Die Behörde für Kultur und Medien fördert ausgewählte Programme konzernunabhängiger Kulturverlage. Ziel ist es, den kulturellen Anspruch der Verlagsprogramme zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten und den Verlagsstandort Hamburg zu stärken. Gefördert werden spezifische Programme bzw. Programmsegmente der antragsberechtigten Verlage, keine Einzeltitel. Dazu gehören Programme der Belletristik, Essayistik, Theatertexte, Hörbücher, Comics, Sachbücher, Kinder- und Jugendliteratur, Bild- und Kunstbücher, sofern sie die engagierte inhaltlich-programmatische Arbeit der Verlage sowie der besonderen Bemühungen um Buchgestaltung, Übersetzungen und Erschließung neuer digitaler Möglichkeiten widerspiegeln.
Im Folgenden finden Sie ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Fördermaßnahme, ihre Zielsetzung, Voraussetzungen, Fördermodalitäten und das Antragsverfahren. Direkt zum Online-Antragsverfahren geht's hier.
FAQ
Die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg verfolgt das Ziel, durch den Verlagspakt die literarische Vielfalt in Hamburg zu fördern, indem insbesondere konzernunabhängige, meist kleinere Independent-Verlage unterstützt werden, die anspruchsvolle und kulturell hochwertige Literatur publizieren. Diese Verlage tragen maßgeblich zur Sichtbarkeit von Autorinnen und Autoren bei, fördern die Lesekultur und sichern die einzigartige Bibliodiversität in Deutschland. Darüber hinaus soll durch die Förderung der kulturelle Anspruch der Verlagsprogramme gesichert, Arbeitsplätze erhalten und der Verlagsstandort Hamburg gestärkt werden. Auch das literarische Ökosystem, bestehend aus Übersetzung, Gestaltung, Lektorat und weiteren Berufsfeldern, wird durch den Verlagspakt gefördert.
Das Gesamtbudget des Hamburger Verlagspakts beträgt jährlich 700.000 Euro. Pro Jahr können 40 Verlage mit gestaffelten Zuschüssen gefördert werden.
Die Staffelung erfolgt nach Jahresumsatz:
- 10 Verlagsprogramme (Jahresumsatz 500.000 bis 2.000.000 Euro) mit 25.000 Euro
- 10 Verlagsprogramme (Jahresumsatz bis 500.000 Euro) mit 20.000 Euro
- 10 Verlagsprogramme (Jahresumsatz bis 100.000 Euro) mit 15.000 Euro
- 10 Verlagsprogramme (Jahresumsatz bis 50.000 Euro) mit 10.000 Euro
Die Förderung wird zunächst für ein Jahr gewährt (Förderbeginn Anfang 2026). Anschließend erfolgt die Förderung für jeweils zwei Jahre (2027/2028). Die zweijährige Förderperiode dient dazu, den Verlagen eine größere Planungssicherheit zu ermöglichen.
Gefördert werden können deutsche konzernunabhängige Verlage mit Hauptsitz und Steuerpflicht in Hamburg, die seit mindestens drei Jahren bestehen und deren Verlagstätigkeit mindestens 75 Prozent des Gesamtumsatzes ausmacht. Die Verlage dürfen einen Jahresumsatz von bis zu 2 Millionen Euro haben und weniger als zehn Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.
Die Förderung richtet sich an Kulturverlage aus den Bereichen Literatur, Sachbuch, Kinder- und Jugendbuch, Comic sowie Wissenschaft, Fachbuch, Bildbände, Kunst, Reise und Architektur, sofern sie wirtschaftlich eigenständig agieren.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nachweisen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel belegen können. Es ist erforderlich, branchenübliche vertragliche Standards mit Autorinnen, Übersetzerinnen und Illustratorinnen einzuhalten, insbesondere eine angemessene Vergütung sowie die Übernahme der Produktions- und Verbreitungskosten durch den Verlag.
