Staatsarchiv

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Gesetzsammlung
Gesetzsammlung Staatsarchiv Hamburg, Anke Hönnig

Das Staatsarchiv eröffnet Ihnen den Zugang zu Informationen. Als Benutzerin oder Benutzer haben Sie sogar ein verbrieftes Recht, Archivgut des Staatsarchivs einsehen zu können. Festgeschrieben ist es im Hamburgischen Archivgesetz. Es vermittelt zwischen den konkurrierenden Verfassungsprinzipien des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) einerseits und der Forschungsfreiheit andererseits.

Weitere Rechte, aber auch Pflichten, die bei der Benutzung im Staatsarchiv gelten, sind in der Benutzungsordnung festgelegt. Je nach Ihren Wünschen können zudem die Gebührenordnung und die Preisliste der Elbe-Werkstätten GmbH, die Archivgut des Staatsarchivs für Sie reproduziert, relevant werden.

Wer zudem Registraturgut in den Behörden einsehen will, kann sich auf das Hamburgische Transparenzgesetz und das Hamburgische Umweltinformationsgesetz berufen.

Darüber hinaus finden Sie hier Rechtsnormen, die für das Handeln des Staatsarchivs in Fragen des Kulturgutschutzes und der Verkehrsflächenbenennung relevant sind.

Grundlegendes zur Benutzung von Archivgut

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Kosten

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Informationsfreiheit außerhalb des Staatsarchivs

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Kulturgutschutz

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Benennung von Verkehrsflächen

Rechtlicher Hinweis

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (Az.: 312 O 85/98) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass diejenigen, die einen Link auf eine fremde Website setzen, sich dessen Inhalt zu eigen machen, sofern sie sich nicht ausreichend davon distanzieren. Sie tragen dann unter Umständen eine Mitverantwortung für den Inhalt.

Das Staatsarchiv Hamburg distanziert sich daher hiermit ausdrücklich von allen Inhalten auf Websites, auf die das vorliegende Internetangebot des Staatsarchivs per Link verweist. Das Staatsarchiv macht sich keine dieser Inhalte zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle eingebundenen Links im Internetangebot des Staatsarchivs Hamburg.

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Zum Weiterlesen

Genealogische Recherche
Roeler
Wichtiger Hinweis

Anfragen zu Personenstandsunterlagen

Um unsere Ressourcen stärker für die Bereitstellung und Zugänglichmachung von Archivgut einzusetzen, werden wir ab dem 1. Dezember 2025 nicht mehr aus Beständen beauskunften, die bereits hinreichend digitalisiert worden sind bzw. in denen online selbstständig recherchiert werden kann.

Behörde für Kultur und Medien
Wichtiger Hinweis

Schließ- und Feiertage

Der Lesesaal bleibt vom 24. Dezember 2025 bis zum 2. Januar 2026 geschlossen. Im neuen Jahr sind wir ab Montag, dem 5. Januar 2026, wieder für Sie da.

Platine
Foto: colourbox.de

Anbietung und Ablieferung von digitalen Aufzeichnungen

Rechtsgrundlage stellt das Hamburgische Archivgesetz (HmbArchG) dar. Soweit keine anderen Rechtsvorschriften bestehen, sollte die Anbietung spätestens 30 Jahre nach Entstehung der Aufzeichnungen erfolgen. Die Anbietungspflicht umfasst alle analogen und alle digitalen Aufzeichnungen. Zu den...