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Behörde für Kultur und Medien
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Stipendienangebote

Hier finden Sie die Stipendienangebote der Behörde für Kultur und Medien sowie aktuelle Ausschreibungen aller Kunstsparten auf einen Blick.

Kunststipendien der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS

Das großzügige Engagement der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS ermöglicht es der Behörde für Kultur und Medien seit 2019/20, zusätzliche Stipendien für Bildende Kunst zu vergeben. Mit den Kunststipendien engagiert sich die Stiftung in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien für Bildende Künstler*innen in der Hansestadt, die sich bereits durch qualitätvolle Arbeiten empfohlen haben.

Das auf drei Jahre angelegte Programm wurde um drei weitere Jahre bis 2024/25 verlängert. Die Stipendien ergänzen die bestehenden Arbeits- und Auslandsstipendien sowie die Projektförderung der Stadt Hamburg um ein weiterführendes Fördersegment für bereits etablierte Künstler*innen.

Es werden jährlich sieben Stipendien in Höhe von 10.000 Euro vergeben.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Fristen

Der Bewerbungszeitraum 2024 ist abgelaufen - Informationen zu 2025 folgen zu gegebener Zeit.

Zielgruppe 

Die Kunststipendien der gemeinnützigen ZEIT STIFTUNG BUCERIUS richten sich an professionell arbeitende Bildende Künstler*innen sowie künstlerische Gruppen, die in Hamburg leben und sich durch qualitätvolle bisherige Arbeit ausweisen. Bei künstlerischen Gruppen muss es sich um eine längerfristige Zusammenarbeit handeln, einmalige projektbezogene Kooperationen sind hier nicht inkludiert.

Ziel der Förderung 

Ziel der Förderung ist es, durch eine große Offenheit in der Förderausrichtung den vielfältigen künstlerischen Ansätzen sowie Arbeits- und Produktionsbedingungen zeitgenössischer Kunst auch zeitgemäß zu begegnen, um die Künstler*innen individuell in ihrer künstlerischen Entwicklung und Fortbildung zu unterstützen.

Zweck der Förderung 

Die Kunststipendien der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS sollen Künstler*innen ein konzentriertes Arbeiten über einen längeren Zeitraum ermöglichen, um zum Beispiel neue Ideen und Ansätze (Recherche, Konzeption, Fortbildung, künstlerisch motivierte Auslandsaufenthalte, neue künstlerische Arbeiten etc.) oder künstlerische Vorhaben im Bereich der Produktion oder Präsentation (Ausstellungen, Performances, Publikationen, Workshops, Digitales etc.) zu verfolgen. Die Stipendien können gleichermaßen für eine Recherchephase wie die Fortführung oder Finalisierung eines Projekts genutzt werden, ein Projektabschluss wird nicht gefordert.

Voraussetzungen 

Die Bewerber*innen

  1. müssen eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine vergleichbar mehrjährige professionelle künstlerische Tätigkeit auf ihrem Gebiet durch Arbeitsproben und ihren künstlerischen Werdegang nachweisen können.
  2. leben und arbeiten in der Freien und Hansestadt Hamburg. (Nachweis auf Anfrage per Meldebestätigung). Bei Gruppen muss mindestens ein Gruppenmitglied in Hamburg leben.
  3. sind nicht als Studierende einer Hochschule immatrikuliert.
  4. erhalten kein anderes Stipendium der Behörde für Kultur und Medien (BKM). Sie dürfen sich aber um andere Förderungen (Projektförderung, Kunst im öffentlichen Raum o.ä.) der BKM bewerben.
  5. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind neben den o. g. Voraussetzungen in erster Linie die Qualität bisheriger künstlerischer Arbeiten sowie die Qualität geplanter Vorhaben.

Umfang der Förderung

Sieben Stipendien à 10.000 Euro werden individuell, den Wünschen der Stipendiat*innen entsprechend, ausgezahlt.

Vergabe der Fördermittel

Die Bewerbung für ein Stipendium ist über ein Online-Bewerbungsverfahren möglich (siehe Bewerbungsverfahren).

Die Jury 

Die Fördermittel werden über eine Fachjury vergeben. Die Jury besteht aus fünf Mitgliedern (darunter eine Künstler*in, drei Personen der Kunstvermittlung, des Weiteren ist die ZEIT STIFTUNG BUCERIUS mit einer Stimme in der Jury vertreten).

Ergebnis der Jurysitzung  

Alle Bewerber*innen werden im November per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Künstler*innen und Gruppen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Nachweis 

Nach Ablauf des Stipendienjahrs muss im März des darauffolgenden Jahrs ein inhaltlicher Sachbericht über die künstlerische Arbeit und Entwicklung während der Stipendienzeit eingereicht werden. Ein Bericht über den Einsatz der Gelder ist nicht gefordert.

