Entscheidend sind hierbei auch die Aspekte der Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Vermittlung. Die Kontinuitätsförderung dient ferner dazu, die bestehende Arbeitsstrukturen zu stärken und weiter auszubauen.
Antragsvoraussetzungen
- regelmäßiges erfolgreiches Produzieren
- Nachweis von nationalem und/oder internationalem Touring
- Lebens- und/oder Arbeitsschwerpunkt in Hamburg
- mindestens eine abgeschlossene Konzeptionsförderung der BKM
- Künstler*innen in laufender Konzeptionsförderung sind nicht antragsberechtigt
Die Fördersumme der spartenübergreifenden Kontinuitätsförderung beträgt 100.000 Euro pro Spielzeit über einen Zeitraum von drei Spielzeiten, also insgesamt 300.000 Euro. Die Förderung wird alle drei Jahre ausgeschrieben. Detaillierte Informationen zu den Antragsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtline (FRL FDK 2025).
Bewerbungsverfahren
Die erste Ausschreibungsfrist endet am 21. Mai 2025. Förderbeginn für die dreijährige Förderphase ist die Spielzeit 2025/26. Die Antragstellung erfolgt ab dem 24. April 2025 über das Online-Antragsverfahren.
Weitere Informationen zur Förderung der Freien Darstellenden Künste finden sich hier: Theater, Tanz, Performance