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Behörde für Kultur und Medien
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Stipendienangebote

Kunststipendien der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS

Das großzügige Engagement der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS ermöglicht es der Behörde für Kultur und Medien seit 2019/20, zusätzliche Stipendien für Bildende Kunst zu vergeben. Mit den Kunststipendien engagiert sich die Stiftung in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien für Bildende Künstler*innen in der Hansestadt, die sich bereits durch qualitätvolle Arbeiten empfohlen haben.

Es werden jährlich sieben Stipendien in Höhe von 10.000 Euro vergeben.

Stipendiatinnen und Stipendiaten 2025

Für die Stipendien 2024/2025 hat die Behörde für Kultur und Medien 120 Bewerbungen erhalten. Eine fünfköpfige Jury hat daraus sieben Künstlerinnen und Künstler ausgewählt. Die Kunststipendien der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS 2024/2025 gehen an

  • Louis d’Heudières
  • Asana Fujikawa
  • Jil Lahr
  • Julia Malgut
  • TinTin Patrone
  • Volker Renner
  • Razan Sabbagh.

Alle Informationen zur Vergabe 2025 gibt's hier.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Fristen

Der Bewerbungszeitraum für die Stipendien 2025/2026 läuft vom 28. April bis zum 2. Juni 2025.

Zielgruppe 

Die Kunststipendien der gemeinnützigen ZEIT STIFTUNG BUCERIUS richten sich an professionell arbeitende Bildende Künstler*innen sowie künstlerische Gruppen, die in Hamburg leben und sich durch qualitätvolle bisherige Arbeit ausweisen. Bei künstlerischen Gruppen muss es sich um eine längerfristige Zusammenarbeit handeln, einmalige projektbezogene Kooperationen sind hier nicht inkludiert.

Ziel der Förderung 

Ziel der Förderung ist es, durch eine große Offenheit in der Förderausrichtung den vielfältigen künstlerischen Ansätzen sowie Arbeits- und Produktionsbedingungen zeitgenössischer Kunst auch zeitgemäß zu begegnen, um die Künstler*innen individuell in ihrer künstlerischen Entwicklung und Fortbildung zu unterstützen.

Zweck der Förderung 

Die Kunststipendien der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS sollen Künstler*innen ein konzentriertes Arbeiten über einen längeren Zeitraum ermöglichen, um zum Beispiel neue Ideen und Ansätze (Recherche, Konzeption, Fortbildung, künstlerisch motivierte Auslandsaufenthalte, neue künstlerische Arbeiten etc.) oder künstlerische Vorhaben im Bereich der Produktion oder Präsentation (Ausstellungen, Performances, Publikationen, Workshops, Digitales etc.) zu verfolgen. Die Stipendien können gleichermaßen für eine Recherchephase wie die Fortführung oder Finalisierung eines Projekts genutzt werden, ein Projektabschluss wird nicht gefordert.

Voraussetzungen 

Die Bewerber*innen

  1. müssen eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine vergleichbar mehrjährige professionelle künstlerische Tätigkeit auf ihrem Gebiet durch Arbeitsproben und ihren künstlerischen Werdegang nachweisen können.
  2. leben und arbeiten in der Freien und Hansestadt Hamburg. (Nachweis auf Anfrage per Meldebestätigung). Bei Gruppen muss mindestens ein Gruppenmitglied in Hamburg leben.
  3. sind nicht als Studierende einer Hochschule immatrikuliert.
  4. erhalten kein anderes Stipendium der Behörde für Kultur und Medien (BKM). Sie dürfen sich aber um andere Förderungen (Projektförderung, Kunst im öffentlichen Raum o.ä.) der BKM bewerben.
  5. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind neben den o. g. Voraussetzungen in erster Linie die Qualität bisheriger künstlerischer Arbeiten sowie die Qualität geplanter Vorhaben.

Umfang der Förderung

Sieben Stipendien à 10.000 Euro werden individuell, den Wünschen der Stipendiat*innen entsprechend, ausgezahlt.

Vergabe der Fördermittel

Die Bewerbung für ein Stipendium ist über ein Online-Bewerbungsverfahren möglich (siehe Bewerbungsverfahren).

Die Jury 

Die Fördermittel werden über eine Fachjury vergeben. Die Jury besteht aus fünf Mitgliedern (darunter eine Künstler*in, drei Personen der Kunstvermittlung, des Weiteren ist die ZEIT STIFTUNG BUCERIUS mit einer Stimme in der Jury vertreten).

Ergebnis der Jurysitzung  

Alle Bewerber*innen werden Ende Oktober per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Künstler*innen und Gruppen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Nachweis 

Nach Ablauf des Stipendienjahrs muss im März des darauffolgenden Jahrs ein inhaltlicher Sachbericht über die künstlerische Arbeit und Entwicklung während der Stipendienzeit eingereicht werden. Ein Bericht über den Einsatz der Gelder ist nicht gefordert.

Bewerbungsverfahren 

 Die Bewerbung besteht aus folgenden Bestandteilen: 

  1. Ausgefülltes Bewerbungsformular (wird automatisch im Zuge des Online-Bewerbungsverfahrens generiert)
  2. Darstellung des künstlerischen Werdegangs als Auflistung (Bestandteil des o.g. Bewerbungsformulars). Es kann alternativ ein separates Dokument hochgeladen werden, auf das dann im Bewerbungsformular verwiesen werden muss.
  3. Kurzbeschreibung eines künstlerischen Vorhabens, an dem Sie in der Stipendienzeit schwerpunktmäßig arbeiten möchten. (Max. 2.500 Zeichen inklusive Leerzeichen und Absätze, Bestandteil des o.g. Bewerbungsformulars). Zusätzlich muss eine ausführlichere Darstellung mit Abbildungen als PDF hochgeladen werden (max. 3 Seiten).
  4. Portfolio bzw. Dokumentations-/Informationsmaterial über bisherige künstlerische Arbeit (Kataloge ersetzen nicht das Portfolio)
    Hinweis: Die künstlerischen Arbeiten im Portfolio müssen auf max. 15 Seiten dargestellt werden und eine Einschätzung der künstlerischen Entwicklung und Arbeitsweise ermöglichen. Bei zeitbezogenen Medien (Video, Film, Performance, Sound u. ä.) sollten im Portfolio Standbilder und eine kurze Beschreibung der Arbeit inklusive aufrufbarer Links angegeben werden.

