Um den Finanzierungsbedarfen kleinerer, stadtteilbezogener Kultureinrichtungen von städtischer Seite gerecht zu werden, hat die Behörde für Kultur und Medien gemeinsam mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) Förderoptionen für Baumaßnahmen in Kultureinrichtungen entwickelt.
Künftig können auch Förderkredite und Bürgschaften als weitere Finanzierungsalternative gewährt werden.
Mit dem Ziel der Modernisierung der Kultureinrichtungen gewährt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) den „Förderkredit Kulturstätten“, der als Teil eines umfangreichen Maßnahmenprogramms bereitgestellt wird. Hierdurch sollen Investitionen ab einer Größenordnung von 20.000 Euro angestoßen und unterstützt werden, die ohne diese Förderung wegen fehlenden Zugangs zum Kapitalmarkt nicht realisiert werden könnten. Die Freie und Hansestadt Hamburg sichert die von der IFB Hamburg bereitgestellten Kredite mit Bürgschaften.
Das Programmvolumen beträgt 2,5 Millionen Euro jährlich.
Weitere Informationen enthält der Internetauftritt der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB).
Unter "Downloads" unten finden Sie die entsprechende Förderrichtlinie.