1. Kurze Zusammenfassung
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte und Institutionen, die sich in Hamburg für die Stärkung der Erinnerungskultur einsetzen. Ein Fokus liegt dabei auf der Ermöglichung eines Träger:innenbündnisses zur Einrichtung der zukünftigen zivilgesellschaftlichen Koordinierungsstelle „Hamburg Dekolonisieren!“. Das Träger:innenbündnis und ihre Koordinierungsstelle werden die Aufgabe haben, die Umsetzung der Senatsstrategie „Hamburg Dekolonisieren!“ zu begleiten und mitzugestalten sowie zivilgesellschaftliche Strukturen im Bereich der Dekolonisierung zu stärken. Das Bündnis soll Expertise und Handlungsansätze im Bereich der dekolonisierenden Erinnerungs- und Gedenkkultur bündeln und durch öffentlichkeitswirksame Arbeit entsprechende Orte, Prozesse und Beteiligungsformate im Hamburger Stadtraum initiieren und bekannt machen. Es wird mit Akteur:innen aus Verwaltung, Politik, Kultur und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, insbesondere mit BIPoC-Gemeinschaften und Nachkommen ehemals kolonisierter Gesellschaften.
Im Anschluss an das Auswahlverfahren werden die zivilgesellschaftlichen Vereine und Initiativen bei der Gründung eines eigenständigen Bündnisses begleitet. Die Förderung in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr wird für die Jahre 2025 und 2026 an das neue Träger:innenbündnis vergeben. Dieser Betrag soll die Einrichtung einer Koordinierungsstelle mit 1-2 Mitarbeiter:innen während der Förderperiode finanzieren und muss die Personal- und Sachkosten der Stelle abdecken. Die Förderung kann nach Ablauf unter Vorbehalt der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft zu angepassten Bedingungen verlängert werden.
2. Hintergrund
Bisher existieren unterschiedliche Formate der zivilgesellschaftlichen Beteiligung in dem Themenfeld Dekolonisierung in Hamburg. Der Runde Tisch Koloniales Erbe als offenes Forum für interessierte Initiativen, Institutionen und Bürger:innen, das Eine Welt-Promotor:innen Programm für die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit im Bereich Dekolonisierung sowie der Beirat zur Dekolonisierung Hamburg als den Senat beratendes Gremium ausgewählter Expert:innen aus den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft, Kunst und Kultur.
Die von der Hamburger Bürgerschaft beschlossenen Senatsstrategie „Hamburg Dekolonisieren!“ bündelt bestehende Maßnahmen und Aktivitäten des Senats, der Fachbehörden, Institutionen und zivilgesellschaftlicher Akteur:innen. Sie benennt strategische Handlungsfelder, in denen der weitere Ausbau einer dekolonisierenden Erinnerungskultur gefördert und umgesetzt werden soll. Das Erinnerungskonzept zeigt, dass in den Bereichen der wissenschaftlichen Erforschung des Kolonialismus an Universitäten, der Wissensvermittlung durch die Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien sowie der Kulturvermittlung und Restitutionsprozesse in der Hamburger Museumslandschaft aktuell unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt werden. Die Senatsstrategie „Hamburg dekolonisieren!“ sieht die Einrichtung einer Koordinierungsstelle vor.
3. Aufgaben der Koordinierungsstelle
Die Entwicklung einer Erinnerungskultur zu Hamburgs kolonialem Erbe ist eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Die Koordinierungsstelle hat die Aufgabe, die Dekolonisierung Hamburger Kolonial- und Globalgeschichte sichtbar, verständlich und erlebbar zu machen. Dafür soll sie zur Schaffung würdiger Formen und Orte des dekolonisierenden Erinnerns und Gedenkens im öffentlichen Raum Hamburgs beitragen. Sie soll die Nachfahren von Menschen aus ehemals kolonisierten Gesellschaften einbeziehen und neben der kolonialen Herrschafts- und Handelsgeschichte der Stadt vor allem die Erfahrungen und Perspektiven von Menschen, die von Kolonialismus und Rassismus betroffen waren und sind, in Bezug auf Hamburg in den Mittelpunkt stellen.
