Hamburg ist musikalisch vielfältig – neben den großen Kultureinrichtungen prägt vor allem die lebendige Freie Musikszene die musikalische Identität der Stadt. Um diese zu fördern, hat die Kulturbehörde 2016 den Musikstadtfonds eingerichtet.
Ziel des Musikstadtfonds ist es, künstlerische Projekte aus der Freien Musikszene zu ermöglichen und sichtbar zu machen. Für die kommenden Förderrunden sind dafür 990.000 Euro vorgesehen.
Die geförderten Projekte sollen:
Hamburgs Musiklandschaft bereichern,
einzelne Musikrichtungen stärken,
die Szene besser vernetzen und neue Formen der Zusammenarbeit anstoßen.
Gefördert werden Projekte, die im Folgejahr stattfinden – zum Beispiel:
Konzerte,
Konzertreihen,
kleine Festivals.
Gefördert werden frei arbeitende Musiker:innen, Gruppen und Ensembles aus allen Genres der Freien Musikszene Hamburgs. Voraussetzung: Sie dürfen keine institutionelle Förderung seitens der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten. Auch Projekte, die z.B. schon aus dem Elbkulturfonds gefördert werden, können nicht berücksichtigt werden.
Bewerbung – so geht's
Bewerbungszeitraum: Jährlich vom 15. April bis 15. Junifür Projekte im darauffolgenden Jahr.
Antragstellung: Bitte nutzen Sie möglichst das Online-Antragsverfahren. Falls Sie Ihren Antrag lieber analog einreichen möchten, verwenden Sie bitte das aktuelle Antragsformular.
wenn möglich, Kurzbiografien der beteiligten Künstler:innen.
Nicht förderfähig sind:
Ton- und Bildträger, Druckwerke sowie der Kauf von Instrumenten oder technischem Equipment,
Umbau oder Ausstattung von Proberäumen und Spielstätten,
die Produktion von Aufnahmen, außer wenn es sich um Werbematerial für das Projekt handelt,
reine Gastspiele.
Bitte lesen Sie vor der Antragstellung unbedingt die aktuelle Förderrichtlinie, auch wenn Sie schon einmal einen Antrag gestellt haben. Prüfen Sie, ob Ihr Projekt die Kriterien erfüllt.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine unabhängige Jury, in der Expert:innen aus den Bereichen Klassik, Neue / Aktuelle Musik, Pop und Jazz vertreten sind.
Info-Veranstaltungen
Das Musikreferat bietet 2025 zwei digitale Info-Termine an:
Projektförderung bedeutet: Gefördert werden einzelne, klar abgegrenzte Projekte, nicht aber dauerhafte Programme oder Institutionen. Die Unterstützung bezieht sich immer auf ein konkret geplantes Vorhaben.
Wichtig: Eine institutionelle Förderung und eine Förderung aus dem Musikstadtfonds können nicht gleichzeitig beantragt werden. Auch schließen sich Förderungen aus dem Musikstadtfonds und andere Förderfonds der BKM gegenseitig aus.
Wer kann einen Antrag stellen?
Bewerben können sich alle Musiker:innen und Musikgruppen, deren Lebensmittelpunkt überwiegend in Hamburg liegt – also hier leben oder arbeiten – und die nicht bereits eine institutionelle Förderung der Stadt erhalten.
Dazu gehören zum Beispiel:
Solokünstler:innen
Bands und Ensembles
Orchester
Chöre
Wer entscheidet über eine Förderung?
Die Auswahl trifft eine unabhängige Jury, die jährlich vom Senator der Behörde für Kultur und Medien berufen wird. Sie besteht in der Regel aus fünf Expert:innen aus den Bereichen Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop und Jazz, die mit Hamburgs Musikleben vertraut sind.
Die Jury empfiehlt auch die Höhe der Förderbeträge.
Nach welchen Kriterien wird über die Förderung entschieden?
Die Jury achtet auf folgende Aspekte:
Die Antragstellenden und ein Großteil der Mitwirkenden leben und/oder arbeiten in Hamburg.