Bewerbungsverfahren 

 Die Bewerbung besteht aus folgenden Bestandteilen: 

  1. Ausgefülltes Bewerbungsformular (wird automatisch im Zuge des Online-Bewerbungsverfahrens generiert)
  2. Darstellung des künstlerischen Werdegangs als Auflistung (Bestandteil des o.g. Bewerbungsformulars). Es kann alternativ ein separates Dokument hochgeladen werden, auf das dann im Bewerbungsformular verwiesen werden muss.
  3. Kurzbeschreibung eines künstlerischen Vorhabens, an dem Sie in der Stipendienzeit schwerpunktmäßig arbeiten möchten. (Max. 2.500 Zeichen inklusive Leerzeichen und Absätze, Bestandteil des o.g. Bewerbungsformulars). Zusätzlich muss eine ausführlichere Darstellung mit Abbildungen als PDF hochgeladen werden (max. 3 Seiten).
  4. Portfolio bzw. Dokumentations-/Informationsmaterial über bisherige künstlerische Arbeit (Kataloge ersetzen nicht das Portfolio)
    Hinweis: Die künstlerischen Arbeiten im Portfolio müssen auf max. 15 Seiten dargestellt werden und eine Einschätzung der künstlerischen Entwicklung und Arbeitsweise ermöglichen. Bei zeitbezogenen Medien (Video, Film, Performance, Sound u. ä.) sollten im Portfolio Standbilder und eine kurze Beschreibung der Arbeit inklusive aufrufbarer Links angegeben werden.

Der Jury werden nur Anträge vorgelegt, die den genannten Voraussetzungen entsprechen.

Online-Bewerbung

Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das Online-Verfahren. Bewerben Sie sich rechtzeitig und planen Sie auch die entsprechende Bearbeitungszeit ein.

Hier geht es zum Online-Bewerbungsverfahren.

Vor Start der Online-Bewerbung sollten Sie die oben genannten Dokumente (künstlerischer Werdegang, Beschreibung eines Vorhabens, Portfolio) im PDF-Format (jeweils max. 4 MB) vorliegen haben. Im Verlauf des Bewerbungsverfahrenswerden Sie aufgefordert, diese hochzuladen. 

Bitte beachten Sie, dass digitale Bewerbungen ausschließlich über den entsprechenden offiziellen Online-Dienst eingereicht werden können. E-Mail Zusendungen werden nicht berücksichtigt.

Analoge Bewerbung (auf Papier) 

Das Einsenden analoger Anträge ist nicht mehr vorgesehen und nur in Ausnahmefällen möglich. Sollten Sie den Online-Dienst nicht nutzen können, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Frank Hänke (Kontakt siehe unten), um sich über die Möglichkeit der analogen Bewerbung zu informieren.

Rückfragen 

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne per Mail oder telefonisch an:

Frank Hänke
frank.haenke@bkm.hamburg.de
Tel. +49 40 42824-282

Anna Sabrina Schmid
anna.schmid@bkm.hamburg.de
Tel. +49 40 42824-280


Überblick der Stipendiatinnen und Stipendiaten

Hamburger Sommerresidenz

Vierwöchiges Residenzstipen­dium im Künstlerhaus des mareverlags in Wentorf für Hamburgs Kunstschaffende.

Grundlegende Informationen zum Stipendium

Das idyllisch gelegene Künstlerhaus des mareverlags (ehemals Villa Willemsen) in Wentorf bei Hamburg ist in wenigen Gehminuten von der Station Reinbek der S-Bahnlinie 21 erreichbar. Ausgeschrieben wird ein vierwöchiger Arbeitsaufenthalt für bildende Künstlerinnen und Künstler.

Das Künstlerhaus wurde 1889 erbaut; entworfen hat es der renommierte Hamburger Architekt Martin Haller. Der Autor und Publizist Roger Willemsen erwarb die Villa im Sommer 2015 und sah in ihr einen idealen Ort für ein inspiriertes und kreatives Arbeiten. Anfang 2016, wenige Tage vor Roger Willemsens Tod, entstand im Freundeskreis die Idee, das Haus als Künstlerresidenz zu erhalten. Sein enger Freund und mare-Verleger Nikolaus Gelpke erwarb die Villa als Künstlerhaus für den Verlag, um dort künftig die Stipendiaten der Roger Willemsen Stiftung residieren zu lassen. Roger Willemsen war von der Initiative zutiefst bewegt.

Die Villa verfügt über lichtdurchflutete Arbeits- und Wohnbereiche, eine umfassende Bibliothek, ein Musikzimmer, über eine Werkstatt und einen Arbeitsraum für bildende Künstlerinnen und Künstler im Souterrain sowie Räume zur Präsentation der Arbeitsergebnisse vor Publikum. Die gemütliche Wohnküche, eine Terrasse sowie der weitläufige Garten stehen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung.

Organisatorisches

Die verantwortungsvolle Behandlung des Inventars ist Voraussetzung für den dauerhaften Bestand des Angebots und muss schriftlich bestätigt werden. In allen Räumen gilt Rauchverbot. Die Stipendiat:innen sorgen selbstständig für die Pflege der Räumlichkeiten; ebenso werden die Mahlzeiten eigenständig zubereitet. Leider ist es nicht möglich, Familienangehörige oder Haustiere mitzubringen.

Leistungen

Die Behörde für Kultur und Medien übernimmt die Miete der Residenzen. Zusätzlich erhält jede:r Stipendiat:in eine Aufwandspauschale in Höhe von 1.000 Euro. Die Stipendien sind für Einzelpersonen vorgesehen, für die Residenzpflicht besteht. Besuche von auswärtigen Gästen sind mit der Hausleiterin abzustimmen und grundsätzlich nur am Wochenende möglich.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen

Für die Stipendien bewerben können sich in Hamburg lebende Schriftsteller:innen und Comicautor:innen, die bereits veröffentlicht haben, professionell tätige Literaturübersetzer:innen sowie bildende Künstler:innen, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben.

Bitte berücksichtigen Sie die weiterführenden Informationen in der beigefügten Ausschreibung (siehe „Downloads“).

