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Projektförderung Musik

Musikstadtfonds

Zu der musikalischen Tradition Hamburgs gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit.

Der Musikstadtfonds verstärkt die Förderung der Freien Musikszene

Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken.

Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich. Jeder Antragsteller darf in einem Förderzeitraum nur einen Antrag für ein Projekt einreichen.

Die Behörde für Kultur und Medien setzt zur Auswahl der zu fördernden Projekte eine fachkompetente Jury ein.  In dieser Jury sollen die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten sein. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel und empfiehlt ausgewählte Projekte zur Förderung.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen

Die Lektüre der aktualisierten Musikstadtfonds-Förderrichtlinie vor Antragstellung wird auch denen dringend empfohlen, die bereits erfolgreich Anträge gestellt haben. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr geplantes Projekt mit der Förderrichtlinie kompatibel ist:

Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind 

  • Tonträger, Druckwerke und Anschaffungen wie Instrumente und Equipment sowie der Ausbau oder die Herrichtung von Aufführungsorten und Übungsräumen
  • die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgeraufnahmen außer bei unmittelbar auf das Projekt bezogenen Werbemaßnahmen
  • reine Gastspiele. 

Fristen

Eine Bewerbung auf die Förderung ist jährlich vom 15. April bis 15. Juni für Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, möglich.

Online-Antragsverfahren

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung vorzugsweise das Online-Antragsverfahren

Analoger Antrag

Projektanträge müssen auf dem aktuellen Antragsformular (s. unten) gestellt werden.

Zuwendungen

Zuwendungen - Anträge (online und analog) und Rechtsgrundlagen
Bitte halten Sie für die Antragstellung folgende Dokumente bereit:

  • unterschriebener Antrag
  • detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan (s. Vorlage unten)
  • Detaillierte Projektbeschreibung
  • ggf. Kurzviten der hauptsächlichen Projektbeteiligten


Überblick über die geförderten Projekte

Download

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung

PDF herunterladen [PDF, 278,8 KB]

Förderrichtlinie für die Vergabe von Projektmitteln im Musikstadtfonds

PDF herunterladen [PDF, 131,8 KB]

Vorlage Kosten-Finanzierungsplan

XLSX herunterladen [XLSX, 14,3 KB]

Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer für Künstlerinnen und Künstler im Bereich Theater und Musik

PDF herunterladen [PDF, 254,3 KB]

Kontakt

Friedemann Boltes

Freie Musik, Jazz, Landesmusikrat, Musikstadtfonds

Behörde für Kultur und Medien

Stefan Peters

Elbphilharmonie/Laeiszhalle, Musikstadtfonds

Behörde für Kultur und Medien