Der Jury werden nur Anträge vorgelegt, die den genannten Voraussetzungen entsprechen.

Online-Bewerbung

Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das Online-Verfahren. Bewerben Sie sich rechtzeitig und planen Sie auch die entsprechende Bearbeitungszeit ein.

Hier geht es zum Online-Bewerbungsverfahren.

Vor Start der Online-Bewerbung sollten Sie die oben genannten Dokumente (künstlerischer Werdegang, Beschreibung eines Vorhabens, Portfolio) im PDF-Format (jeweils max. 4 MB) vorliegen haben. Im Verlauf des Bewerbungsverfahrenswerden Sie aufgefordert, diese hochzuladen. 

Bitte beachten Sie, dass digitale Bewerbungen ausschließlich über den entsprechenden offiziellen Online-Dienst eingereicht werden können. E-Mail Zusendungen werden nicht berücksichtigt.

Analoge Bewerbung (auf Papier) 

Das Einsenden analoger Anträge ist nicht mehr vorgesehen und nur in Ausnahmefällen möglich. Sollten Sie den Online-Dienst nicht nutzen können, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Frank Hänke (Kontakt siehe unten), um sich über die Möglichkeit der analogen Bewerbung zu informieren.

Rückfragen 

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne per Mail oder telefonisch an:

Frank Hänke
frank.haenke@bkm.hamburg.de
Tel. +49 40 42824-282

Anna Sabrina Schmid
anna.schmid@bkm.hamburg.de
Tel. +49 40 42824-280


Überblick der Stipendiatinnen und Stipendiaten

Hamburger Sommerresidenz

Vierwöchiges Residenzstipen­dium im Künstlerhaus des mareverlags in Wentorf für Hamburgs Kunstschaffende.

Grundlegende Informationen zum Stipendium

Das idyllisch gelegene Künstlerhaus des mareverlags (ehemals Villa Willemsen) in Wentorf bei Hamburg ist in wenigen Gehminuten von der Station Reinbek der S-Bahnlinie 21 erreichbar. Ausgeschrieben wird ein vierwöchiger Arbeitsaufenthalt für bildende Künstlerinnen und Künstler.

Das Künstlerhaus wurde 1889 erbaut; entworfen hat es der renommierte Hamburger Architekt Martin Haller. Der Autor und Publizist Roger Willemsen erwarb die Villa im Sommer 2015 und sah in ihr einen idealen Ort für ein inspiriertes und kreatives Arbeiten. Anfang 2016, wenige Tage vor Roger Willemsens Tod, entstand im Freundeskreis die Idee, das Haus als Künstlerresidenz zu erhalten. Sein enger Freund und mare-Verleger Nikolaus Gelpke erwarb die Villa als Künstlerhaus für den Verlag, um dort künftig die Stipendiaten der Roger Willemsen Stiftung residieren zu lassen. Roger Willemsen war von der Initiative zutiefst bewegt.

Die Villa verfügt über lichtdurchflutete Arbeits- und Wohnbereiche, eine umfassende Bibliothek, ein Musikzimmer, über eine Werkstatt und einen Arbeitsraum für bildende Künstlerinnen und Künstler im Souterrain sowie Räume zur Präsentation der Arbeitsergebnisse vor Publikum. Die gemütliche Wohnküche, eine Terrasse sowie der weitläufige Garten stehen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung.

Bewerbung

Ausgeschrieben sind zwei Plätze für Literat:innen sowie ein Platz für Bildende Kunst. Anders als in den Vorjahren läuft die Bewerbung ab sofort direkt über die Roger-Willemsen-Stiftung, auch wenn die Stipendien weiterhin von der BKM finanziert sind. Der Aufenthaltszeitraum umfasst den 17. August bis 13. September 2025. Hier gibt es Informationen zum Bewerbungsverfahren, das bis zum 30. April 2025 läuft: https://rwstiftung.de/stipendien/#bewerbung


Stipendiatinnen und Stipendiaten 2024

Wiebke Bolduan, geboren 1994 in der Nähe von Eisenach, hat Illustration an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg studiert. Für ihre Abschlussarbeit „Warnebi“ wurde sie 2022 mit einem GINCO Award geehrt. Im gleichen Jahr erschien in der Reihe Shorts im MamiVerlag „Gedanken über Gedanken“. Sie gehört zum Organisationsteams des Hamburger Comicfestivals. 2024 erschien bei Reprodukt ihr Comic „Viktoria Aal“.

Simone Karl, geboren 1989, schloss ihr Studium 2017 mit dem Master of Arts an der HAW Hamburg ab. Sie arbeitet mit den Medien Installation, Skulptur und Collage zu den Themen Intimität, Sicherheit, Widerstand und Körperlichkeit. Sie entwickelte zahlreiche Projekte im Rahmen von Arbeitsaufenthalte in Polen, Portugal, Spanien, Slowenien und Deutschland. Sie erhielt das Arbeitstipendium stART.up der Claussen-Simon-Stiftung und war Jahresstipendiatin der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn. Ihre Arbeiten wurden in diversen Ausstellungen gezeigt. Unter anderem: lokal_30 (Warschau), Goyki3 Art Inkubator (Sopot), Kunsthaus Hamburg, Galerie in der Wassermühle Trittau und Kunstverein Erlangen.

Nicolai von Schweder-Schreiner, geboren 1967 in Lissabon, übersetzt Belletristik aus dem Englischen und Portugiesischen. 2009 und 2018 wurde er für seine Übersetzungen der Romane „Ten storey love song“ von Richard Milward sowie „So enden wir“ von Daniel Galera mit dem Hamburger Förderpreis literarische Übersetzungen ausgezeichnet. 2022 erhielt er für die Übersetzung „Der letzte weiße Mann“ von Moshin Hamid einen Hamburger Literaturpreis. Er ist Gitarrist und Sänger der Band Veranda Music.