Zudem muss eine plausible Verlagsstrategie vorgelegt werden können, die Programm-, Werbe- und Vertriebsplanung umfasst. Das Verlagsprogramm muss eigenständig sein und mindestens drei Publikationen pro Jahr umfassen. Die genannten Kriterien müssen in den letzten drei Jahren erfüllt worden sein, und es darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein.
Nein, gefördert werden können deutsche Konzernunabhängige Verlage, die seit mindestens drei Jahren mit Hauptsitz und Steuerpflicht in Hamburg ansässig sind.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung für Verlagsprogramme, nicht für Einzeltitel. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abdeckt, maximal jedoch 25.000 Euro pro Jahr.
Der Mindestzuschuss beträgt 10.000 Euro jährlich; liegt der errechnete Zuschuss darunter, erfolgt keine Förderung. Zu den zuwendungsfähigen Kosten zählen Honorare für Autorinnen, Übersetzerinnen, Illustratorinnen, Gestaltung, Herstellung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit. Laufende Kosten wie Mieten sind nicht förderfähig, Personalkosten können anteilig berücksichtigt werden, müssen jedoch detailliert ausgewiesen sein.
Die Förderung unterliegt der EU-De-minimis-Verordnung. In dieser Verordnung gibt es allerdings aktuell keine Meldepflicht bis zu einem Gesamtbetrag von 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren. Diese Grenze wird im Rahmen des Hamburger Verlagspakts nicht überschritten.
Die Antragstellung erfolgt den Online-Antrag.
Für den Online-Antrag sind folgende Angaben bzw. Unterlagen für die Bewerbung erforderlich:
Selbstdarstellung des Verlags:
- Nettoumsatz/Bruttoumsatz der letzte drei Jahre
- Anzahl Beschäftigte (Vollzeitäquivalent)
- Titelanzahl der letzten drei Jahre
- Gründungsjahr
- Die Verlagstätigkeit mach mehr als 75% des Umsatzes aus
- Inhaltliche Schwerpunkte der aktuellen Programmplanung
- Kurzbeschreibung des verlegerischen Profils
- Kurzbeschreibung der gestalterischen Herangehensweise (Layout, Satz, Cover usw.)
- Kurzbeschreibung der Zusammenarbeit mit Übersetzerinnen und Übersetzern (falls zutreffend)
- Darlegung der Vermarktungs-/Pressestrategie und der Vertriebsstruktur
- Existieren Maßnahmen zur Nachwuchsförderung (Aubildung)?
- Wirtschaftsplan für die Förderperiode (zwei Jahre): ausgefüllte Vorlage des Wirtschaftsplans für zuwendungsfähige Ausgaben
- Angabe über den Erhalt von De-minimis-Beihilfen im laufenden Steuerjahr und den beiden vorangegangenen Steuerjahren
- Programmvorschauen Frühjahr und Herbst des aktuellen Jahres
- Programmplanung des Folgejahres
- Zwei aktuelle Publikationen
- Auswahl relevanter Medienberichte (max. 10 Artikel)
Nach dem Ausfüllen des Antrags schicken Sie bitte eine Belegvorschau und zwei Titel als Belegexemplare an:
Behörde für Kultur und Medien
Stichwort: Hamburger Verlagspakt / K216
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
Der Bewerbungszeitraum für die Verlagsförderung 2026 endet am 15. Juni 2026.
Anschließend werden die förderwürdigen Verlage nach Maßgabe der Förderrichtlinie ermittelt.
Die Förderrichtlinie tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.
Die Förderung basiert auf den Verwaltungsvorschriften zu § 46 der Landeshaushaltsordnung sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P). Das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz bleibt unberührt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung. Die Antragstellerinnen und Antragsteller bestätigen mit der Antragstellung, dass sie Kenntnis von den subventionserheblichen Tatsachen und den strafrechtlichen Konsequenzen missbräuchlicher Inanspruchnahme haben.