Folgende Aufgaben sind für die Koordinierungsstelle für die erste Förderperiode vorgesehen:
Dekolonisierende Aufarbeitung des Hamburger Kolonialerbes in einer vielfältiger und digitaler gewordenen Stadtgesellschaft:
Zeitgemäße Vermittlung der Hamburger Kolonialvergangenheit, z.B. durch die gemeinsame Errichtung von Ehrenmalen, Gedenkstätten oder Erinnerungsorten für die Opfer von Kolonialismus und Rassismus,
Kooperation und Sensibilisierung von lokalen öffentlichen sowie zivilgesellschaftlichen Akteur:innen für eine Sichtbarmachung von orts-, opfer- und täterbezogener Kolonialgeschichte in Hamburg,
die Mitentwicklung und gemeinsame Umsetzung von Diskussions-, Kultur-, Qualifizierungs- und Bildungsveranstaltungen zur Geschichte und Gegenwart des Kolonialismus und des Rassismus
Vernetzung: Die Beteiligung verschiedener, community-übergreifender zivilgesellschaftlicher und wissenschaftlicher Akteur:innen für die oben genannten Aufgaben organisieren:
Entsprechende Sitzungen und mindestens eine öffentliche Veranstaltung pro Jahr terminieren, vor- und nachbereiten sowie Sitzungsgelder abrechnen
Mit Akteur:innen in Verwaltung, Politik, Kultur und Zivilgesellschaft für die Realisierung dieser Aufgaben zusammenarbeiten:
Durch den Transfer von Expertise die Hamburger Behörden und öffentliche Einrichtungen in den Handlungsfeldern der Senatsstrategie unterstützen,
und umgekehrt Empfehlungen und Konsultationsanfragen aus der Zivilgesellschaft an die Behörden übermitteln und hierbei bereits Transferarbeit hinsichtlich Machbarkeit und Zuständigkeit tätigen,
Abfassung eines Zwischenberichtes zur vorläufigen Bewertung durch die BKM 18 Monate nach Beginn des Förderzeitraums. Dieser Bericht gibt u.a. Aufschluss über den Projektverlauf, eigene und externe Einschätzungen zum Projekt (z.B. Medienresonanz), das Erreichen oder Nichterreichen gesetzter Ziele sowie die Publikumsakzeptanz,
Einwerbung zusätzlicher Mittel für zivilgesellschaftliche Projekte oder die Beauftragung wissenschaftlicher Studien zur Fundierung von Empfehlungen und Konzepten.
4. Zuwendungsempfangende und Zuwendungs- voraussetzungen
Um den gesamtstädtischen Charakter der Dekolonisierungsarbeit zu gewährleisten, soll die Koordinierungsstelle möglichst von einem Zusammenschluss interessierter Vereine und Initiativen getragen werden. Dieses zivilgesellschaftliche Bündnis ist dann als Zuwendungsempfänger mit Sitz in Hamburg befristet förderfähig. Zentraler Bestandteil der Bündnis-Trägerschaft ist die Ausschreibung, inhaltliche Betreuung und buchhalterische Abwicklung von 1-2 Stellen im Rahmen der Projektlaufzeit.
Anträge auf die Mitarbeit im Träger:innenbündnis, das die Koordinierungsstelle „Hamburg Dekolonisieren“ zukünftig betreuen soll, können von einem eingetragenen Verein oder einer zivilgesellschaftlichen Initiative oder Arbeitsgruppe mit Sitz in Hamburg gestellt werden.
Um die Mitwirkung von Menschen, die sich als migrantisch-diasporisch oder als BIPoC positionieren, sowie von Nachkommen von Menschen aus ehemals kolonisierten Gesellschaften an der Dekolonisierung in Hamburg zu stärken, werden insbesondere Initiativen begrüßt, bei denen entsprechend vielfältige Perspektiven breit abgebildet und vertreten sind. Darüber hinaus sollen unterschiedliche Bevölkerungs- und Altersgruppen sowie chancengleiche Teilhabe bei der Projektentwicklung und Rezeption berücksichtigt und neue (marginalisierte) Publikumsgruppen erschlossen werden.
Gefördert werden sollen ein Träger:innenbündnis, das bereit ist, mit vielfältigen Akteur:innen aus der Hamburger Zivilgesellschaft sowie der Behörden- und Verwaltungslandschaft, Kultur und der Politik zusammenzuarbeiten.
In Hamburg steht der Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in der Präambel der Verfassung und ist über einen expliziten Verweis auch Teil aller Förderrichtlinien der Behörde für Kultur und Medien. Alle durch die Behörde eingesetzten Jurys vereinbaren zudem vor dem Auswahlprozess die Standards, nach denen sie Förderentscheidungen treffen. Das zukünftige Träger:innenbündnis der Koordinierungsstelle hat die Verantwortung, Maßstäbe und Regeln aufzustellen, auf deren Grundlage Diskriminierung jeder Art klar und entschlossen entgegengetreten wird.
Bei den geförderten Projekten soll darauf geachtet werden, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (z.B. Auswahl zugänglicher Veranstaltungsorte, Schriftdolmetschung, Übersetzung in die Deutsche Gebärdensprache, Übersetzung von Texten in Leichte Sprache gemäß der geltenden Honorarsätze) für die jeweilige Zielgruppe getroffen werden. Fremdleistungen können als förderfähige Kosten in die Finanzkalkulation mit aufgenommen werden.
Zuwendungen werden nur solchen Empfangenden bewilligt, die – unabhängig von weitergehenden datenschutzrechtlichen Regelungen – in der Weitergabe von personenbezogenen Daten ihrer Beschäftigten, die zur Ermittlung und Überprüfung der Höhe der Zuwendung und der Einhaltung des Besserstellungsverbots erforderlich sind, keine Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften sehen.
Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind u.a.
