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Bescheinigung der Denkmaleigenschaft

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Benötigen Sie eine amtliche Bescheinigung zur derzeitigen Denkmaleigenschaft von Gebäuden und/oder Gärten in Hamburg? Dann können Sie hier einen gebührenpflichtigen Online-Antrag stellen.

Sie erhalten daraufhin ebenfalls online eine offizielle Bescheinigung mit Informationen darüber, ob es sich bei dem angefragten Objekt um ein Denkmal bzw. um kein Denkmal handelt oder ob es sich evtl. in der geschützten Umgebung eines Denkmals befindet. Wichtig ist dabei zu wissen, dass es sich um eine zeitpunktbezogene Auskunft zum derzeitigen Stand handelt. Neue Erkenntnisse können zukünftig zu einer anderen Bewertung der Denkmaleigenschaft führen.

Die Auskunft ist gebührenpflichtig pro angefragtem Denkmalobjekt. Sie erhalten im Anschluss einen entsprechenden Gebührenbescheid.

Falls Sie sich dazu mit einem Businesskonto beim Hamburg-Service anmelden, beachten Sie bitte, dass Sie sich auch als Administrator selbst für den Online-Dienst berechtigen müssen. Eine Kurzanleitung finden Sie anbei als Download. 

Sie haben Fragen zur Bescheinigung der Denkmaleigenschaft? 
Wenden Sie sich bitte an Jan-Gerd Schulz
Telefon: 040-428 24 705
E-Mail: denkmalschutzamt@bkm.hamburg.de

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Praxishilfen und Denkmalschutzgesetz

Praxishilfe zum Umgang mit erneuerbaren Energien

Klimaschutz und Denkmalpflege - wie passt das zusammen?

Hamburg unterstützt den Einsatz von erneuerbaren Energien im Denkmalbestand.
Büro KLASS

Das Denkmalschutzamt Hamburg ermöglicht den Einsatz von erneuerbaren Energien im Denkmalbestand, weil diese einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dabei achten wir gemäß unserem gesetzlichen Auftrag darauf, dass bauliche Maßnahmen für den Klimaschutz mit Rücksicht auf die wertvollen Bau- und Gartendenkmäler, Stadtbilder und Kulturlandschaften umgesetzt werden.
Hierzu hat das Denkmalschutzamt den Leitfaden Praxishilfe Denkmalpflege zum Umgang mit erneuerbaren Energien im Denkmalbestand erstellt, der einen Überblick zu verschiedenen baulichen Möglichkeiten, der Antragstellung und der Realisierung gibt.

Praxishilfe zum Umgang mit Baudenkmälern

Bildarchiv im Denkmalschutzamt Hamburg, Fotograf Nicolai Wieckmann

Baudenkmäler besitzen baukünstlerische, (stadt-, wirtschafts- oder sozial-) geschichtliche, städtebauliche oder auch wissenschaftliche Bedeutung. Damit Hamburgs Denkmalvielfalt bewahrt wird und für spätere Generationen erhalten bleibt, braucht es ein gemeinsames Verständnis und eine gute Zusammenarbeit unter allen Beteiligten. Die Praxishilfe Denkmalpflege bietet Verantwortlichen sowie Architektinnen und Architekten Orientierung zum Umgang mit Hamburgs Baudenkmälern:

Praxishilfe zum Umgang mit Backsteinbauten

Gebäude mit Backsteinfassade
Thomas Dittert

Backsteinbauten bestimmen das Hamburger Stadtbild auf vielfältige Weise. Eine Sanierung ist meist teuer und oftmals besonders unter energetischen Gesichtspunkten eine Herausforderung.  Die Broschüre bietet Architekten, Planern und allen anderen Baubeteiligten und Interessierten Orientierung und Lösungen. Als Handlungsleitfaden erleichtert sie den Einstieg ins Thema und gibt Tipps für die Reparatur und Sanierung von Backsteingebäuden und für das Erkennen typischer Probleme und Schadensbilder. 

Praxishilfe bei Schwamm und Schimmelbildung

Häufige Schäden an Altbauten sind Schimmel und echter Hausschwamm, verursacht durch übermäßige Feuchtigkeit. Sachgerechte Heizung und Lüftung von Räumen sind gute Präventivmaßnahmen. Zur Vorbeugung gegen und den Umgang mit Schimmelschäden informiert der 

Weitere Praxistipps in Baufragen bietet die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger an, und auch die Deutsche Burgenvereinigung hat ein großes Informationsangebot zu baulichen Themen.


Denkmalschutzgesetz

Das Hamburger Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 142)