Eintragungen im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes können entweder von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers gelöscht werden.
Voraussetzungen
- das Kulturgut ist im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes der Freien und Hansestadt Hamburg eingetragen
- die Umstände, die zur Eintragung geführt haben, haben sich wesentlich verändert
- der Eigentümer stellt einen entsprechenden Antrag
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Tel.: 040 115
E-Mail: kulturgutschutz@staatsarchiv.hamburg.de