Zeitlich befristete Zusammenschlüsse und Gruppierungen, die unabhängig und nicht gemeinnützig agieren wollen,
Dauerförderungen (regelmäßige, fortlaufende oder institutionelle Förderungen),
Kommerziell realisierbare Vorhaben.
In begründeten Einzelfällen kann die Behörde für Kultur und Medien von diesen Kriterien abweichen.
6. Verfahren
6.1. Antragsverfahren
Die Antragsberechtigung der sich bewerbenden Initiative ist anhand aussagekräftiger Unterlagen schriftlich nachzuweisen.
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen per E-Mail bis zum 21.01.2025 an jonas.prinzleve@bkm.hamburg.de einzureichen:
Die verspätete Einsendung oder die Unvollständigkeit der Unterlagen bei Antragsschluss führen zur Zurückweisung der Bewerbung aus formalen Gründen.
Technische Fragen zum Auswahlverfahren können an die BKM gerichtet werden (jonas.prinzleve@bkm.hamburg.de). Inhaltliche Fragen zu einer möglichen Bewerbung können an die Fachpromotorinnen Dekolonisierung von Ossara e.V. gestellt werden (catherine.schlueter@ossara.de; sonia.octavio@ossara.de).
Wenn Ihnen eine Bearbeitung per E-Mail nicht möglich ist, schicken Sie Ihre Unterlagen postalisch an:
Behörde für Kultur und Medien
Referat Erinnerungskultur, Planetarium
z. Hd. von Dr. Jonas Prinzleve
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
6.2. Bewilligungsverfahren
Über die eingereichten Anträge entscheidet die Behörde für Kultur und Medien auf Grundlage einer Empfehlung einer von ihr benannten Jury. Die Jury wird von der Behörde für Kultur und Medien bestellt, um die fachliche und zivilgesellschaftliche Expertise bei der Auswahl der Mitglieder des Träger:innenbündnisses sicherzustellen.
Die Jury besteht aus vier stimmberechtigten Parteien. Die einzelnen Parteien sind die Sprecher:innen des Hamburger Dekolonisierungsbeirats, die Stiftung Historische Museen Hamburg (vertreten durch den Kurator für die koloniale Vergangenheit und die postkoloniale Gegenwart), eine Vertretung von außerhalb Hamburgs (die Koordinatorin „Koloniales Erbe“ Hannover) sowie eine Vertretung des Referats Erinnerungskultur der BKM (Referent Dekolonisierung).
Die Mitglieder der Jury dürfen selbst keine Anträge in diesem Auswahlverfahren stellen. Die Jury urteilt und beschließt mit einfacher Mehrheit. Die Mitglieder der Jury sind während und nach dem Auswahlverfahren zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auskünfte über das Auswahlverfahren erteilt nur die Behörde für Kultur und Medien.
Die Beurteilung der Jury stellt lediglich eine Empfehlung dar. Die Behörde für Kultur und Medien kann in begründeten Ausnahmefällen in Ihrer Entscheidung von der Empfehlung der Fachjury abweichen.
6.3. Bündnis-Bildung
Zunächst soll ein erstes Treffen mit den Vertreter:innen der interessierten Vereine organisiert werden, um die Ziele und Visionen des Bündnisses zu klären. Im nächsten Schritt soll ein Gesamtkonzept erarbeitet werden. Dieses sollte eine konkrete Zielformulierung sowie einen Aktionsplan mit möglichen Projekten und Veranstaltungen beinhalten. Darüber hinaus ist es wichtig, die Verantwortlichkeiten innerhalb des Bündnisses zu klären, ein vorläufiges Budget zu erstellen und eine Kommunikationsstrategie zu entwickeln. Anschließend müssen Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Vereinsgründung eingeholt werden. Dazu gehört auch der Entwurf einer Satzung, die die Struktur und Arbeitsweise des Bündnisses regelt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Festlegung von Kriterien für die Aufnahme weiterer Mitglieder oder Vereine. Schließlich wird ein Gründungstreffen organisiert, bei dem eine Gründungsversammlung stattfindet. Bei dieser Versammlung wird die Satzung verabschiedet und ein Vorstand oder Koordinationsteam gewählt.
Dieser Prozess wird durch die Fachpromotorinnen Dekolonisierung (Ossara e.V.) begleitet und unterstützt.
Die Bewilligung einer Zuwendung erfolgt nach der Entstehung des Träger:innenbündnisses zweckgebunden durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt bei Bedarf auf schriftliche Abforderung im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten regelt der Zuwendungsbescheid.
6.6. Speicherung der Daten
Informationen zu der Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten können Sie der Datenschutzerklärung der Behörde für Kultur und Medien entnehmen unter: DSGVO.pdf (hamburg.de)
6.7. Verhältnis zu anderen Förderungen durch die Behörde für Kultur und Medien
Eine Doppelförderung durch andere Förderungen der Behörde für Kultur und Medien für die gleichen Projekte ist ausgeschlossen. Eine komplementäre Förderung kann in Einzelfällen möglich sein. Jede Beantragung weiterer Förderungen ist bei der Behörde für Kultur und Medien anzuzeigen.