Aufenthaltszeitraum

Sonntag, 18. August bis Samstag, 14. September 2024

Einzureichende Unterlagen

  • persönliche Angaben
  • Motivationsschreiben (max. 2.000 Zeichen)
  • Projektskizze (max. 4.000 Zeichen)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung (kann nachgereicht werden)

Für den Bereich Literatur zusätzlich:

  • Bibliografie mit mindestens einer Veröffentlichung in einer der folgenden Sparten: Belletristik, Lyrik, Kinder- und Jugendliteratur, Theater, Comic, Sachbuch oder literarische Übersetzung bzw. ein Verlagsvertrag
  • Textprobe, max. 5 Normseiten (bitte keine Bücher einreichen)

Für den Bereich bildende Kunst zusätzlich:

  • Belege der künstlerischen Arbeit (Ausstellungsvita, Portfolio, Kataloge, Presse)

Antragsverfahren

Die Bewerbung erfolgt bevorzugt digital über das Online-Portal.

Bitte halten Sie die hochzuladenden Dokumente sowie Ihre Kontodaten bereit. Die maximale Dateigröße je PDF-Dokument beträgt 4 MB.

Fristen

Bewerbungsschluss war Montag, der 15. April 2024. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Jury des Kuratoriums der Roger Willemsen Stiftung.

Stipendiatinnen und Stipendiaten 2024

Wiebke Bolduan, geboren 1994 in der Nähe von Eisenach, hat Illustration an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg studiert. Für ihre Abschlussarbeit „Warnebi“ wurde sie 2022 mit einem GINCO Award geehrt. Im gleichen Jahr erschien in der Reihe Shorts im MamiVerlag „Gedanken über Gedanken“. Sie gehört zum Organisationsteams des Hamburger Comicfestivals. 2024 erschien bei Reprodukt ihr Comic „Viktoria Aal“.

Simone Karl, geboren 1989, schloss ihr Studium 2017 mit dem Master of Arts an der HAW Hamburg ab. Sie arbeitet mit den Medien Installation, Skulptur und Collage zu den Themen Intimität, Sicherheit, Widerstand und Körperlichkeit. Sie entwickelte zahlreiche Projekte im Rahmen von Arbeitsaufenthalte in Polen, Portugal, Spanien, Slowenien und Deutschland. Sie erhielt das Arbeitstipendium stART.up der Claussen-Simon-Stiftung und war Jahresstipendiatin der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn. Ihre Arbeiten wurden in diversen Ausstellungen gezeigt. Unter anderem: lokal_30 (Warschau), Goyki3 Art Inkubator (Sopot), Kunsthaus Hamburg, Galerie in der Wassermühle Trittau und Kunstverein Erlangen.

Nicolai von Schweder-Schreiner, geboren 1967 in Lissabon, übersetzt Belletristik aus dem Englischen und Portugiesischen. 2009 und 2018 wurde er für seine Übersetzungen der Romane „Ten storey love song“ von Richard Milward sowie „So enden wir“ von Daniel Galera mit dem Hamburger Förderpreis literarische Übersetzungen ausgezeichnet. 2022 erhielt er für die Übersetzung „Der letzte weiße Mann“ von Moshin Hamid einen Hamburger Literaturpreis. Er ist Gitarrist und Sänger der Band Veranda Music.

Auslandsstipendien

Die Behörde für Kultur und Medien fördert Studienaufenthalten im Ausland.

Außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in der Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano Romana und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden.

Für Künstlerinnen und Künstler, die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich um einen Stipendienplatz in der Cité Internationale des Arts in Paris in den „Bundesateliers“ zu bewerben.

Grundsätzlich sollten die Bewerberinnen und Bewerber bereits eine überregionale, möglichst internationale Sichtbarkeit erfahren haben.

Zentrales Online-Bewerbungsverfahren

Künstlerinnen und Künstler bewerben sich direkt online über die Kulturstiftung der Länder. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Januar für einen Studienaufenthalt im Folgejahr.

Alle weiteren Informationen zum Verfahren finden Sie auf dem zentralen Bewerbungsportal.

Weiterführende Informationen zu den möglichen Studienorten:

Arbeitsstipendien für bildende Künstlerinnen und Künstler

Jährlich werden zehn Arbeitsstipendien für bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben.

Felix Krebs

Die Stipendien laufen über ein Kalenderjahr und sind mit monatlich 1.500 Euro dotiert. Jeweils nach Ablauf des Stipendienjahres werden alle Stipendiatinnen und Stipendiaten von der Behörde für Kultur und Medien in einer Ausstellung präsentiert. Zu dieser Ausstellung erscheint ein von der Behörde finanzierter Katalog. Die Behörde für Kultur und Medien betreut das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren.

Bewerben können sich alle professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Hamburg, deren künstlerische Tätigkeit der freien bildenden, nicht aber der angewandten Kunst zuzuordnen ist. Ausgeschlossen sind Künstlerinnen und Künstler, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Hochschule immatrikuliert sind, sowie diejenigen, die bereits mit dem Hamburger Arbeitsstipendium für bildende Kunst ausgezeichnet worden sind.

Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt über eine Jury, die im Herbst 2024 benannt wird.

Bewerbungsverfahren für die Arbeitsstipendien 2025

Start des Bewerbungszeitraums wird der 16. September sein. Der Onlinedienst wird anschließend bis zum 23. Oktober geöffnet bleiben.

Online Antrag

Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das ONLINE ANTRAGSVERFAHREN.
(Der Dienst wird zum Bewerbungsstart aktiviert.)

Vor Start der Online-Antragstellung sollten Sie Ihr
•    Portfolio 
•    Lebenslauf  
•   gegebenfalls Texte und Katalogauszüge
bereithalten.  