Achterhaus-Residency

Englische Version

Dreimonatige Stipendien für internationale Kunstschaffende

Ab diesem Jahr können sich internationale Künstler*innen aus dem Bereich Bildende Kunst für einen Aufenthalt in der Ateliergemeinschaft Achterhaus in der Ruhrstraße 88 direkt beim Künstlerhaus bewerben. Einsendeschluss ist der 31. März 2025. 

Im Rahmen des Programms stellt die Behörde für Kultur und Medien vom 1. Juli bis 30. September sowie vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2025 eine Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus für Stipendienaufenthalte kostenfrei zur Verfügung. Zusätzlich zur mietfreien Nutzung der Wohnung erhalten die Künstler*innen für die Dauer ihres Aufenthaltes von der Behörde für Kultur und Medien einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro sowie einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 1.000 Euro. Das Stipendium ist mit einer Residenzpflicht verbunden.

Leistungen:

  • Mietfreie Bereitstellung der ca. 55 Quadratmeter großen Residenzwohnung (ein Wohn-/Schlafraum, ein Arbeitsraum, Bad und Pantry)
  • Monatlicher Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro für die Dauer des Aufenthaltes und ein einmaliger Reisekostenzuschuss in Höhe von max. 1.000 Euro
  • Betreuung durch das Achterhaus
  • Nicht inkludiert: Kranken- und Haftpflichtversicherung sind von den Stipendiat*innen auf eigene Kosten für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen; Aufenthaltsgenehmigungen/Visa sind ebenfalls von den Stipendiat*innen selbstständig einzuholen.

Bewerbung

Die Bewerbung soll bitte direkt beim Achterhaus eingereicht werden. Hier findet sich der Call for Applications: Call for Applications! – Achterhaus (achterhaus-ateliers.de), weitere Informationen zur Residenz gibt es hier: residenz – Achterhaus (achterhaus-ateliers.de).

Das Achterhaus

Das Achterhaus wurde 2013 gegründet und befindet sich im ehemaligen Verwaltungssitz einer Tapetenfabrik im Stadtteil Bahrenfeld, einem von Gewerbe- und Wohngebieten geprägten Quartier, das zunehmend an Attraktivität für Kunst- und Kulturschaffende gewinnt. In der selbst verwalteten Ateliergemeinschaft arbeiten derzeit 31 Künstlerinnen und Künstler in 25 Atelierräumen. 

Informationen zu den bisherigen Residenzkünstlern finden Sie unter https://achterhaus-ateliers.de/artists/.

 

Auslandsstipendien

Die Behörde für Kultur und Medien fördert Studienaufenthalten im Ausland.

Außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in der Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano Romana und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden.

Für Künstlerinnen und Künstler, die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich um einen Stipendienplatz in der Cité Internationale des Arts in Paris in den „Bundesateliers“ zu bewerben.

Grundsätzlich sollten die Bewerberinnen und Bewerber bereits eine überregionale, möglichst internationale Sichtbarkeit erfahren haben.

Zentrales Online-Bewerbungsverfahren

Künstlerinnen und Künstler bewerben sich direkt online über die Kulturstiftung der Länder. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Januar für einen Studienaufenthalt im Folgejahr.

Alle weiteren Informationen zum Verfahren finden Sie auf dem zentralen Bewerbungsportal.

Weiterführende Informationen zu den möglichen Studienorten:

Arbeitsstipendien für Literatur und Comic

Die Behörde für Kultur und Medien fördert professionell arbeitende Autor:innen und Comic-Zeichnerinnen, um das literarische Schaffen in Hamburg anzuregen und zu festigen.

Hintergrund

Wichtige Diskussionen über gesellschaftliche Verantwortung sowie über die Rolle der Literatur werden häufig von Autor:innen angestoßen, sei es aus der Belletristik, der Kinder- und Jugendliteratur, dem Sachbuch, der Lyrik, von Dramatiker:innen oder aus der Comic-Szene. Die Behörde für Kultur und Medien schreibt zwölf Arbeitsstipendien aus, um Literaturschaffende bei ihren aktuellen Projekten zu unterstützen. Das Stipendium ermöglicht den Stipendiat:innen, sich ohne größere finanzielle Zwänge auf ihre literarische Weiterentwicklung zu konzentrieren.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt bevorzugt digital über das Online-Portal, das vom 3. März bis zum 31. März 2025 (24.00 Uhr) geöffnet ist.

Bitte halten Sie die hochzuladenden Dokumente sowie Ihre Kontodaten bereit. Die maximale Dateigröße je PDF-Dokument beträgt 20 MB.

Förderkriterien

  • Wohnsitz: Die Bewerber:innen müssen einen Hauptwohnsitz in Hamburg nachweisen.
  • Wer wird gefördert: Gefördert werden ausschließlich professionell arbeitende Autor:innen und Comic-Zeichner:innen.
  • Was wird nicht gefördert: Projekte von Studierenden und wissenschaftliche Arbeiten werden nicht gefördert.
  • Projektstatus: An dem eingereichten Projekt soll bereits gearbeitet werden.
  • Publikationen: Die bisherigen Arbeiten der Bewerber:innen dürfen nicht ausschließlich als Selfpublisher oder in Zuschussverlagen veröffentlicht worden sein.

