Aufruf zu Projektvorschlägen

Forschung zum Bismarck-Denkmal im Nationalsozialismus

Das Referat für Erinnerungskultur, Planetarium der Behörde für Kultur und Medien Hamburg ruft interessierte Einrichtungen und Wissenschaftler:innen auf, Projektvorschläge für ein Forschungsprojekt zum Hamburger Bismarck-Denkmal im Nationalsozialismus einzureichen. Für das ausgewählte Projekt steht eine Zuwendung in Höhe von bis zu 25.000 Euro brutto zur Verfügung.

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Wir über uns 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) betreut das wichtige Querschnittsthema Erinnerungskultur und übt die Rechtsaufsicht über die Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte aus. Dabei ist es ein besonderes Anliegen, über die nationalsozialistischen Verbrechen auf vielfältige Weise und an unterschiedlichen Orten aufzuklären, das Gedenken an die Opfer und ihren Widerstand zu stärken und das jüdische Leben in Hamburg sichtbar zu machen. 

Mit dem Besuchsprogramm für die jüdischen ehemaligen Bürgerinnen und Bürger Hamburgs übernimmt die Stadt Verantwortung gegenüber den Überlebenden der NS-Diktatur sowie ihren Kindern und Enkelkindern. Im Auftrag von Senat und Bürgerschaft und in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen zivilgesellschaftlichen Initiativen werden auch neue Erinnerungs- und Lernorte entwickelt. Die BKM hat zudem ein stadtweites Erinnerungskonzept zum Umgang mit Hamburgs kolonialem Erbe erstellt und der Öffentlichkeit 2024 vorgestellt. Die Behörde begleitet nun die Umsetzung des Konzepts.

Hintergrund und Zielsetzung

Vor dem Hintergrund eines wachsenden wissenschaftlichen und öffentlichen Interesses an einer fundierten, multiperspektivischen Kontextualisierung des Hamburger Bismarck-Denkmals soll eine belastbare und differenzierte Forschungsgrundlage zur Bedeutung des Denkmals im Nationalsozialismus geschaffen werden. Im Zentrum dieser Untersuchung steht die Funktion, Nutzung und Rezeption des Bismarck-Denkmals im Nationalsozialismus. Ein besonderer Fokus gilt dabei dem Innenraum des Denkmals – insbesondere dessen Entstehung, Nutzung und symbolischer Aufladung während der NS-Zeit – sowie der zeitgenössischen Rezeption des Denkmals. Ziel ist die eigenständige Erstellung einer wissenschaftlichen Studie zur Bedeutung, Nutzung und Rezeption des Bismarck-Denkmals Hamburg im Nationalsozialismus unter besonderer Berücksichtigung der Entstehung, Motivik und Symbolik des Innenraums.. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für zukünftige kuratorische Konzepte und Vermittlungsstrategien dienen.

Gegenstand der Zuwendung

Gefördert wird eine eigenständige wissenschaftliche Studie zum Hamburger Bismarck-Denkmal mit einem Schwerpunkt auf der Zeit des Nationalsozialismus, die die Bedeutung, Nutzung und Rezeption des Denkmals in dieser Zeit untersucht und dabei insbesondere den Innenraum des Denkmals einbezieht.

Anforderungen an das Projekt

 Die Studie soll:

  • Die Bedeutung des Denkmals während des Nationalsozialismus insgesamt untersuchen sowie den Innenraums des Denkmals (Wandmalereien, Zitate) als auch die Rezeption des Denkmals in dieser Zeit analysieren 
  • Den aktuellen Forschungsstand zur Nutzung und Ausstattung des Innenraums während der NS-Zeit kritisch zusammenfassen
  • Nach geschichtswissenschaftlichen Standards inklusive Nachweis- und Anmerkungsapparat erstellt werden.
  • Einen Umfang von ca. 50 Seiten betragen.

Wünschenswert wäre zudem:

  • Vergleichend aktuelle deutschsprachige und internationale Diskurse, Forschungen und Beispiele zur Nutzung und Bedeutung von Bismarck-Denkmälern in der nationalsozialistischen Epoche einzubeziehen,
  • Die grundsätzliche Verwendbarkeit der Ergebnisse für Ausstellungskataloge, Vermittlungstexte sowie museale und öffentliche Formate sicherstellen (klare, nachvollziehbare Sprache, präzise Nachweise, verwendbare Textbausteine).

Zuwendungsberechtigte

Bewerben können sich wissenschaftliche Einrichtungen sowie Einzelwissenschaftler:innen mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Hochschulstudium in Geschichte/ Kunstgeschichte/ Kulturwissenschaften oder verwandten Disziplinen und mit Erfahrung in der Denkmalforschung sowie nachgewiesener Erfahrung im Verfassen wissenschaftlicher Studien (Nachweis bitte beifügen)

Nutzungsrechte

Alle im Rahmen dieses Projekts erstellten Texte und Materialien gehen mit Abschluss der Projektlaufzeit vollständig und uneingeschränkt auf die Förderin über. Der/die Geförderte erklärt sich bereit, die Übertragung aller notwendigen Nutzungsrechte für die kuratorische und publizistische Verwertung im Kontext der Ausstellung oder verwandter Formate zu ermöglichen.

Einzureichende Unterlagen

  • Kurzes Motivationsschreiben
  • Projektbeschreibung (max. 1-2 Seiten)
  • Nachweis der Qualifikation und Lebenslauf
  • Publikationsverzeichnis

Verfahren und Fristen

  • Bewerbungsfrist: 19.04.2026
  • Auswahlverfahren: Die Auswahl erfolgt durch das Referat für Erinnerungskultur der Behörde für Kultur und Medien Hamburg.
  • Die Zuwendung erfolgt nach §46 LHO Hamburg und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Es handelt sich um eine Projektförderung. Um die Fördersumme zu erhalten, muss ein Projektförderantrag inklusive Kosten- und Finanzierungsplan gestellt werden.
  • Maximale Fördersumme: 25.000 Euro brutto
  • Projektlaufzeit: 3 Monate (ggf. kostenneutrale Verlängerung möglich)

Kontakt/Einreichung:

Dr. Jonas Prinzleve (Referent Dekolonisierung)

Referat Erinnerungskultur, Planetarium
Behörde für Kultur und Medien - Amt Kultur
Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg
E-Mail: jonas.prinzleve@bkm.hamburg.de

Für Rückfragen steht Ihnen Dr. Jonas Prinzleve gerne per E-Mail oder telefonisch unter 040 42824-229 zur Verfügung.

Speicherung der Daten
Informationen zu der Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten können Sie der Datenschutzerklärung der Behörde für Kultur und Medien entnehmen unter: DSGVO.pdf (hamburg.de)

Verhältnis zu anderen Förderungen durch die Behörde für Kultur und Medien
Eine Doppelförderung durch andere Förderungen der Behörde für Kultur und Medien für die gleichen Projekte ist ausgeschlossen. Eine komplementäre Förderung kann in Einzelfällen möglich sein. Jede Beantragung weiterer Förderungen ist bei der Behörde für Kultur und Medien anzuzeigen.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Vergabe der Zuwendung entscheidet das Auswahlgremium nach pflichtgemäßem Ermessen.

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