Wandeln Sie Ihre Dokumente vor Benutzung des Online-Dienstes in ein PDF-Format um. Im Verlauf der Antragstellung können Sie Dokumente im PDF Format hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass die Dateien nicht zu groß sind. 

Analoger Antrag
Sollten Sie den Online Dienst nicht nutzen können, ist die Antragsstellung auf Papier möglich. Verwenden Sie dazu bitte das Bewerbungsformular.


Förderergebnisse

Zweijähriges Atelier-Stipendium

In der Schule im Mümmelmannsberg werden regelmäßig Atelier-Stipendien für Hamburger bildende Künstlerinnen und Künstler ausgeschrieben.

Die Behörde für Kultur und Medien und die Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg schreiben zusammen mit der Stadtteilschule Mümmelmannsberg und dem Verein „Ateliers für die Kunst“ ein Atelier-Stipendium in Mümmelmannsberg für Hamburger bildende Künstlerinnen und Künstler aus. Das Stipendium wird mit einer Laufzeit von zwei Jahren vergeben.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen
Für das Stipendium können sich in Hamburg lebende, professionell tätige bildende Künstlerinnen und Künstler bewerben, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben und regelmäßig im Atelier und gern mit Schülerinnen und Schülern arbeiten möchten. Bitte beachten Sie die Bewerbungsbedingungen des Merkblatts, welches unten im Downloadbereich zu finden ist.

Die Auswahl erfolgt über eine Jury und wird von der Behörde für Kultur und Medien koordiniert. Bewerberinnen und Bewerber erhalten voraussichtlich in KW 43/44 eine Rückmeldung.

Fristen
Bewerbungszeiträume sind noch nicht terminiert und werden rechtzeitig auf dieser Seite veröffenlticht.

Einzureichende Unterlagen
Bitte nutzen Sie das vorgegebene Bewerbungsformular und senden dieses mitsamt der erforderlichen Unterlagen (Portfolio) vorzugsweise per E-Mail und möglichst in einer PDF-Datei an julia-maria.heindorf@bkm.hamburg.de.

Oder per Post an:
Behörde für Kultur und Medien
Atelierstipendium Mümmelmannsberg (K211)
Julia-Maria Heindorf
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg

Analog eingereichte Bewerbungen sind im Anschluss an das Bewerbungsverfahren selbst abzuholen und werden nicht zurückgeschickt. Bitte koordinieren Sie hierfür nach Ablauf des Verfahrens einen Abholtermin mit Herrn Frank Hänke: frank.haenke@bkm.hamburg.de.

Organisatorisches

Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat kann ein ca. 70 Quadratmeter großes Arbeitsatelier im Schul- und Bildungszentrum Mümmelmannsberg nutzen und erhält zusätzlich von der Stadtteilschule Mümmelmannsberg für die Dauer des Stipendiums einen monatlichen Materialkostenzuschuss in Höhe von 125 Euro. Ergänzend fördert die Behörde für Kultur und Medien mit einem einmaligen Katalogzuschuss in Höhe von 2.500 Euro, der in der Regel zum Ende des abgeschlossenen Stipendiums abzufordern ist.

Über die Schule
Die Stadtteilschule Mümmelmannsberg verfügt über große Kunstunterrichtsräume, in deren Bereich das Atelier liegt. Das Atelier kann in der Regel an Wochentagen zwischen 7 und 18 Uhr, in den Schulferien zwischen 8 und 16 Uhr, genutzt werden. Zu den Kunsträumen gehören eine Keramikwerkstatt und eine Druckwerkstatt (Tiefdruck/Siebdruck). Diese Einrichtungen können in Absprache mit der Schulleitung und dem Fachbereich Bildende Kunst mit genutzt werden.

Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern
Im Rahmen des Stipendiums werden Schülerinnen und Schüler der Schule das Künstleratelier besuchen, zudem sollen Projekte mit Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat führt in der Laufzeit eine Lehrerfortbildung durch. Ferner wird erwartet, dass die Stipendiatin bzw. der Stipendiat innerhalb des zweiten Jahres oder zum Ende der Stipendienzeit eine Ausstellung ausrichtet, in der die Öffentlichkeit Gelegenheit hat, sich über die künstlerische Arbeit an der Schule während der zwei Stipendienjahre zu informieren.

Achterhaus-Residency

Dreimonatige Stipendien für internationale Kunstschaffende

Auch im Jahr 2024 haben Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereine wieder die Möglichkeit erhalten, internationale Künstler*innen aus dem Bereich Bildende Kunst für einen Aufenthalt in der Ateliergemeinschaft Achterhaus in der Ruhrstraße 88 vorzuschlagen und ihnen die Arbeit an künstlerischen Projekten in Hamburg zu ermöglichen. Der in diesem Zusammenhang festgelegte Einsendeschluss war der 25. März 2024. Die Stipendien für das Jahr 2024 sind somit vergeben.

Die Vorschläge sollten jeweils an ein Projektvorhaben geknüpft sein, das in der Bewerbung kurz von den Bewerber*innen darzustellen ist. Von der vorschlagenden Institution wird erwartet, die Gaststipendiat*innen während des Aufenthaltes in Hamburg zu betreuen und Präsentations- beziehungsweise Ausstellungsmöglichkeiten in Hamburg zu vermitteln. 

