 341-3) in sogenannten Umschreibelisten erfasst. Diese Listen dienten u.a. der Erfassung wehrpflichtiger Einwohner als auch der Armenfürsorge, der Polizei und der Steuerverwaltung.

Neben Angaben zu den einzelnen Personen erfährt man auch Angaben zur wirtschaftlichen Situation und des sozialen Umfeldes der Bewohner.

Die Umschreibelisten sind innerhalb der einzelnen Kirchspiele nach Bataillonen und Kompanien gegliedert und wurden nach Adressen angelegt. Der Zugang der Listen erfolgt demnach über die Kenntnis einer Adresse.

Die Militärersatzkommissionen (Best. 342-2) hatten die Aufgabe, die wehrpflichtigen Hamburger zu erfassen. 
Die überlieferten Registerbände umfassen die Geburtsjahrgänge 1855 bis 1892 bzw. 1896. 
Neben ausführlichen Personaldaten können Sie auch Informationen zu Aufenthaltsorten junger wehrpflichtiger Hamburger enthalten.

Die Unterlagen der Vormundschaftsbehörden (Best. 232-1) und des Waisenhauses geben u.a. Auskunft über die Jugendjahre von (Halb-)Waisen bis zu Ihrer Volljährigkeit.
Das Staatsarchiv Hamburg verwahrt die Überlieferung zu den Vormundschaften von 1832 bis in das 20. Jahrhundert.
Die Überlieferung zu den Waisen im Waisenhaus beginnt bereits im 18. Jahrhundert.

Testamente enthalten letztwillige Verfügungen und Nachlassregelungen. Sie sind bereits aus dem 14. Jahrhundert überliefert, wobei eine vollständigere Überlieferung erst ab dem 19. Jahrhundert einsetzt (u.a. Best. 232-3 Testamentsbehörden).
Neben Namen und Aufenthaltsorten von Nachkommen, ermöglichen sie auch einen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Verstorbenen und liefern gelegentlich biografische Details.  

Weitere Quellen für Ihre personen- und sozialgeschichtliche Forschung können auch sein: