Grundlegende Informationen zum Förderprogramm
Die Behörde möchte damit der Hamburger Kultur- und Kreativszene ermöglichen, sich auch international zu präsentieren und zu vernetzen. Unterstützt werden dabei insbesondere Projekte Hamburger Kulturschaffender im Ausland und Projekte internationaler Kulturschaffender in Hamburg.
Achtung: Neue Förderrichtlinie für Projekte seit 2025
Auf Grundlage der neuen Richtlinie sollen Aspekte von Teilhabe und Diversitätskompetenz bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Planen Künstlerinnen und Künstler Maßnahmen ein, die die Teilhabe aller Menschen verbessern oder die größtmögliche Barrierefreiheit ermöglichen, werden auch diese gefördert. Dafür stehen seit 2025 zusätzlich 100.000 Euro zur Verfügung. Die Behörde für Kultur und Medien fördert den Internationalen Kulturaustausch vorbehaltlich des Bürgerschaftsbeschlusses so insgesamt mit 400.000 Euro pro Jahr.
Nächste Bewerbungszeiträume
- Die Frist für Projekte, die im 2. Halbjahr 2026 (1. Juli 2026) beginnen, ist der 16. März 2026. (dieses Jahr um einen Tag nach hinten verschoben)
- Die Frist für Projekte, die im 1. Halbjahr 2027 (1. Januar 2027) beginnen, ist der 15. September 2026.
Voraussetzungen
Information zu Kriterien, und Arten der Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien zum internationalen Kulturaustausch weiter unten.
Hinweise
Es ist ratsam, sich parallel zur Projektentwicklung und vor Antragsstellung Gedanken über die Einbindung von Teilhabe-Maßnahmen in Ihr Projekt zu machen. Hier finden Sie das Ergänzungsblatt für Teilhabe-Mittel, das auch im Online-Antrag zu finden ist. Gerne beraten wir Sie auch hierzu.
Antragsstellung:
Bitte nutzen Sie zum Bewerben das Online-Antragsverfahren
Kontakt und Beratung
Bevor Sie einen Antrag stellen, wenden Sie sich bitte telefonisch an die jeweilige Referentin und stellen Ihr Projekt oder Ihre Idee vor. Häufig kann im Vorfeld geklärt werden, ob ein Antrag zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist, und wenn ja, in welcher Form.