Förderumfang

  • Fördersumme: Die Stipendien i.H.v. 10.000 Euro werden als Einmalbetrag im laufenden Kalenderjahr ausgezahlt.
  • Berichts- und Nachweispflicht: Nach Ablauf des Kalenderjahres 2025 wird bis zum 31.1.2026 ein kurzer Sachstandsbericht (max. 2 A4-Seiten) über den Stand des geförderten Projekts erbeten. In der Publikation des Projekts ist auf die Förderung mit folgendem Wortlaut hinzuweisen: „Gefördert mit einem Arbeitsstipendium für Literatur und Comic der Behörde für Kultur und Medien Hamburg“
  • Wiederbewerbung: Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung frühestens nach drei Jahren möglich. Wer das Stipendium 2025 erhält, kann sich 2028 erneut bewerben.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung erfolgt über den Online-Dienst der Behörde für Kultur und Medien. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • persönliche Angaben: Name, Anschrift, Nachweis des Wohnsitzes in Hamburg, Kontodaten
  • Projektbeschreibung / Exposé: Eine prägnante Darstellung Ihres Projekts auf einer 1 A4-Seite.
  • Arbeitsbiografie: Eine Übersicht über die wichtigsten Lebensstationen sowie bisherige Publikationen und ggf. Auszeichnungen, max. 1 A4-Seite
  • Professionalität: Nachweis von mindestens einer eigenständigen Publikation in einem Publikumsverlag oder ein entsprechender Verlagsvertrag.
  1. Für den Bereich Literatur: Textprobe, max. 3 Normseiten
  2. Für den Bereich Comic: Arbeitsprobe, 5 bis 10 fertig gezeichnete Seiten sowie ggf. bis zu 10 weitere Seiten Storyboard. Bitte reichen Sie keine Bücher oder ganze Manuskripte ein.

Bei Fragen stehen wir Ihnen via E-Mail an kb-literatur@bkm.hamburg.de oder telefonisch unter 040.428 24 290 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

„Raus!-Nur-Raus!“-Stipendien

Die Behörde für Kultur und Medien bietet sechs Recherchestipendien für Hamburger Literaturschaffende

Die Behörde für Kultur und Medien vergibt in Kooperation mit dem Literaturhaus Hamburg drei Recherchestipendien an in Hamburg lebende Autor:innen, Literatur-übersetzer:innen und Comiczeichner:innen.

Das Stipendium finanziert Recherchevorhaben für ein literarisches Projekt. Ob Reisen, Kurse oder etwas ganz anderes – die Kandidat:innen definieren in ihrer Bewerbung, wie sie das Geld für ihr konkretes Projekt einsetzen möchten.

Preisträgerinnen 2025

Aus 44 Bewerbungen wurden die Projekte der Schriftstellerin Simone Buchholz, der Comiczeichner:in Noëlle Kröger und der Dramatikerin Naomi Kelechi Odhiambo zur Förderung ausgewählt.

Mehr Informationen

Bewerbungsverfahren

In der dritten Ausschreibungsrunde werden 3 Stipendien à 3.000 Euro vergeben. Förderungswürdig sind z. B. Recherche-Aufenthalte im In- und Ausland, Reise- und Hotelkosten, aber auch Kurse und Weiterbildungen, die als Grundlage für literarische Projekte dienen. 

Bewerbungen waren bis zum 3. November 2024 möglich.

Bewerberinnen und Bewerber, die bei vorherigen Ausschreibungsrunde kein Stipendium erhalten haben, können sich dieses Jahr erneut bewerben, mit gleichem oder neuem Projekt.
Das Stipendium muss innerhalb von zwei Jahren nach der Zusage angetreten werden. Anderenfalls wird Stipendium neu vergeben. Bewerber*innen, die bereits in der ersten Vergaberunde im Herbst 2022 ein Stipendium erhalten haben, sind von der zweiten Ausschreibungsrunde ausgeschlossen. 

Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich alle in Hamburg lebenden, professionell arbeitenden Autor*innen, Comiczeichner*innen und literarische Übersetzer*innen. Nach Abschluss des Stipendiums ist ein kurzer Sachbericht einzureichen. Erwünscht ist eine gemeinsame Veranstaltung mit allen Stipendiat*innen, bei der Einblicke in die Projekte und die Recherchearbeit gewährt werden.

Bewerbungsunterlagen
Für eine vollständige Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen: 
persönliche Angaben

  • Projektbeschreibung mit kurzer Erläuterung der Kosten (max. eine Seite)
  • Arbeitsbiografie mit bibliografischen Angaben
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Hamburg (Kopie Personalausweis oder Meldebescheinigung).

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen als ein PDF-Dokument (max. 2 MB) mit dem Betreff „Bewerbung – Raus!-Nur-Raus!-Stipendium“ an kb-literatur@bkm.hamburg.de.

Für Fragen steht Ihnen das Literaturreferat der BKM telefonisch (T 040.428 24 290)  oder per Mail (kb-literatur@bkm.hamburg.de) zur Verfügung. 

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine fachkundige Jury, besetzt mit Vertreter*innen der BKM und des Literaturhauses.

Dr. Antje Flemming    
Behörde für Kultur und Medien            
Literaturreferat    
antje.flemming@bkm.hamburg.de             
Tel.: 040.428 24 288 

Arbeitsstipendien für bildende Künstlerinnen und Künstler

Jährlich werden zehn Arbeitsstipendien für bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben.

Förderungen für das Jahr 2025

Eine Fachjury hat aus insgesamt 206 Bewerbungen folgende zehn Künstlerinnen und Künstler für ein Stipendium 2025 ausgewählt: Francesca Bertin, Maxime Chabal, Wassili Franko, Katharina Kohl, Lila-Zoé Krauß, Nina Kuttler, Ruxin Liu, Katja Pilipenko, Sohorab Rabbey und Kristina Savutsina.

