Vor einigen Tagen hat die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg in einem Interview mit dieser Zeitung vorgeschlagen, künftig den Verfassungsschutz zu befassen, um die Förderfähigkeit von Künstlerinnen und Künstlern zu klären. Mit dieser Idee reagiert sie auf den zuvor gescheiterten Berliner Versuch, Förderungen an Bekenntnisse zu Diversität und gegen Antisemitismus zu koppeln. Tauglich ist auch der neuerliche Anlauf nicht. Er bedroht vielmehr jene Zusammenhänge, die er zu schützen vorgibt. Es ist höchste Zeit, daran zu erinnern, dass die Freiheit der Kunst keine Gefahr für eine freie Gesellschaft darstellt. Sie ist vielmehr eines ihrer Wesensmerkmale. Mit allen Risiken und Nebenwirkungen.
Man könnte den Vorschlag leicht als den vergeblichen politischen Versuch abtun, in einer verfahrenen Situation doch noch irgendwie ans Ziel zu kommen. Wieder einmal wird hier ein alter und wesentlicher Ratschlag ignoriert: Wenn man in einer Grube sitzt, sollte man aufhören zu graben. Aber darum alleine geht es nicht. Denn hinter den wiederholten Versuchen, Maßgaben für Förderentscheidungen zu entwickeln, steckt eine hochproblematische Entwicklung.
Sie beginnt mit einer oftmals fast unmerklichen Verschiebung – wenn nämlich der Satz: „Das darfst du nicht sagen“ in öffentlichen Diskussionen den Satz „Ich finde falsch, was du sagst“ verdrängt. Bislang folgte daraus meist noch nichts. Aber dieser Perspektivwechsel droht nun zu einem Problem zu werden. Denn er verlagert die Diskussion weg von der inhaltlichen Auseinandersetzung hin zum personenbezogenen Sprechverbot, das am Ende eine rechtliche Grundlage braucht, wenn der Staat es durchsetzen soll. Erst recht, wenn es um ein robustes exekutives Eintreten gegen bestimmte öffentlich geäußerte Positionen gehen soll.
Bürgerinnen und Bürger müssen miteinander klären, wie sie leben und Konflikte lösen wollen
In einer offenen Gesellschaft müssen alle akzeptieren, dass sich nicht jede demokratische Errungenschaft durch Verrechtlichung sichern lässt. Das liegt daran, dass sich moderne demokratische Rechtsstaaten auf zwei Legitimationsquellen – Demokratie und Recht – beziehen, die in einem fein austarierten Verhältnis zueinanderstehen, aber durch solch chaotisierende Vorschläge zunehmend aus dem Lot gebracht werden.
Das Demokratieprinzip beruht darauf, dass Bürgerinnen und Bürger miteinander klären, wie sie leben und Konflikte lösen wollen. Diese öffentliche Verständigung geht davon aus, dass zunächst alles gesagt werden darf, um dann gemeinsam herauszufinden, ob es auch als wahr, richtig und wahrhaftig betrachtet werden kann.
„Wir müssen damit umgehen, dass das rechtlich Zulässige nicht für jeden von uns auch das ethisch Richtige sein muss.“
Das Rechtsstaatsprinzip hingegen beruht auf der Idee unabänderlicher Menschenrechte, die sowohl Schutz vor als auch Teilhabe an der Gesellschaft sichern sollen und zu diesem Zweck in einklagbare Bürgerrechte übersetzt werden. Das Recht setzt damit auch die Regeln, nach denen öffentliche Diskussionen respektvoll zu organisieren sind.
Zwischen diesen beiden Prinzipien besteht ein prekäres Spannungsverhältnis. Sie sind aufeinander angewiesen und drohen zugleich, einander einzuschränken. Einerseits sichert die Verrechtlichung kommunikativer Freiheiten überhaupt erst das Fundament des Diskurses. Andererseits berührt jede Verrechtlichung auch kommunikative Freiheiten, weil sie inhaltliche Grenzen des Diskurses benennt.
Forderungen danach, diesen rechtlichen Rahmen zu härten, finden sich nicht nur in der Zivilgesellschaft, sondern auch in Bundestagsresolutionen und in Vorstößen wie der Berliner Bekenntnisklausel oder jetzt der Idee, bei Bedarf den Verfassungsschutz einzubeziehen. Manchmal geht es dabei darum, was staatlich gewährleistete öffentliche Räume zulassen können. Und manchmal auch um die Zulässigkeit in der Öffentlichkeit ganz generell. Immer sollen die so enger gezogenen Grenzen angeblich dabei helfen, den inhaltlichen liberalen Kern der Demokratie zu schützen.
Doch meist verfehlen die Forderungen dieses hehre Ziel. Denn statt Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken, passiert das Gegenteil, wenn ein Parlament Resolutionen beschließt, deren Umsetzung durch die Verwaltung regelhaft vor den Verwaltungsgerichten scheitert. Es gibt eben Gründe, warum der Staat nicht alles darf, was man auf den ersten Blick für richtig halten mag.
Die Meinungsfreiheit reicht in der Bundesrepublik nicht so weit wie in den USA
Es sollte uns daher besorgen, wenn die Berliner Justizsenatorin in dem erwähnten Interview genau eine solche Rechtsverschärfung fordert. In solchen Fällen geht es dann plötzlich nicht mehr darum, konkret Gründe einzufordern, sondern ganz generell darum, ob etwas überhaupt zulässig ist. In letzter Konsequenz wird die Richtigkeit einer Aussage zur Zutrittsbedingung für den öffentlichen Diskurs, statt Ergebnis seiner Erörterungen zu sein.