Im Rahmen des Programms stellt die Behörde für Kultur und Medien nun vom 1. Juli bis 30. September sowie vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2024 eine Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus für Stipendienaufenthalte kostenfrei zur Verfügung. Zusätzlich zur mietfreien Nutzung der Wohnung erhalten die Künstler*innen für die Dauer ihres Aufenthaltes von der Behörde für Kultur und Medien einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro sowie einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 1.000 Euro. Das Stipendium ist mit einer Residenzpflicht verbunden.

Das Achterhaus

Das Achterhaus wurde 2013 gegründet und befindet sich im ehemaligen Verwaltungssitz einer Tapetenfabrik im Stadtteil Bahrenfeld, einem von Gewerbe- und Wohngebieten geprägten Quartier, das zunehmend an Attraktivität für Kunst- und Kulturschaffende gewinnt. In der selbst verwalteten Ateliergemeinschaft arbeiten derzeit 31 Künstlerinnen und Künstler in 25 Atelierräumen. 

Leistungen:

  • Mietfreie Bereitstellung der ca. 55 Quadratmeter großen Residenzwohnung (ein Wohn-/Schlafraum, ein Arbeitsraum, Bad und Pantry)
  • Monatlicher Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro für die Dauer des Aufenthaltes und ein einmaliger Reisekostenzuschuss in Höhe von max. 1.000 Euro
  • Betreuung durch die vorschlagende Institution, um die Vernetzung in die Hamburger Kunstszene zu erleichtern.

Bewerbungsvoraussetzungen

Hamburger Kunstinstitutionen, Gruppen oder Vereine können professionelle bildende Künstler*innen, die im Ausland leben und arbeiten, für das Residenzstipendium vorschlagen (pro Institution bitte max. ein Vorschlag). 

Direktbewerbungen von Künstler*innen oder Studierenden sind nicht möglich. 

Kranken- und Haftpflichtversicherung sind von den Stipendiat*innen auf eigene Kosten für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen; Aufenthaltsgenehmigungen/Visa sind gegebenenfalls ebenfalls von den Stipendiat*innen selbstständig einzuholen.

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungen sind in deutscher oder englischer Sprache von der vorschlagenden Institution einzureichen und sollten folgende Unterlagen enthalten: 

  • Kurzes Empfehlungsschreiben der Institution
  • Kontaktdaten und Vita des/der vorgeschlagenen Künstler*in
  • Motivationsschreiben des/der vorgeschlagenen Künstler*in für den Residenzaufenthalt und Beschreibung des Projektvorhabens während des Aufenthalts (max. 1 DIN A4-Seite) 
  • Portfolio über die bisherige künstlerische Arbeit bis zu einer Dateigröße von max. 4 MB 
  • Angabe über den gewünschten Aufenthaltszeitraum:
    A) 1. Juli  - 30. September 2024 (drei Monate)
    B) 1. Oktober - 31. Dezember 2024 (drei Monate).

Ein Anspruch auf Erfüllung des Terminwunsches besteht nicht, es wird jedoch versucht, den terminlichen Vorstellungen der Bewerber*innen gerecht zu werden.
Es wird erwartet, dass die Stipendiat*innen nach Beendigung des Stipendiums einen kurzen schriftlichen Erfahrungsbericht verfassen und diesen der Behörde für Kultur und Medien sowie dem Achterhaus spätestens einen Monat nach Beendigung des Stipendiums zur Nutzung zur Verfügung stellen.

Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail möglich und an die Behörde für Kultur und Medien zu senden. Den Kontakt finden Sie untenstehend.

Einsendeschluss war der 25. März 2024.

Die Stipendiat*innen wurden Anfang April von einer Jury ausgewählt und informiert.

Informationen zu den bisherigen Residenzkünstlern finden Sie unter https://achterhaus-ateliers.de/artists/.


Three-month residency for international artists at Westwerk

The Hamburg Ministry for Culture and Media is inviting applications for eight three-month residencies in 2025 and 2026 in the Westwerk artists’ centre in Hamburg.

The residency is a residential and work grant that requires the artist to live and work at Westwerk and facilitates both work on an artistic project and networking with the Hamburg cultural scene. Westwerk is centrally located in inner-city Hamburg, in a relatively large complex of buildings on Fleetinsel that houses further studios, galleries and a small theatre.

Benefits

Rent-free provision of the 68 m² residency flat (1 large room with separate simply furnished living/working area, kitchen and shared bathroom) with WiFi.
The Ministry for Culture and Media will pay the rent for the flat during the residencies and an additional expense allowance of €900 per month per artist in residence plus travel expenses for one return journey. Grants are intended for one person.
Westwerk e.V. will be responsible for mentoring the respective artists in residence. Westwerk is an open artists’ centre with regular art and music events. This enables contacts to be made, including to the Hamburg cultural scene.
Grant recipients must take out health and personal liability insurance at their own expense for the period of residence; residence permits/visas if necessary are also the responsibility of grant recipients.
Additionally, the artists will each receive a one-off subsidy of €500 per residency towards the costs of running and organising a final presentation. The place and format of the final presentation will be agreed with Westwerk. Smaller exhibitions and media-based presentations of artistic work as part of a public event are also conceivable, as are lectures, presentations of work or discussions with artists in the bar room or possibly in the hall, and will be supported by Westwerk.

Organisation

The artists’ centre is not affiliated to a hotel business, and so grant recipients will be personally responsible for the care of the premises. Preparation of meals is also the recipients’ own responsibility. Recipients will be expected to treat the furnishings and fixtures of the accommodation with care, and the continuation of the arrangement will be dependent on this; this must be confirmed in writing. There is a no-smoking policy on the premises and unfortunately no family members or pets are permitted to live there.

