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Benennung von Verkehrsflächen in Hamburg

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Wie kommen die Straßen in Hamburg zu ihrem Namen?

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Staatsarchiv Hamburg, Corinna Jockel

Straßennamen prägen und gestalten eine Stadt, bilden Stadtgeschichte ab und geben dem benannten Gebiet eine Identität. Die Benennung von Straßen, Plätzen und anderen Verkehrsflächen ist deshalb eine Aufgabe von übergeordneter Bedeutung. Im Hamburgischen Wegegesetz ist in §20 festgelegt, dass der Senat alle Verkehrsflächen in unserer Stadt benennt. Meist übernimmt dies die „Senatskommission für die Benennung von Verkehrsflächen“, die aus mehreren Senatorinnen und Senatoren sowie Staatsrätinnen und Staatsräten besteht. Das Staatsarchiv bereitet seit 2004 die Senatsbeschlüsse für die Benennungen vor und ist ein Amt der Behörde für Kultur und Medien (Grafik zum Ablauf einer Benennung). Den Vorsitz in der Senatskommission hat daher aktuell der für das Staatsarchiv zuständige Senator der Behörde für Kultur und Medien, Dr. Carsten Brosda, während die Staatsrätin der Behörde, Jana Schiedek, für die Benennungen thematisch zuständig ist. Nur in Fällen von grundsätzlicher und politischer Bedeutung beschließt der Senat als Ganzes.


Die sieben Hamburger Bezirke haben bei der Benennung in ihrem Stadtgebiet ein Mitwirkungsrecht, das in den Bestimmungen über die Benennung von Verkehrsflächen vom 28. Februar 2005 festgelegt ist. Namensvorschläge für Verkehrsflächen können zum Beispiel von den Bürgerinnen und Bürgern, aus der Politik oder vom Bezirksamt stammen und werden durch das Bezirksamt in die Bezirksversammlung eingebracht. Nachdem eine politische Mehrheit für den Vorschlag festgestellt wurde, legt das Bezirksamt dem Staatsarchiv einen schriftlichen Benennungsantrag mit Lageplänen vor. Übrigens: Ist eine Straße schon als Verkehrsfläche benannt, darf sie nach den Vorschriften in der Regel nicht mehr umbenannt werden.


Das Staatsarchiv prüft die eingegangenen Anträge der Bezirke entsprechend den Benennungsbestimmungen, beispielsweise die richtige Schreibweise, mögliche Verwechslungsgefahren und die Vereinbarkeit mit bestehenden Motivgruppen der umliegenden Straßen. Bei Personennamen gehört auch eine Prüfung der vom Bezirk eingereichten Erläuterungstexte und – soweit dies möglich ist – der biografischen Daten der Namensgeber dazu. Anschließend erstellt das Staatsarchiv gesammelt mehrfach im Jahr einen formellen Beschlusstext aller Vorschläge aus den sieben Bezirken als Senatsvorlage. Auf dieser Basis beschließt der Senat, wie die Straßen und Plätze unserer Stadt heißen sollen. Er ist dabei nicht an Beschlüsse der Bezirke gebunden (Flyer: Benennung von Straßen und Plätzen - Eine Information des Staatsarchivs Hamburg). 


Nach dem Senatsbeschluss sorgt das Staatsarchiv für die Veröffentlichung der beschlossenen Straßennamen im Amtlichen Anzeiger. Sie finden die in letzter Zeit neu benannten Straßen mit Lageplänen auch auf der Seite des Staatsarchivs (Übersicht der Verkehrsflächenbenennungen, -umbenennungen und -löschungen in Hamburg 2000-2021).


Von anderen Stellen werden weitere Aufgaben rund um die Benennung von Verkehrsflächen übernommen:

  • Straßennamensschilder und erläuternde Zusatzschilder: das Bezirksamt
  • Hausnummernvergabe und Änderung: das Bezirksamt
  • Gebietsfragen, Stadtteile und Ortsteile: das Statistikamt Nord
  • Postleitzahlen: die Bundesnetzagentur
  • Widmungen/Entwidmungen von Verkehrsflächen nach dem Hamburgischen Wegegesetz: das Bezirksamt sowie für das Hafengebiet die Hamburg Port Authority (HPA)

Download

Bestimmungen über die Benennung von Verkehrsflächen

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Flyer: Benennung von Straßen und Plätzen - Eine Information des Staatsarchivs Hamburg

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Übersicht der Verkehrsflächenbenennungen, -umbenennungen und -löschungen in Hamburg 2000-2021 (Stand: 26.07.2021)

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