In einzelnen Fällen ist das schon seit Längerem akzeptiert. Die Meinungsfreiheit reicht in der Bundesrepublik nicht so weit wie in den USA. Wir kennen kommunikative Tabus, wie die Leugnung des Holocausts, die zum Glück auch entsprechend strafbewehrt sind. Sie sind Ausnahmen in einem ansonsten freien öffentlichen Raum.
Wie aber entscheidet man sich, wenn man mit Aussagen konfrontiert wird, die man für absolut falsch hält, die aber von den Freiheiten unserer Gesellschaft gedeckt sind? Unsere liberale Gesellschaft macht es uns hier nicht einfach. Sie verlangt uns ab, auch Dinge auszuhalten, die wir unaushaltbar finden. Sie tut das, weil jede Alternative noch unaushaltbarer wäre. Freiheit ist anstrengend, aber sie wird genau dort konkret, wo wir eben nicht mehr einverstanden sind.
Wir müssen damit umgehen, dass das rechtlich Zulässige nicht für jeden von uns auch das ethisch Richtige sein muss. Und es ist der freiheitliche öffentliche Raum, der die Auseinandersetzung darüber überhaupt erst ermöglicht. Eine freiheitliche Gesellschaft nimmt sich selbst und ihre Bürgerinnen und Bürger in die Pflicht, Aussagen im Zweifelsfall nicht unwidersprochen stehen zu lassen. Weil es eben keine andere Instanz gibt, die diese Aufgabe übernehmen könnte oder gar sollte.
Was wir aushalten können und müssen, ist somit stets Gegenstand der Debatte und lässt sich kaum in Gesetze fassen. Die Hamburger Band Kettcar hat jüngst in ihrem Song „Kanye in Bayreuth“ beinahe prototypisch verhandelt, welche Optionen es gibt: Trennung von Werk und Autor? Moralische Gesamtverantwortung? Differenzierung? Der Gang auf den grünen Hügel wird angesichts von Richard Wagners Antisemitismus zum Sinnbild der Schwierigkeit, hier zu einer klaren Haltung kommen zu müssen. Würden wir Wagner heute noch fördern? Diese Frage macht deutlich, dass eine Eindeutigkeit nicht zu haben ist. Das legen zumindest die letzten Zeilen des Songs nahe: „Und jetzt guck in deinen Plattenschrank / Und dann reg dich auf / Heut’ Nacht geht's für alle / Den grünen Hügel rauf“.
„Kunst muss (…) zu weit gehen“, sagte einst Heinrich Böll
Mutmaßlich jeder, heißt das, besitzt und schätzt Kunst von Menschen, mit deren sonstigen Meinungen und Handeln er nicht zwingend auch konform geht. Wie soll das Recht da robust sagen, ab welchem Punkt Meinungsäußerungen, Kunstproduktion oder Diskurs nicht mehr möglich sein sollen? Wer sollte verlässlich und verbindlich vorab klären, was stimmt und was nicht? Wer sollte bestimmen, wer sich durch vergangene Äußerungen so disqualifiziert hat, dass eine künftige Beteiligung am Zeitgespräch oder am geförderten Kulturleben nicht mehr zulässig sein soll? Und wer glaubt ernsthaft, dass gerade künstlerische Positionen und Werke so eindeutig sind, dass sie sich entsprechend kategorisieren ließen? Und dann noch durch Verfassungsschützer, die ja nicht Kunstkritik betreiben, sondern Angriffe auf die staatliche Ordnung abwehren sollen.
Da gibt es im Moment genug zu tun, weil nicht wenige Gruppierungen aktiv daran arbeiten, die Idee einer freien und offenen Gesellschaft zu unterwandern. In solch einer Situation ausgerechnet jene ins Visier zu nehmen, deren Arbeit zwingend auf genau diese Freiheit und Offenheit angewiesen ist, ist schon eine wahrlich abenteuerliche Idee. Schließlich ist es doch gerade die freie Kunst, die mit ihren Arbeiten eine Gesellschaft immer wieder so sehr irritieren kann, dass sie sich darüber verständigen muss, wo sie welche Grenzen ziehen will.
„Kunst muss … zu weit gehen, um herauszufinden, wie weit sie gehen darf“, sagte Heinrich Böll vor fast 60 Jahren in seiner Wuppertaler Rede zur Freiheit der Kunst. Eine offene Gesellschaft muss aushalten, dass dabei Positionen bezogen werden, die grundfalsch oder gar gegen den gesellschaftlichen Konsens gerichtet sind. Ihnen begegnen wir nicht mit Verboten oder dem Verfassungsschutz, sondern mit beherztem öffentlichem Widerspruch und einer respektvollen und intensiven Debatte. Darin zeigt sich übrigens auch am besten unser Vertrauen in die Kraft der Demokratie. Denn wer sich fragt, was wohl unter anderen politischen Vorzeichen als Nächstes aus dem Bereich des Erträglichen und damit rechtlich Zulässigen herausdefiniert würde, der muss nur einen Blick auf die illiberalen Demokratien unserer Tage werfen.