During their stays, artists will have the opportunity to explore and get to know Hamburg.

Application criteria

Professional international artists resident outside Germany, from the fields of the visual arts, photography, film and multimedia and music in combination with visual arts, media or film, with an interest in the Hamburg cultural scene and the desire to network culturally in Hamburg are invited to apply for the residencies. This residency is not for curators.

Applications

Applications can only be submitted online (in German or English):
https://afm.hamburg.de/intelliform/forms/pro_elan/standard/pro_elan_residency/index

Following documents are requested:

  • informal covering letter with contact details (max. 1 page of A4)
  • personal statement including project outline (max. 2 pages of A4)
  • curriculum vitae in tabular form
  • proof of private personal liability insurance (to be handed in after confirmation)
  • evidence of artistic work, max. 5 MB (photos, catalogues, media reports/reviews, website, etc.). Please do not submit links.

Information about the desired residency period. Several periods can be selected:

A) 1 January – 31 March 2025
B) 1 April – 30 June 2025
C) 1 July – 30 September 2025
D) 1 October – 31 December 2025
E) 1 January – 31 March 2026
F) 1 April – 30 June 2026
G) 1 July – 30 September 2026
H) 1 October – 31 December 2026

There is no guarantee that the applicant’s preferred date will be granted, however we will try to meet the applicant’s date requirements.
Following the residency, the grant recipient will be expected to produce a written report on experience gained and make this available for the Ministry for Culture and Media to use no later than one month following completion of the residency.

The closing date for applications is August 28, 2024.

A knowledgeable jury will decide on the award of the residencies. Their decision will be announced on October 17, 2024.

Note:

Please note that due to the large number of applications, no rejection emails will be sent out.


Fleetstreet Residency

Das Fleetstreet Theater Hamburg bietet gemeinsam mit der Behörde für Kultur und Medien Hamburg, der Hamburgischen Kulturstiftung und der Rudolf Augstein Stiftung ein Residenzprogramm für Künstlergruppen und Einzelkünstler an. Das Programm richtet sich an Künstlergruppen, die möglichst spartenübergreifend mit Mitteln der performativen Künste, der Bildenden Kunst, des Films und bzw. oder der Musik arbeiten. 

Künstlergruppen bekommen in den Räumen des Fleetstreet Theaters Gelegenheit, eigenständig Projekte zu erarbeiten. Ziel des Fleetstreet Residence Program ist es, Künstlergruppen in den Räumen des Fleetstreet Theaters Gelegenheit zu geben, eigenständig ein oder mehrere Projekte zu erarbeiten und diese im Fleetstreet Theater der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 

Welche Leistungen umfasst das Stipendium?

Der Künstlergruppe wird für die Dauer von einem bis zu drei Monaten das Fleetstreet Theater in Hamburg zur Verfügung gestellt. 

Außerdem wird ein Wohnatelier (drei Zimmer, Küche, Bad) bereitgestellt und eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 1.000 Euro pro Monat gezahlt. Zusätzlich bekommen die Künstlerinnen und Künstler eine Förderung der Hamburgischen Kulturstiftung und der Rudolf Augstein Stiftung in Höhe von jeweils 1.000 Euro pro Monat für die Kosten der Durchführung und Präsentation der Projekte (insgesamt beträgt die Förderung also 3.000 Euro pro Monat). Die Förderung der Stiftungen muss nicht zusätzlich beantragt werden.

Bewerbung

Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.
Die Jury tagt in der Regel einmal jährlich. 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen und Rückfragen an:

Fleetstreet Theater
Admiralitätstraße 76
20459 Hamburg
E-Mail: bewerbungen@fleetstreet-hamburg.de
info@fleetstreet-hamburg.de
www.fleetstreet-hamburg.de






Residenzformat in Marseille

In Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien Hamburg und dem Comicfestival Hamburg schreiben La Marelle und das Goethe-Institut Marseille im Jahr 2023 zum zweiten Mal eine Residenz für Comic-künstler*innen aus Hamburg aus. Dabei steht die junge Comicszene der beiden Hafenstädte im Fokus.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen
Für das Residenzprogramm können sich Comic-Künstlerinnen und -künstler mit Wohnsitz in Hamburg bewerben. Eine bereits begonnene professionelle Laufbahn mit ersten Publikationen ist von Vorteil. Studierende sollten sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihres Studiums befinden. Die Ausschreibung ist für künstlerische Vorhaben in allen thematischen Bereichen geöffnet. 

Ein Interesse für Marseille, die dortige Kunst- und Comicszene oder die Stadt selbst ist erwünscht. Das künstlerische Projekt, das während der Residenz realisiert wird, sollte sich entweder im Anfangsstadium oder im laufenden Schaffensprozess befinden. Von der Einreichung bereits fast vollendeter Projekte wird abgeraten. Das Beherrschen der englischen Sprache ist Voraussetzung, französische Sprachkenntnisse sind von Vorteil.

Die Auswahl der Residentinnen und Residenten erfolgt durch eine Fachjury, mit Expertinnen und Experten und Partnern beider Standorte.

Dauer der Residenz
4 Wochen

Ort 
Marseille, Frankreich 

Informationen zur Kostenübernahme

Einzureichende Unterlagen

  • formloses Anschreiben mit Kontaktdaten
  • Lebenslauf (max. 2 Seiten)
  • Motivationsschreiben mit Projektskizze (1-2 Seiten) Portfolio von max. 10 MB

Wir bitten von postalischen Einreichungen oder dem Versand von Links abzusehen.

