Achterhaus-Residency

  • Kultur und Medien
 Englische Version
 

 

Stipendien für Künstler und Künstlerinnen aus der ganzen Welt. 
Die Stipendien sind für 3 Monate.

Ein Haus von Außen mit drei Stock-Werken und einer roten Tür.
Inga Kramer, www.ingakramer.de

 

Die Behörde für Kultur und Medien gibt Künstlern und Künstlerinnen aus der ganzen Welt Stipendien. 
Mit einem Stipendium kann man etwas kostenlos machen. 
Zum Beispiel: 
Man kann kostenlos in einer Wohnung wohnen. 
Die Wohnung heißt: Residenzwohnung. 
Die Residenzwohnung ist in der Atelier-Gemeinschaft Achterhaus. 
In der Residenzwohnung können die Künstler und Künstlerinnen 3 Monate lang wohnen. 
Das ist im dritten und vierten Quartal 2026 möglich. 
Das heißt: 
Die Künstler und Künstlerinnen können von Juli bis Dezember 2026 in der Residenzwohnung wohnen. 

Mehr Infos zur Atelier-Gemeinschaft Achterhaus finden Sie unten.

 

 

Wie bewirbt man sich?

Eine Hand zeichnet etwas auf Papier
Inga Kramer
Sie sind Künstler oder Künstlerin? 
Und Sie wollen ein Stipendium von der Behörde für Kultur und Medien? 
Dann können Sie sich nicht direkt bei der Behörde bewerben. 
Sie müssen sich bei einer Institution bewerben. 
Die Institutionen arbeiten mit der Behörde zusammen. 
Fragen Sie die Institutionen: 
Was müssen Sie jetzt machen?
 

 

Infos für Einrichtungen und Kunst-Orte:

Auf einem Blatt Papier steht das Wort Liste
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

 

Die Residenzwohnung ist eine besondere Wohnung. 
In der Wohnung können Künstler und Künstlerinnen aus anderen Ländern wohnen. 
Die Künstler und Künstlerinnen können 3 Monate in der Wohnung wohnen. 
Die Behörde für Kultur und Medien sagt: 
Welche Künstler und Künstlerinnen dürfen in der Wohnung wohnen? 
Das können Kunst-Orte und Institutionen in Hamburg vorschlagen. 
Kunst-Orte sind zum Beispiel Museen. 

Die Kunst-Orte und Institutionen bekommen Infos über die Fristen. 
Das heißt: 
Sie bekommen Infos darüber: 
Wann können sie Vorschläge machen? 
Zum Beispiel im Frühjahr 2026. 

Die Künstler und Künstlerinnen sollen ein Projekt machen. 
Das Projekt soll in dem Vorschlag stehen. 
Und die Künstler und Künstlerinnen sollen das Projekt kurz erklären. 

Vielleicht schlägt ein Kunst-Ort oder eine Institution einen Künstler oder eine Künstlerin vor. 
Dann soll der Kunst-Ort oder die Institution den Künstler oder die Künstlerin betreuen. 
Das heißt: 
Der Kunst-Ort oder die Institution soll sich um den Künstler oder die Künstlerin kümmern. 
Zum Beispiel: 
- wenn der Künstler oder die Künstlerin in Hamburg arbeitet 
- wenn der Künstler oder die Künstlerin eine Ausstellung in Hamburg macht.

 

 

Was bekommen die Stipendiaten und Stipendiatinnen? 
- Eine Wohnung. 
Die Wohnung ist ca. 55 Quadratmeter groß. 
Die Wohnung hat: 
- ein Wohn-Zimmer 
- ein Schlaf-Zimmer 
- ein Arbeits-Zimmer 
- ein Bad 
- eine kleine Küche. 
- 1.000 Euro im Monat für Essen und Trinken. 
- 1.000 Euro für die Reise. 
- Hilfe von dem Achterhaus. 

Die Stipendiaten und Stipendiatinnen müssen selbst bezahlen für: 
- eine Krankenversicherung 
- eine Haftpflichtversicherung. 

Die Stipendiaten und Stipendiatinnen müssen auch selbst ein Visum beantragen.

 

 

Das Achterhaus

 

 

Das Achterhaus gibt es seit 2013. 
Es ist in einem alten Büro von einer Tapeten-Fabrik. 
Das ist im Stadt-Teil Bahrenfeld. 
In Bahrenfeld gibt es viele Firmen und Wohnungen. 
Immer mehr Künstler und Künstlerinnen finden Bahrenfeld gut. 

Das Achterhaus ist eine Atelier-Gemeinschaft. 
Das heißt: 
Viele Künstler und Künstlerinnen arbeiten zusammen in einem Atelier. 
Die Atelier-Gemeinschaft wird selbst verwaltet. 
Das heißt: 
Die Künstler und Künstlerinnen kümmern sich um alles selbst. 
Im Achterhaus arbeiten gerade 31 Künstler und Künstlerinnen. 
Es gibt 25 Atelierräume.

 

 

Infos über die Residenz-Künstler und Residenz-Künstlerinnen finden Sie unter: 
https://achterhaus-ateliers.de/artists/

Info

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