Die Jury hat aus einer beeindruckenden Anzahl von 206 Bewerbungen zehn herausragende Künstlerinnen und Künstler für das diesjährige Arbeitsstipendium ausgewählt und äußert sich folgendermaßen: „Die bemerkenswerte Vielfalt und Qualität der eingereichten Portfolios aus verschiedenen Bereichen der bildenden Kunst machte den Auswahlprozess zu einer anspruchsvollen wie anregenden Aufgabe. Besonders hervorzuheben ist, wie die Stipendiatinnen und Stipendiaten durch innovative transdisziplinäre Ansätze und unkonventionelle Perspektiven gesellschaftlich relevante Themen aufgreifen. Die Jury war sich einig, dass diese Praktiken nicht nur künstlerisch überzeugen, sondern auch das Potenzial besitzen, die Kunstszene nachhaltig zu bereichern und neue Diskurse anzustoßen.“

Die Fachjury bestand aus: Dr. Barbara Aust-Wegemund (Direktorin AHC PROJECTS Hamburg), Ted Gaier (Musiker Goldene Zitronen, Hamburg), Petra Poelzl (Kuratorin Tanz & Performance HAU Hebbel am Ufer, Berlin), Leonie Radine (Kuratorin Museion – Museum für moderne und zeitgenössische Kunst, Bozen) und Leyla Yenirce (Bildende Künstlerin, Hamburg).

Grundlegende Informationen

Die Stipendien laufen über ein Kalenderjahr und sind mit monatlich 1.500 Euro dotiert. Jeweils nach Ablauf des Stipendienjahres werden alle Stipendiatinnen und Stipendiaten von der Behörde für Kultur und Medien in einer Ausstellung präsentiert. Zu dieser Ausstellung erscheint ein von der Behörde finanzierter Katalog. Die Behörde für Kultur und Medien betreut das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren.

Bewerben können sich alle professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Hamburg, deren künstlerische Tätigkeit der freien bildenden, nicht aber der angewandten Kunst zuzuordnen ist. Ausgeschlossen sind Künstlerinnen und Künstler, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Hochschule immatrikuliert sind, sowie diejenigen, die bereits mit dem Hamburger Arbeitsstipendium für bildende Kunst ausgezeichnet worden sind.

Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt über eine Jury.

Fristen

Der Bewerbungszeitraum 2024 ist abgelaufen. Eine Bewerbung wird im Herbst 2025 wieder möglich sein.

Online Antrag

Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das ONLINE ANTRAGSVERFAHREN.
(Der Dienst wird zum Bewerbungsstart aktiviert.)

Vor Start der Online-Antragstellung sollten Sie Ihr
•    Portfolio 
•    Lebenslauf  
•   gegebenenfalls Texte und Katalogauszüge bereithalten.  

Wandeln Sie Ihre Dokumente vor Benutzung des Online-Dienstes in ein PDF-Format um. Im Verlauf der Antragstellung können Sie Dokumente im PDF Format hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass die Dateien nicht zu groß sind. 

Analoger Antrag
Sollten Sie den Online Dienst nicht nutzen können, ist die Antragsstellung auf Papier möglich. Verwenden Sie dazu bitte das Bewerbungsformular.

Zweijähriges Atelier-Stipendium

In der Schule im Mümmelmannsberg werden regelmäßig Atelier-Stipendien für Hamburger bildende Künstlerinnen und Künstler ausgeschrieben.

Die Behörde für Kultur und Medien und die Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg schreiben zusammen mit der Stadtteilschule Mümmelmannsberg und dem Verein „Ateliers für die Kunst“ ein Atelier-Stipendium in Mümmelmannsberg für Hamburger bildende Künstlerinnen und Künstler aus. Das Stipendium wird mit einer Laufzeit von zwei Jahren vergeben.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen
Für das Stipendium können sich in Hamburg lebende, professionell tätige bildende Künstlerinnen und Künstler bewerben, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben und regelmäßig im Atelier und gern mit Schülerinnen und Schülern arbeiten möchten. Bitte beachten Sie die Bewerbungsbedingungen des Merkblatts, welches unten im Downloadbereich zu finden ist.

Die Auswahl erfolgt über eine Jury und wird von der Behörde für Kultur und Medien koordiniert. Bewerberinnen und Bewerber erhalten voraussichtlich in KW 43/44 eine Rückmeldung.

Fristen
Bewerbungszeiträume sind noch nicht terminiert und werden rechtzeitig auf dieser Seite veröffenlticht.

Einzureichende Unterlagen
Bitte nutzen Sie das vorgegebene Bewerbungsformular und senden dieses mitsamt der erforderlichen Unterlagen (Portfolio) vorzugsweise per E-Mail und möglichst in einer PDF-Datei an julia-maria.heindorf@bkm.hamburg.de.

Oder per Post an:
Behörde für Kultur und Medien
Atelierstipendium Mümmelmannsberg (K211)
Julia-Maria Heindorf
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg

Analog eingereichte Bewerbungen sind im Anschluss an das Bewerbungsverfahren selbst abzuholen und werden nicht zurückgeschickt. Bitte koordinieren Sie hierfür nach Ablauf des Verfahrens einen Abholtermin mit Herrn Frank Hänke: frank.haenke@bkm.hamburg.de.

Organisatorisches

Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat kann ein ca. 70 Quadratmeter großes Arbeitsatelier im Schul- und Bildungszentrum Mümmelmannsberg nutzen und erhält zusätzlich von der Stadtteilschule Mümmelmannsberg für die Dauer des Stipendiums einen monatlichen Materialkostenzuschuss in Höhe von 125 Euro. Ergänzend fördert die Behörde für Kultur und Medien mit einem einmaligen Katalogzuschuss in Höhe von 2.500 Euro, der in der Regel zum Ende des abgeschlossenen Stipendiums abzufordern ist.

Über die Schule
Die Stadtteilschule Mümmelmannsberg verfügt über große Kunstunterrichtsräume, in deren Bereich das Atelier liegt. Das Atelier kann in der Regel an Wochentagen zwischen 7 und 18 Uhr, in den Schulferien zwischen 8 und 16 Uhr, genutzt werden. Zu den Kunsträumen gehören eine Keramikwerkstatt und eine Druckwerkstatt (Tiefdruck/Siebdruck). Diese Einrichtungen können in Absprache mit der Schulleitung und dem Fachbereich Bildende Kunst mit genutzt werden.

Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern
Im Rahmen des Stipendiums werden Schülerinnen und Schüler der Schule das Künstleratelier besuchen, zudem sollen Projekte mit Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat führt in der Laufzeit eine Lehrerfortbildung durch. Ferner wird erwartet, dass die Stipendiatin bzw. der Stipendiat innerhalb des zweiten Jahres oder zum Ende der Stipendienzeit eine Ausstellung ausrichtet, in der die Öffentlichkeit Gelegenheit hat, sich über die künstlerische Arbeit an der Schule während der zwei Stipendienjahre zu informieren.

Three-month residency for international artists at Westwerk

The Hamburg Ministry for Culture and Media is inviting applications for eight three-month residencies in 2025 and 2026 in the Westwerk artists’ centre in Hamburg.

The residency is a residential and work grant that requires the artist to live and work at Westwerk and facilitates both work on an artistic project and networking with the Hamburg cultural scene. Westwerk is centrally located in inner-city Hamburg, in a relatively large complex of buildings on Fleetinsel that houses further studios, galleries and a small theatre.

Benefits

Rent-free provision of the 68 m² residency flat (1 large room with separate simply furnished living/working area, kitchen and shared bathroom) with WiFi.
The Ministry for Culture and Media will pay the rent for the flat during the residencies and an additional expense allowance of €900 per month per artist in residence plus travel expenses for one return journey. Grants are intended for one person.
Westwerk e.V. will be responsible for mentoring the respective artists in residence. Westwerk is an open artists’ centre with regular art and music events. This enables contacts to be made, including to the Hamburg cultural scene.
Grant recipients must take out health and personal liability insurance at their own expense for the period of residence; residence permits/visas if necessary are also the responsibility of grant recipients.
Additionally, the artists will each receive a one-off subsidy of €500 per residency towards the costs of running and organising a final presentation. The place and format of the final presentation will be agreed with Westwerk. Smaller exhibitions and media-based presentations of artistic work as part of a public event are also conceivable, as are lectures, presentations of work or discussions with artists in the bar room or possibly in the hall, and will be supported by Westwerk.

Organisation

The artists’ centre is not affiliated to a hotel business, and so grant recipients will be personally responsible for the care of the premises. Preparation of meals is also the recipients’ own responsibility. Recipients will be expected to treat the furnishings and fixtures of the accommodation with care, and the continuation of the arrangement will be dependent on this; this must be confirmed in writing. There is a no-smoking policy on the premises and unfortunately no family members or pets are permitted to live there.

During their stays, artists will have the opportunity to explore and get to know Hamburg.

Application criteria

Professional international artists resident outside Germany, from the fields of the visual arts, photography, film and multimedia and music in combination with visual arts, media or film, with an interest in the Hamburg cultural scene and the desire to network culturally in Hamburg are invited to apply for the residencies. This residency is not for curators.

Applications

Applications can only be submitted online (in German or English)

Following documents are requested:

  • informal covering letter with contact details (max. 1 page of A4)
  • personal statement including project outline (max. 2 pages of A4)
  • curriculum vitae in tabular form
  • proof of private personal liability insurance (to be handed in after confirmation)
  • evidence of artistic work, max. 5 MB (photos, catalogues, media reports/reviews, website, etc.). Please do not submit links.

Information about the desired residency period. Several periods can be selected:

A) 1 January – 31 March 2025
B) 1 April – 30 June 2025
C) 1 July – 30 September 2025
D) 1 October – 31 December 2025
E) 1 January – 31 March 2026
F) 1 April – 30 June 2026
G) 1 July – 30 September 2026
H) 1 October – 31 December 2026

There is no guarantee that the applicant’s preferred date will be granted, however we will try to meet the applicant’s date requirements.
Following the residency, the grant recipient will be expected to produce a written report on experience gained and make this available for the Ministry for Culture and Media to use no later than one month following completion of the residency.

The closing date for applications was August 28, 2024.

A knowledgeable jury will decide on the award of the residencies. The selection of the scholarship holders will be announced on November 1 at the earliest.

Note:

Please note that due to the large number of applications, no rejection emails will be sent out.

Fleetstreet Residency

Das Fleetstreet Theater Hamburg bietet gemeinsam mit der Behörde für Kultur und Medien Hamburg, der Hamburgischen Kulturstiftung und der Rudolf Augstein Stiftung ein Residenzprogramm für Künstlergruppen und Einzelkünstler an. Das Programm richtet sich an Künstlergruppen, die möglichst spartenübergreifend mit Mitteln der performativen Künste, der Bildenden Kunst, des Films und bzw. oder der Musik arbeiten. 

Künstlergruppen bekommen in den Räumen des Fleetstreet Theaters Gelegenheit, eigenständig Projekte zu erarbeiten. Ziel des Fleetstreet Residence Program ist es, Künstlergruppen in den Räumen des Fleetstreet Theaters Gelegenheit zu geben, eigenständig ein oder mehrere Projekte zu erarbeiten und diese im Fleetstreet Theater der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 

Welche Leistungen umfasst das Stipendium?

Der Künstlergruppe wird für die Dauer von einem bis zu drei Monaten das Fleetstreet Theater in Hamburg zur Verfügung gestellt. 

Außerdem wird ein Wohnatelier (drei Zimmer, Küche, Bad) bereitgestellt und eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 1.000 Euro pro Monat gezahlt. Zusätzlich bekommen die Künstlerinnen und Künstler eine Förderung der Hamburgischen Kulturstiftung und der Rudolf Augstein Stiftung in Höhe von jeweils 1.000 Euro pro Monat für die Kosten der Durchführung und Präsentation der Projekte (insgesamt beträgt die Förderung also 3.000 Euro pro Monat). Die Förderung der Stiftungen muss nicht zusätzlich beantragt werden.