Bewerbungszeitraum
Start der Ausschreibung ist jährlich Anfang Oktober. Die Bewerbungsfrist ist jeweils der 31. Oktober. Die Entscheidungen werden Mitte Januar des Folgejahres bekannt gegeben.

Einsendung der Unterlagen und Nachfragen 
bitte per Mail an
stephanie.kraemer@goethe.de




Reisestipendium nach in Dresden

Ziel dieses Artist-in-Residence-Programms ist es, dem Stipendiaten/ der Stipendiatin die Gelegenheit zu bieten, die speziellen Angebote der Grafikwerkstatt Dresden für die künstlerische Arbeit zu nutzen.

Im Rahmen der Städtepartnerschaft mit der Landeshauptstadt Dresden schreibt die Freie und Hansestadt Hamburg ein Reisestipendium nach Dresden aus. Ziel dieses Artist-in-Residence-Programms ist es, dem Stipendiaten/ der Stipendiatin die Gelegenheit zu bieten, die speziellen Angebote der Grafikwerkstatt Dresden für die künstlerische Arbeit zu nutzen. Es geht aber auch darum, die Kunstszene vor Ort kennenzulernen, Kontakte aufzunehmen und zu vertiefen, Ideen und Anregungen auszutauschen.
Zu dem Programm gehört ebenso die Begegnung mit Künstlerinnen/Künstlern aus Salzburg, Skövde/Schweden, Norwalk/Connecticut/USA und Breslau, die zur gleichen Zeit in der Grafikwerkstatt arbeiten werden.

Detaillierte Informationen zum Stipendium

  • Arbeitsaufenthalt für einen Monat in Dresden in der Grafikwerkstatt Dresden
  • Teilnahme an einer Gruppenausstellung im Kunstverein „Alte Feuerwache Loschwitz“
  • Schwerpunkt: Lithographie, Radierung, Algrafie, Holzschnitt, Bleisatz
  • Reisezeitraum: 19. Februar bis 23. März 2024
  • Kostenfreie Unterkunft in der Künstlerpension Raskolnikoff, https://www.raskolnikoff.de
  • Kostenfreier Arbeitsplatz in der Grafikwerkstatt Dresden
  • Reise- und Materialkosten bis 500 €
  • Tagegeld von insg. 800 €
  • Es besteht Residenzpflicht

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Hamburg
  • Abgeschlossene Künstlerische Ausbildung

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

  • Kurzbiografie, Motivationsschreiben mit Bezug zur Partnerstadt und eine Beschreibung für das in der Grafikwerkstatt geplante Projekt (max. 1 bis 2 Seiten)
  • kurze Dokumentation über bisherige künstlerische Arbeit. 

Abgabefrist ist der 20. Dezember 2023.

Die Unterlagen senden Sie bitte an:
Behörde für Kultur und Medien
Anne Köhnke
Hohe Bleichen 22
20356 Hamburg

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Anne Köhnke
040/428 24 319
anne.koehnke@bkm.hamburg.de

Residenzstipendium "Parents in Arts"

Um Mütter und Väter aus den Bereichen bildende Kunst und Literatur besser zu unterstützen, bietet die Behörde für Kultur und Medien das Residenzprogramm „Parents in Arts“ an.

Mit dem deutschlandweit wegweisenden Programm bietet die Behörde für Kultur und Medien ein Stipendium, das in einem Sorgeverhältnis stehende Künstlerinnen und Künstler sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller anspricht. Ausgeschrieben werden sechs zweiwöchige Arbeitsaufenthalte mit Kindern auf dem Künstlerhof Annemirl-Bauer-Haus im Fläming. Dabei werden drei der sechs Stipendien im Bereich Literatur und drei im Bereich Bildende Kunst vergeben. Sie können wahlweise mit oder ohne Kinder angetreten werden, wobei die Kinder an der Stipendienstätte professionell betreut werden. (Mehr Infos unter Downloads und in den FAQs)

Zeiträume

  • 22. Juli bis 5. August 2024 für zwei Stipendiat:innen mit insgesamt bis zu sechs Kindern
  • 9. bis 23. September 2024 für vier Stipendiat:innen ohne begleitende Kinder

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen
Für die Stipendien bewerben können sich in Hamburg lebende, professionell tätige Autor:innen (Belletristik, Lyrik, Kinder- und Jugendliteratur, Theater, Drehbuch, oder Sachbuch), Comiczeichner:innen und Literaturübersetzer:innen sowie bildende Künstler:innen und Kurator:innen, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben. Bewerben können sich Personen mit Kind bzw. Kindern zwischen einem und 16 Jahren.

Fristen
Der Bewerbungszeitraum läuft jedes Jahr von Mitte November bis Ende Dezember. Die Entscheidungen werden im Januar bekannt gegeben

Online-Antragsverfahren

Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das ONLINE-ANTRAGSVERFAHREN. Bitte halten Sie die hochzuladenden Dokumente sowie Ihre Kontodaten bereit. Die maximale Dateigröße je PDF-Dokument beträgt 4 MB.

Einzureichende Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Motivationsschreiben (max. 2.000 Zeichen) mit Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zur Sorgearbeit, Veröffentlichungen bzw. Ausstellungspraxis
  • Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung (kann nachgereicht werden)
  • Für den Bereich Literatur: Textprobe2, max. 5 Normseiten (bitte keine Bücher einreichen)
  • Für den Bereich bildende Kunst: Nachweis der künstlerischen bzw. kuratorischen Arbeit: künstlerisches bzw. kuratorisches Portfolio, Kataloge (digital), Presse

Organisatorisches
Die Behörde für Kultur und Medien übernimmt die Miete der Residenzen sowie die Kosten für die Kinderbetreuung am Stipendienort. Zusätzlich erhält jede:r Stipendiat:in eine Aufwandspauschale in Höhe von 1.000 Euro, inkl. Fahrtkosten. Die Stipendien sind ausdrücklich für Elternteile vorgesehen und es besteht Residenzpflicht.

