Die „Hildegard und Horst Röder-Stiftung“ und die Stiftung „Kulturglück“ haben in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien den Fonds „Kultur für alle!“ ins Leben gerufen. Ziel des Fonds ist es, Hamburgerinnen und Hamburgern mit einer körperlichen, seelischen oder kognitiven Behinderung, einer Sinnesbeeinträchtigung oder einer demenziellen Erkrankung den Zugang zur Kultur zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern. Mithilfe der geförderten Projekte soll die Teilhabe der genannten Zielgruppen an kulturellen Angeboten aller Sparten erkennbar erhöht und diese stärker in den Kulturbetrieb eingebunden werden.
Informationen zum Bewerbungsverfahren
Bevor Sie einen Antrag stellen, ist es sinnvoll, sich telefonisch an die Referentin zu wenden und Ihr Projekt oder Ihre Idee vorzustellen (Kontakt unten). Häufig kann im Vorfeld geklärt werden, ob ein Antrag zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist, und wenn ja, in welcher Form.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit Sitz in Hamburg sowie in Hamburg lebende Personen, die kulturelle Projekte für die genannten Zielgruppen in der Freien und Hansestadt Hamburg durchführen. Die Förderung findet im Rahmen der verfügbaren Fondsmittel statt. Alle Information zu Kriterien, Voraussetzungen und Art der Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien.
Fristen
Anträge können bis zum 15. Dezember für das folgende Jahr und zum 15. Mai im laufenden Jahr gestellt werden.
Antragstellung
Der Antrag wird formlos eingereicht, muss jedoch für die Beurteilung des zu fördernden Projektes die in der Förderrichtlinie beschriebenen notwendigen Angaben enthalten. Senden Sie bitte den Antrag in Papierform an die Behörde für Kultur und Medien (Kontakt siehe unten).