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Musikwirtschaft

Hamburger Labelförderung

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Die Hamburger Labelförderung richtet sich an kleine unabhängige Musikfirmen in Hamburg. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der zwischen 2.000 und 10.000 Euro betragen kann.

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Musikförderung Hamburger Labels

Das musikalische Renommee der Freien und Hansestadt ist zu einem beträchtlichen Teil auf das kontinuierliche Engagement überwiegend kleiner unabhängiger Musikfirmen zurückzuführen, die ihre Künstlerinnen und Künstler intensiv begleiten.

Die Behörde für Kultur und Medien hat 2010 die Labelförderung eingerichtet, um diese Strukturen zu stärken und so die musikalische Vielfalt Hamburgs sowie ihren herausragenden Ruf als Musikstadt zu fördern. Ziel der im engen Dialog mit der Branche entwickelten Hamburger Labelförderung ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Musikfirmen ermöglichen, weiterhin kreativ wirksam zu sein und den Aufbau von Künstlerinnen und Künstlern in jeder Hinsicht bestmöglich zu gestalten.

Im Kontext von konkreten Musikveröffentlichungen können der eigentliche Produktionsprozess und der Bereich Marketing/Promotion gefördert werden.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen

Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg und erfolgt in Form eines Zuschusses, der zwischen 2.000 und 10.000 Euro betragen kann und als Anteilsfinanzierung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent voraussetzt.

Fristen

Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die im Haushaltsjahr bereitstehenden Gesamtfördergelder zu jährlich zwei Terminen:
Die regelmäßigen Antragsfristen enden stets am 15. Februar und 15. August eines jeden Jahres.
Das Online-Antragsverfahren wird während der Förderrunde für zwei Monate geöffnet und regelmäßig zum 15. Dezember sowie zum 15. Juni eines jeden Jahres freigeschaltet.

Anträge müssen frühzeitig vor Beginn des zu fördernden Vorhabens gestellt werden, da mit der Umsetzung grundsätzlich erst nach der Förderentscheidung begonnen werden darf (siehe auch Förderrichtlinien sowie Zusammenfassung - Häufige Fragen zur Hamburger Labelförderung).
Die Förderentscheidungen werden grundsätzlich innerhalb sechs Wochen nach Abgabeschluss mitgeteilt. In Einzelfällen ist eine frühere Entscheidung möglich.

Online-Antrag

Hier geht`s zum Online-Antragsverfahren.

Bitte halten Sie für das Online-Antragsverfahren folgende Dokumente bereit:

  • Projektbeschreibung (max. 3 Seiten) mit Fokus auf Ausgangssituation/Idee, Zielsetzung, Umsetzung, Perspektiven, Eckpunkte/Meilensteine, Bedeutung des Projekts für den Künstleraufbau/Nachwuchsförderung
  • Marketing- und Promotionplan
  • Biographien der Künstlerinnen und Künstler
  • Vertragsvereinbarungen mit den Künstlerinnen und Künstlern
  • Finanzierungsplan (Zur Vorlage)
  • Ggf. Registerauszug oder Nachweis zu Gewerbeanmeldung
  • Ggf. antragsergänzende Dateien

Hotline der Hamburg Kreativ Gesellschaft für persönliche Beratung im Antragsverfahren und Vereinbarung von Terminen während der Förderrunden unter
Tel.: 0176 - 383 691 05 
E-Mail: labelfoerderung@hamburg.de.

Download

Förderrichtlinien Labelförderung

PDF herunterladen [PDF, 3,3 MB]

Vorlage Kostenfinanzierungsplan Labelförderung

XLSX herunterladen [XLSX, 16,1 KB]