Professionalität, künstlerische Qualität und Innovationskraft des Projekts
Gute Organisation, Planung und Öffentlichkeitsarbeit
Nachvollziehbare Geschäftsführung
Beitrag zur Vielfalt und Originalität der Hamburger Musikszene
Dramaturgisches Konzept
Aspekte der Musikvermittlung
Qualifikation der Beteiligten
Ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei der Projektplanung und Durchführung
Angemessene Bezahlung der künstlerisch Beteiligten
Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Projektumsetzung
Wie hoch kann eine Förderung ausfallen?
Die Förderhöhe richtet sich nach der Empfehlung der Jury.
Grundsätzlich gilt:
Ein angemessener Eigenanteil und das Bemühen um Drittmittel werden erwartet.
Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.
Die beantragte Förderung muss mindestens 5.000 Euro betragen und darf maximal 150.000 Euro erreichen.
Kann ich mich bewerben, wenn ich in der Vergangenheit bereits Projektförderung erhalten habe?
Ja, eine erneute Bewerbung mit einem neuen Projekt ist möglich.
Was wird durch den Musikstadtfonds gefördert?
Gefördert werden Projekte wie Konzerte, Konzertreihen oder Festivals, die im darauffolgenden Jahr zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember in Hamburg stattfinden. In Ausnahmefällen können mit besonderer Begründung auch mehrjährige Projekte mit einer Projektdauer bis zu 3 Jahren gefördert werden.
Was wird nicht gefördert?
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
Tonträger, Druckwerke, Instrumente, technisches Equipment sowie der Aus- oder Umbau von Proberäumen und Spielstätten
die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Tonträgern (außer als Werbemittel für das Projekt)
Projekte, die bereits begonnen haben
reine Gastspiele oder Projekte, die überwiegend nicht in Hamburg stattfinden bzw. überwiegend mit nicht in Hamburg ansässigen Beteiligten arbeiten
Projekte, die verfassungsfeindliche, gesetzwidrige, strafbare oder jugendgefährdende Inhalte verbreiten
Werden auch Proben gefördert?
Ja, Proben und die Nutzung von Proberäumen sind förderfähig – vorausgesetzt, die Kosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtprojekt.
Wann und wie erfahre ich, ob mein Antrag erfolgreich war und die Förderung bewilligt wurde?
Der Bewerbungszeitraum ist jedes Jahr vom 15. April bis 15. Juni – für Projekte, die im folgenden Jahr umgesetzt werden.
Wann darf ich mit meinem Projekt beginnen?
Projekte dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids starten.
Achtung: Auch das Eingehen von Verpflichtungen, wie das Abschließen von Verträgen, verbindliche Buchungen oder andere finanzielle Zusagen, gilt bereits als Projektbeginn und ist vor dem Bescheid nicht zulässig.
Was sind Eigenmittel?
Gemeint ist Geld, das vom Projekträger aus eigenem Vermögen für die Projektumsetzung eingebracht wird.
Eigenmittel zeigen der Jury, dass Sie sich aktiv an der Finanzierung Ihres Projekts beteiligen und sind zwingend einzubringen.
Was sind Drittmittel?
Drittmittel sind Fördergelder oder Beiträge, die nicht vom Musikstadtfonds stammen. Das können zum Beispiel sein:
Förderungen von Stiftungen oder anderen öffentlichen Programmen,
Sponsoring,
Spenden,
private oder kommerzielle Förderbeiträge.
Drittmittel sind sowohl Qualitätsmerkmal (denn andere haben Ihr Projekt bereits für unterstützenswert gehalten) als auch ein Zeichen für ein tragfähiges Finanzierungskonzept.
Was sind nicht-monetäre Eigenleistungen?