Bewerbung

Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.
Die Jury tagt in der Regel einmal jährlich. 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen und Rückfragen an:

Fleetstreet Theater
Admiralitätstraße 76
20459 Hamburg
E-Mail: bewerbungen@fleetstreet-hamburg.de
info@fleetstreet-hamburg.de
www.fleetstreet-hamburg.de






Residenzformat in Marseille

In Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien Hamburg und dem Comicfestival Hamburg schreiben La Marelle und das Goethe-Institut Marseille im Jahr 2023 zum zweiten Mal eine Residenz für Comic-künstler*innen aus Hamburg aus. Dabei steht die junge Comicszene der beiden Hafenstädte im Fokus.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen
Für das Residenzprogramm können sich Comic-Künstlerinnen und -künstler mit Wohnsitz in Hamburg bewerben. Eine bereits begonnene professionelle Laufbahn mit ersten Publikationen ist von Vorteil. Studierende sollten sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihres Studiums befinden. Die Ausschreibung ist für künstlerische Vorhaben in allen thematischen Bereichen geöffnet. 

Ein Interesse für Marseille, die dortige Kunst- und Comicszene oder die Stadt selbst ist erwünscht. Das künstlerische Projekt, das während der Residenz realisiert wird, sollte sich entweder im Anfangsstadium oder im laufenden Schaffensprozess befinden. Von der Einreichung bereits fast vollendeter Projekte wird abgeraten. Das Beherrschen der englischen Sprache ist Voraussetzung, französische Sprachkenntnisse sind von Vorteil.

Die Auswahl der Residentinnen und Residenten erfolgt durch eine Fachjury, mit Expertinnen und Experten und Partnern beider Standorte.

Dauer der Residenz
4 Wochen

Ort 
Marseille, Frankreich 

Informationen zur Kostenübernahme

Einzureichende Unterlagen

  • formloses Anschreiben mit Kontaktdaten
  • Lebenslauf (max. 2 Seiten)
  • Motivationsschreiben mit Projektskizze (1-2 Seiten) Portfolio von max. 10 MB

Wir bitten von postalischen Einreichungen oder dem Versand von Links abzusehen.

Bewerbungszeitraum
Start der Ausschreibung ist jährlich Anfang Oktober. Die Bewerbungsfrist ist jeweils der 31. November. Die Entscheidungen werden Mitte Januar des Folgejahres bekannt gegeben.

Einsendung der Unterlagen und Nachfragen 
bitte per Mail an
stephanie.kraemer@goethe.de




Reisestipendium nach in Dresden

Ziel dieses Artist-in-Residence-Programms ist es, dem Stipendiaten/ der Stipendiatin die Gelegenheit zu bieten, die speziellen Angebote der Grafikwerkstatt Dresden für die künstlerische Arbeit zu nutzen.

Bewerbungsfrist für 2025 ist abgelaufen.

Im Rahmen der Städtepartnerschaft mit der Landeshauptstadt Dresden schreibt die Freie und Hansestadt Hamburg ein Reisestipendium nach Dresden aus. Ziel dieses Artist-in-Residence-Programms ist es, dem Stipendiaten/ der Stipendiatin die Gelegenheit zu bieten, die speziellen Angebote der Grafikwerkstatt Dresden für die künstlerische Arbeit zu nutzen. Es geht aber auch darum, die Kunstszene vor Ort kennenzulernen, Kontakte aufzunehmen und zu vertiefen, Ideen und Anregungen auszutauschen.
Zu dem Programm gehört ebenso die Begegnung mit Künstlerinnen/Künstlern aus Salzburg, Skövde/Schweden, die zur gleichen Zeit in der Grafikwerkstatt arbeiten werden.

Detaillierte Informationen zum Stipendium

  • Arbeitsaufenthalt für einen Monat in Dresden in der Grafikwerkstatt Dresden
  • Teilnahme an einer Gruppenausstellung im Kunstverein „Alte Feuerwache Loschwitz“
    (http://feuerwache-loschwitz.de/)
  • Schwerpunkt: Lithographie, Radierung, Algrafie, Holzschnitt, Bleisatz
  • Reisezeitraum: 16. März bis 12. April 2025
  • Kostenfreie Unterkunft in der Künstlerpension Raskolnikoff, https://www.raskolnikoff.de
  • Kostenfreier Arbeitsplatz in der Grafikwerkstatt Dresden
  • Reise- und Materialkosten bis 500 €
  • Tagegeld von insg. 900 €
  • Es besteht Residenzpflicht

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Hamburg
  • Abgeschlossene Künstlerische Ausbildung

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

  • Kurzbiografie, Motivationsschreiben mit Bezug zur Partnerstadt und eine Beschreibung für das in der Grafikwerkstatt geplante Projekt (max. 1 bis 2 Seiten)
  • kurze Dokumentation über bisherige künstlerische Arbeit. 

Abgabefrist war der 20. Dezember 2024.

Die Unterlagen senden Sie bitte an:
Behörde für Kultur und Medien
Anne Köhnke
Hohe Bleichen 22
20356 Hamburg

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Anne Köhnke
040/428 24 319
anne.koehnke@bkm.hamburg.de

Residenzstipendium "Parents in Arts"

Ausgeschrieben werden sechs zweiwöchige Arbeitsaufenthalte für Schriftsteller:innen, Literaturübersetzer:innen bzw. Comiczeichner:innen sowie bildende Künstler:innen und Kurator:innen mit Kindern im M.1 der Arthur Boskamp-Stiftung in Hohenlockstedt.

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.

Grundlegende Informationen

Ausgeschrieben werden sechs zweiwöchige Arbeitsaufenthalte für Schriftsteller:innen, Literaturübersetzer:innen bzw. Comiczeichner:innen sowie bildende Künstler:innen und Kurator:innen mit Kindern im M.1 der Arthur Boskamp-Stiftung in Hohenlockstedt. Drei der sechs Stipendien werden im Bereich Literatur und drei weitere im Bereich Bildende Kunst vergeben. (Mehr Infos unter Downloads und in den FAQs)

Das Stipendium umfasst eine Aufwandspauschale in Höhe von 1.700,- Euro, den mietfreien Aufenthalt in einer Gästewohnung im M.1 in Hohenlockstedt (inkl. Nebenkosten und Reinigung), die Kinderbetreuung vor Ort sowie eine Fahrtkostenpauschale für An- und Abreise. Die Stipendien sind ausdrücklich für Elternteile vorgesehen. Für Einzelheiten beachten Sie bitte die FAQ.

