Bestand 332-3

Zivilstandsaufsicht

Die Einführung der staatlichen hamburgischen Zivilstandsregister für Geburts-, Trau- und Sterbefälle erfolgte 1866. Durch die reichsgesetzliche Regelung des Personenstandes von 1875 wurden die Zivilstandsregister ab 1876 durch die Standesamtsregister ersetzt und das Zivilstandsamt aufgelöst.

  • Kultur und Medien

Einführung in die Benutzung des Best. 332-3 Zivilstandsaufsicht 

Der Bestand 332-3 Zivilstandsamt umfasst die Geburts-, Heirats- und Sterberegister der Stadt, der Vorstädte und des Landgebietes der Jahrgänge 1866-1875.

Um in der Menge von Personenstandseinträgen einzelne Personenstandsfälle auffinden zu können, wurden im Zivilstandsamt Generalregister geführt. Diese Generalregister sind der erste Schritt auf der Suche nach einem Eintrag in den Geburten-, Heirats- oder Sterbebüchern. Jeder Personenstandsfall hat eine eindeutige Nummer, die Registernummer. Anhand dieser Registernummer kann der Personenstandsfall ermittelt und aufgefunden werden. 

Wenn die Registernummer des Personenstandsfalls noch nicht bekannt ist, muss diese zunächst über die alphabetischen Generalregister ermittelt werden. Hier finden Sie Hinweise für die Benutzung der alphabetischen Generalregister des Zivilstandsamts.

 

Generalregister

Geburten A-E

Geburten F-J

Geburten K-O

Geburten P-T

Geburten U-Z

Heiraten A-E

Heiraten F-J

Heiraten K-O

Heiraten P-T

Heiraten U-Z

Sterbefälle A-E

Sterbefälle F-J

Sterbefälle K-O

Sterbefälle P-T

Sterbefälle U-Z

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