Kinderbetreuung
Für die mitreisenden Kinder gibt es eine professionelle Kinderbetreuung am Stipendienort, auch für die Mittagessen der Kinder wird gesorgt.

Kontakt
Stefanie Schrader
Organisation „Parents in Arts“
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 11 bis 13 Uhr
E-Mail: parentsinarts@gmx.de
Tel.: 0049 151-74584425

Residenzstipendium im Brecht-Haus in Svendborg

Ausgeschrieben wird ein vierwöchiger Arbeitsaufenthalt ab 30. August 2024 für eine Schriftsteller:in oder eine Literaturübersetzer:in.

Stipendiatin 2024

Dagrun Hintze, geboren 1971 in Lübeck, studierte Germanistik, Kunstgeschichte und Theaterwissenschaft in Würzburg und Antwerpen. Sie schreibt Theaterstücke, Lyrik, Prosa und Essays und publiziert außerdem über zeitgenössische Kunst und Dokumentartheater. Seit 2011 arbeitet Dagrun Hintze als Autorin und Dramaturgin für partizipative Theaterprojekte mit gesellschaftspolitischen Themen, so erzählen im Stück „So glücklich, dass du Angst bekommst“ (Theater Chemnitz, Regie: Miriam Tscholl) drei ehemalige vietnamesische Vertragsarbeiterinnen gemeinsam mit drei Puppenspielerinnen und drei Puppen ihre Lebensgeschichten. Die Produktion und eine dazu entwickelte Comic-App wurden 2023 mit dem ersten Preis des Sächsischen Preises für Kulturelle Bildung ausgezeichnet. Seit 2017 ist Dagrun Hintze Fußball-Kolumnistin der RBB-Radiosendung Arena.

Das Haus Bertolt Brecht

Zwischen 1933 und 1939 diente das Haus Bertolt Brecht, Helene Weigel und ihrer Familie als Zuflucht und Heim im Exil. Dort entstanden u. a. die Stücke „Die Gewehre der Frau Carrar“ und „Leben des Galilei“. Das Brecht-Haus wurde zu Beginn der 1990er Jahre renoviert und beherbergt heute Kunst- und Kulturschaffende aus aller Welt. Dem Stipendiaten oder der Stipendiatin steht das komplette Reetdachhaus mit zwei Schlafzimmern, einer Küche, einem Wohnzimmer und einem Arbeitsplatz mit Computer und WLAN zur Verfügung.

Das Brecht-Haus wird von einem Verein verwaltet, der sich für die kulturelle Entwicklung Svendborgs einsetzt, weshalb ein Interesse an der lokalen Kulturszene vorausgesetzt wird. Einen ersten Eindruck vom Brecht-Haus vermittelt: https://svendborgbibliotek.dk/page/das-brecht-haus

Organisatorisches

Die Stipendiat:innen sind dazu angehalten, selbstständig für die Pflege der Räumlichkeiten zu sorgen. Ebenso werden die Mahlzeiten eigenständig zubereitet. Die verantwortungsvolle Behandlung des Inventars ist Voraussetzung für den dauerhaften Bestand des Angebots und muss schriftlich bestätigt werden. In den Räumen gilt Rauchverbot und leider können auch keine Familienangehörige oder Haustiere mitgenommen werden.

Die Behörde für Kultur und Medien übernimmt die Miete der Residenz und zahlt zusätzlich eine Aufwandspauschale in Höhe von 1.000 Euro. An- und Abreise müssen individuell organisiert und finanziert werden. Das Stipendium ist für eine Einzelperson vorgesehen.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen

Für das Stipendium können sich in Hamburg lebende Schriftsteller:innen, die bereits veröffentlicht haben, sowie professionell tätige Literaturübersetzer:innen bewerben.

Einzureichende Unterlagen

  • persönliche Angaben
  • Motivationsschreiben (max. 2.000 Zeichen)
  • Projektskizze (max. 5.000 Zeichen)
  • tabellarischer Lebenslauf und Bibliographie mit mindestens einer Veröffentlichung in den Sparten Belletristik, Lyrik, Kinder- und Jugendliteratur, Theater, Comic, Sachbuch oder Übersetzung bzw. ein Verlagsvertrag
  • Textprobe (maximal 5 Normseiten, bitte keine Bücher einreichen)
  • Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung (kann nachgereicht werden)

Antragsverfahren

Die Bewerbung erfolgt bevorzugt digital über das Online-Portal.

Bitte halten Sie die hochzuladenden Dokumente sowie Ihre Kontodaten bereit. Die maximale Dateigröße je PDF-Dokument beträgt 4 MB.

Fristen

Bewerbungsschluss war Mittwoch, der 17. April 2024. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine fachkundige Jury.

Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten

Die deutsche Künstlerhilfe ist ein Zweckvermögen zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern, die mit ihrem Werk eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht haben und durch Krankheit, Alter oder widrige Umstände in finanzielle Bedrängnis geraten sind. Die Unterstützung erfolgt auf Vorschlag des Kultusministeriums des entsprechenden Bundeslandes.

Unterstützungsanträge bitte an die Behörde für Kultur und Medien richten.