Grundlegende Informationen zum Förderprogramm finden Sie weiter unten in diesem Artikel.
Förderungen 2025
Die Behörde für Kultur und Medien will die Förderung des internationalen Kulturaustausch ausbauen und hat die finanziellen Mittel daher um 44.000 Euro auf insgesamt 300.000 Euro erhöht. Die 13 ausgewählten Projekte spiegeln eine große Vielfalt wider und fördern den transkulturellen internationalen Austausch, der gerade in der gegenwärtigen Zeit wichtiger ist denn je.
Folgende Projekte wurden für das erste Halbjahr 2025 zur Förderung empfohlen:
"Wir wollen den internationalen Kulturaustausch weiter stärken und die Förderung ausbauen. Die ausgewählten Projekte spiegeln eine große Vielfalt wider und fördern den transkulturellen internationalen Austausch, der gerade in der gegenwärtigen Zeit wichtiger ist denn je."
Carsten Brosda
Der Fachjury gehörte an:
Leyla Ercan, Diversitätsentwicklung in Personal, Programm, Publikum in Kultureinrichtungen, Peter Imig, freier Künstler, Musiker, Maryam Rutner, ehemaliges DeZIM-Institut und Mitverfasserin der Studie „Diversität in den Förder- und Kooperationsstrukturen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik“, jetzt Ramboll Management Consulting in Hamburg, Katja Schroeder, Leiterin Arthur Boskamp-Stiftung (Schwerpunkt Kultur-, Community- und Bildungsprogramme), Milan Ther, Direktor Kunstverein Hamburg.
Grundlegende Informationen zum Förderprogramm
Die Behörde möchte damit der Hamburger Kultur- und Kreativszene ermöglichen, sich auch international zu präsentieren und zu vernetzen. Unterstützt werden dabei insbesondere Projekte Hamburger Kulturschaffender im Ausland und Projekte internationaler Kulturschaffender in Hamburg.
Achtung: Neue Förderrichtlinie für Projekte ab 2025
Auf Grundlage der neuen Richtlinie sollen erstmals Aspekte von Teilhabe und Diversitätskompetenz bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Planen Künstlerinnen und Künstler Maßnahmen ein, die die Teilhabe aller Menschen verbessern oder die größtmögliche Barrierefreiheit ermöglichen, werden auch diese gefördert. Dafür stehen ab 2025 zusätzlich 100.000 Euro zur Verfügung. Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Internationalen Kulturaustausch vorbehaltlich des Bürgerschaftsbeschlusses so insgesamt mit 400.000 Euro pro Jahr.
Zum Online-Antragsverfahren
Fristen
Förderrichtlinie für Projekte ab 2025
- Frist für Projekte, die im 2. Halbjahr 2025 beginnen: 15. März 2025
- Frist für Projekte, die im 1. Halbjahr 2026 beginnen: 15. September 2025
Voraussetzungen
Information zu Kriterien, und Arten der Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien zum internationalen Kulturaustausch.
Kontakt und Beratung
Bevor Sie einen Antrag stellen, ist es sinnvoll, sich telefonisch an die jeweilige Referentin zu wenden und Ihr Projekt oder Ihre Idee vorzustellen. Häufig kann im Vorfeld geklärt werden, ob ein Antrag zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist, und wenn ja, in welcher Form. Nutzen Sie daher die Gelegenheit zum Gespräch!