Nicht-monetäre Eigenleistungen können bspw. die Nutzung privater Gegenstände sein, konzeptionelle Vorarbeit, Tätigkeit von Ehrenamtlichen, Raummieten, o.ä., die zwar in einer konkreten Summe zusammengefasst werden können, bei denen aber kein Geldfluss zu verzeichnen ist. Nicht-monetäre Eigenleistungen sind nicht Teil des Kosten- und Finanzierungsplans. Sie können bspw. formlos angegeben werden.
Was bedeutet der Vorsteuerabzug (§15 UStG)?
Wenn Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer schreiben und diese im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen, sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt. Falls Sie unsicher sind, empfiehlt sich eine Beratung durch eine Steuerberatung oder eine fachkundige Beratungsstelle.
Welche Informationen kann ich im Nachhinein noch anpassen/nachreichen und welche nicht?
Ändern sich im Verlauf der Planungen zwischen Antragsstellung und Projektbeginn einzelne Punkte wie z.B.:
Ein Aufführungstermin verschiebt sich
Ein:e Musiker:in wird ausgetauscht
Etwas im Programm ändert sich
Dann ist das meistens unkritisch. Wesentliche Änderungen, bei denen Sie uns sofort informieren müssen, sind:
Änderungen im Projektzeitraum
Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan
Wesentliche Änderungen im künstlerischen Konzept, wie grundsätzliches Programm, Aufführungsort, o.ä.
Was ist, wenn die Beteiligten noch nicht genau feststehen?
Wenn manche Beteiligte noch nicht genau feststehen, ist das meist unproblematisch. Bedenken Sie aber: Je konkreter Ihr Konzept ist, desto besser kann die Jury es einschätzen und desto besser sind unter Umständen Ihre Chancen auf eine Förderung.
Was passiert nach der Förderzusage?
Nach Abschluss Ihres Projekts müssen Sie der Behörde einen Verwendungsnachweis vorlegen. Dieser besteht aus:
dem ausgefüllten Vordruck für den Verwendungsnachweis
einem Sachbericht (Dokumentation des Projektverlaufs)
einem zahlenmäßigen Nachweis (Auflistung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben)
Belegexemplaren des Werbematerials, Pressemitteilungen und eventuelle Pressereaktionen (soweit vorhanden)
Die genauen Vorgaben und Fristen erhalten Sie mit dem Zuwendungsbescheid.
Was ist, wenn die Planungen und Proben bereits vor dem 1. Januar des Folgejahres beginnen?
In jedem Fall müssen Sie dazu mit uns Kontakt aufnehmen. Wir suchen dann für den konkreten Fall eine Lösung.
Wann wird der Förderbetrag bei einer Bewilligung ausgezahlt?
War Ihr Antrag erfolgreich, dauert es meist noch bis zum Jahresende, unter Umständen auch bis zum Anfang des nächsten Jahres, bis Sie einen offiziellen Zuwendungsbescheid erhalten. Erst nach dem Erhalt diesem Zuwendungsbescheid dürfen Sie Geld ausgeben. Sie erhalten mit dem Zuwendungsbescheid auch ein Formular mit dem Mittel bei uns abgefordert werden können.
Gibt es neben der finanziellen Förderung noch weitere Unterstützungsangebote oder Beratung?
Wir beraten Sie gerne im Kontext der Antragsstellung und stehen auch während Ihres Projekts für alle Fragen rund um die Zuwendung zur Verfügung. Nicht beraten können wir Sie zu veranstaltungsbezogenen Fragen wie GEMA, KSK, Versicherungen, Ticketing u.ä.
Wenn Sie wenig Erfahrung mit eigenen Veranstaltungen haben, gibt es aber gute Beratungsangebote und Informationen z.B. bei
Rockcity
Landesmusikrat Hamburg
Jazzbüro
Hamburg Kreativ Gesellschaft
Miz.org
Frag-amu.de
Wohin kann ich mich bei offenen Fragen wenden?
Mit allen Fragen rundum Ihr Förderprojekt wenden Sie sich gerne an den zuständigen Referenten Friedemann Boltes oder an das allgemeine Postfach musikstadtfonds-antrag@bkm.hamburg.de