Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Themen Kulturförderung
Bildende Kunst

Achterhaus-Residency

  • Kultur und Medien
  • Sie lesen den Originaltext
  • Kultur und Medien
  • Sie lesen den Originaltext

Dreimonatige Stipendien für internationale Kunstschaffende

Auch im Jahr 2024 haben Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereine wieder die Möglichkeit erhalten, internationale Künstler*innen aus dem Bereich Bildende Kunst für einen Aufenthalt in der Ateliergemeinschaft Achterhaus in der Ruhrstraße 88 vorzuschlagen und ihnen die Arbeit an künstlerischen Projekten in Hamburg zu ermöglichen. Der in diesem Zusammenhang festgelegte Einsendeschluss war der 25. März 2024. Die Stipendien für das Jahr 2024 sind somit vergeben.

Die Vorschläge sollten jeweils an ein Projektvorhaben geknüpft sein, das in der Bewerbung kurz von den Bewerber*innen darzustellen ist. Von der vorschlagenden Institution wird erwartet, die Gaststipendiat*innen während des Aufenthaltes in Hamburg zu betreuen und Präsentations- beziehungsweise Ausstellungsmöglichkeiten in Hamburg zu vermitteln. 

Im Rahmen des Programms stellt die Behörde für Kultur und Medien nun vom 1. Juli bis 30. September sowie vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2024 eine Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus für Stipendienaufenthalte kostenfrei zur Verfügung. Zusätzlich zur mietfreien Nutzung der Wohnung erhalten die Künstler*innen für die Dauer ihres Aufenthaltes von der Behörde für Kultur und Medien einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro sowie einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 1.000 Euro. Das Stipendium ist mit einer Residenzpflicht verbunden.

Das Achterhaus

Das Achterhaus wurde 2013 gegründet und befindet sich im ehemaligen Verwaltungssitz einer Tapetenfabrik im Stadtteil Bahrenfeld, einem von Gewerbe- und Wohngebieten geprägten Quartier, das zunehmend an Attraktivität für Kunst- und Kulturschaffende gewinnt. In der selbst verwalteten Ateliergemeinschaft arbeiten derzeit 31 Künstlerinnen und Künstler in 25 Atelierräumen. 

Leistungen:

  • Mietfreie Bereitstellung der ca. 55 Quadratmeter großen Residenzwohnung (ein Wohn-/Schlafraum, ein Arbeitsraum, Bad und Pantry)
  • Monatlicher Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro für die Dauer des Aufenthaltes und ein einmaliger Reisekostenzuschuss in Höhe von max. 1.000 Euro
  • Betreuung durch die vorschlagende Institution, um die Vernetzung in die Hamburger Kunstszene zu erleichtern.

Bewerbungsvoraussetzungen

Hamburger Kunstinstitutionen, Gruppen oder Vereine können professionelle bildende Künstler*innen, die im Ausland leben und arbeiten, für das Residenzstipendium vorschlagen (pro Institution bitte max. ein Vorschlag). 

Direktbewerbungen von Künstler*innen oder Studierenden sind nicht möglich. 

Kranken- und Haftpflichtversicherung sind von den Stipendiat*innen auf eigene Kosten für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen; Aufenthaltsgenehmigungen/Visa sind gegebenenfalls ebenfalls von den Stipendiat*innen selbstständig einzuholen.

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungen sind in deutscher oder englischer Sprache von der vorschlagenden Institution einzureichen und sollten folgende Unterlagen enthalten: 

  • Kurzes Empfehlungsschreiben der Institution
  • Kontaktdaten und Vita des/der vorgeschlagenen Künstler*in
  • Motivationsschreiben des/der vorgeschlagenen Künstler*in für den Residenzaufenthalt und Beschreibung des Projektvorhabens während des Aufenthalts (max. 1 DIN A4-Seite) 
  • Portfolio über die bisherige künstlerische Arbeit bis zu einer Dateigröße von max. 4 MB 
  • Angabe über den gewünschten Aufenthaltszeitraum:
    A) 1. Juli  - 30. September 2024 (drei Monate)
    B) 1. Oktober - 31. Dezember 2024 (drei Monate).

Ein Anspruch auf Erfüllung des Terminwunsches besteht nicht, es wird jedoch versucht, den terminlichen Vorstellungen der Bewerber*innen gerecht zu werden.
Es wird erwartet, dass die Stipendiat*innen nach Beendigung des Stipendiums einen kurzen schriftlichen Erfahrungsbericht verfassen und diesen der Behörde für Kultur und Medien sowie dem Achterhaus spätestens einen Monat nach Beendigung des Stipendiums zur Nutzung zur Verfügung stellen.

Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail möglich und an die Behörde für Kultur und Medien zu senden. Den Kontakt finden Sie untenstehend.

Einsendeschluss war der 25. März 2024.

Die Stipendiat*innen wurden Anfang April von einer Jury ausgewählt und informiert.

Informationen zu den bisherigen Residenzkünstlern finden Sie unter https://achterhaus-ateliers.de/artists/.


Download

Information Achterhaus-Residency (in englischer Sprache)

PDF herunterladen [PDF, 2,4 MB]

Kontakt

Julia-Maria Heindorf

Referentin für Kunst und Kreativwirtschaft, Kreativimmobilien

Behörde für Kultur und Medien