Private künstlerische Berufsfachschulen können ihre Ausbildungsgänge als gleichwertig gemäß § 2 Abs. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anerkennen lassen. Eine erfolgreiche Anerkennung ermöglicht den Auszubildenden, ihre Ausbildung mithilfe von Schüler-BAföG zu finanzieren. Darüber hinaus sichert sie die Gleichwertigkeit der Ausbildungsgänge mit denen staatlicher Berufsfachschulen. Eine Anerkennung der Gleichwertigkeit muss für jeden Ausbildungsgang einzeln erfolgen.
Die Behörde für Kultur und Medien ist für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsgängen und für die Aufsicht der künstlerischen Privatschulen zuständig.
Mehr Information erhalten Sie unter diesem Link: LPKH – Landesverband Private Kreativschulen Hamburg