Das Staatsarchiv kann verbindlich feststellen, dass die Voraussetzungen der Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nicht vorliegen.
Voraussetzungen
Der Eigentümer stellt einen entsprechenden Antrag. Dieser beinhaltet:
− Nachweis, dass das Kulturgut die Alters- und Wertgrenzen übersteigt
− Darlegung des berechtigten Interesses
− Versicherung der Vollständigkeit und Wahrheit der Angaben
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Tel.: 040 115
E-Mail: kulturgutschutz@staatsarchiv.hamburg.de