Aufenthaltszeiträume

  • 24.7. bis 06.08.2025 (Donnerstag bis Mittwoch) für zwei Stipendiat:innen mit insgesamt bis zu sechs Kindern
  • 08.08. bis 22.08.25 (Freitag bis Donnerstag) für zwei Stipendiat:innen ohne begleitende Kinder
  • 28.08. bis 10.09.25 (Donnerstag bis Mittwoch) für zwei Stipendiat:innen ohne begleitende Kinder

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen

Die Ausschreibung richtet sich spezifisch an Kulturschaffende in Elternverantwortung. Für die Stipendien bewerben können sich in Hamburg lebende, professionell tätige bildende Künstler:innen und Kurator:innen sowie Autor:innen (Belletristik, Lyrik, Kinder- und Jugendliteratur, Theater, Drehbuch oder Sachbuch), Comiczeichner:innen und Literaturübersetzer:innen, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben. Bewerben können sich Personen mit Kind bzw. Kindern zwischen einem und 16 Jahren.

Bewerbung

Die Unterlagen sind ausschließlich digital per Email als PDF an bewerbung@arthurboskamp-stiftung.de einzureichen. Bewerbungsschluss war Freitag, 08. Dezember 2024 (23:59 Uhr). Später eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Die maximale Dateigröße je PDF-Dokument beträgt 4 MB. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine unabhängige Fachjury.

Einzureichende Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Motivationsschreiben (max. 2.000 Zeichen) mit Beschreibung des geplanten
    Arbeitsvorhabens
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zur Sorgearbeit, Veröffentlichungen bzw.
    Ausstellungspraxis
  • Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung (kann nachgereicht werden)

Für den Bereich Literatur:

  • Textprobe, max. 5 Normseiten (bitte keine Bücher einreichen)

Für den Bereich bildende Kunst

  • Nachweis der künstlerischen bzw. kuratorischen Arbeit: künstlerisches bzw. kuratorisches Portfolio (max. 25 Seiten), Kataloge (digital), Presse

Kinderbetreuung

Für die mitreisenden Kinder gibt es eine professionelle Kinderbetreuung, auch für die Mittagessen der Kinder wird gesorgt. Für Einzelheiten beachten Sie bitte die FAQ.

Kontakt

Charlotte Perka und Katja Schroeder
Organisation „Parents in Arts“
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 11 bis 13 Uhr
Tel.: +49 (0)4826 850110
E-Mail: bewerbung@arthurboskamp-stiftung.de

Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten

Die deutsche Künstlerhilfe ist ein Zweckvermögen zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern, die mit ihrem Werk eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht haben und durch Krankheit, Alter oder widrige Umstände in finanzielle Bedrängnis geraten sind. Die Unterstützung erfolgt auf Vorschlag des Kultusministeriums des entsprechenden Bundeslandes.

Unterstützungsanträge bitte an die Behörde für Kultur und Medien richten.


Residenzstipendium im Brecht-Haus in Svendborg

Ausgeschrieben wird ein vierwöchiger Arbeitsaufenthalt ab 30. August 2024 für eine Schriftsteller:in oder eine Literaturübersetzer:in.

Der Aufenthalt im Brecht-Hus in Svendborg wird voraussichtlich erst 2026 wieder ausgeschrieben!

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen

Für das Stipendium können sich in Hamburg lebende Schriftsteller:innen, die bereits veröffentlicht haben, sowie professionell tätige Literaturübersetzer:innen bewerben.

Einzureichende Unterlagen

  • persönliche Angaben
  • Motivationsschreiben (max. 2.000 Zeichen)
  • Projektskizze (max. 5.000 Zeichen)
  • tabellarischer Lebenslauf und Bibliographie mit mindestens einer Veröffentlichung in den Sparten Belletristik, Lyrik, Kinder- und Jugendliteratur, Theater, Comic, Sachbuch oder Übersetzung bzw. ein Verlagsvertrag
  • Textprobe (maximal 5 Normseiten, bitte keine Bücher einreichen)
  • Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung (kann nachgereicht werden)

Antragsverfahren

Die Bewerbung erfolgt bevorzugt digital über das Online-Portal.

Bitte halten Sie die hochzuladenden Dokumente sowie Ihre Kontodaten bereit. Die maximale Dateigröße je PDF-Dokument beträgt 4 MB.

Fristen

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine fachkundige Jury.

Organisatorisches

Die Stipendiat:innen sind dazu angehalten, selbstständig für die Pflege der Räumlichkeiten zu sorgen. Ebenso werden die Mahlzeiten eigenständig zubereitet. Die verantwortungsvolle Behandlung des Inventars ist Voraussetzung für den dauerhaften Bestand des Angebots und muss schriftlich bestätigt werden. In den Räumen gilt Rauchverbot und leider können auch keine Familienangehörige oder Haustiere mitgenommen werden.

Die Behörde für Kultur und Medien übernimmt die Miete der Residenz und zahlt zusätzlich eine Aufwandspauschale in Höhe von 1.000 Euro. An- und Abreise müssen individuell organisiert und finanziert werden. Das Stipendium ist für eine Einzelperson vorgesehen.

Stipendiatin 2024

Dagrun Hintze, geboren 1971 in Lübeck, studierte Germanistik, Kunstgeschichte und Theaterwissenschaft in Würzburg und Antwerpen. Sie schreibt Theaterstücke, Lyrik, Prosa und Essays und publiziert außerdem über zeitgenössische Kunst und Dokumentartheater. Seit 2011 arbeitet Dagrun Hintze als Autorin und Dramaturgin für partizipative Theaterprojekte mit gesellschaftspolitischen Themen, so erzählen im Stück „So glücklich, dass du Angst bekommst“ (Theater Chemnitz, Regie: Miriam Tscholl) drei ehemalige vietnamesische Vertragsarbeiterinnen gemeinsam mit drei Puppenspielerinnen und drei Puppen ihre Lebensgeschichten. Die Produktion und eine dazu entwickelte Comic-App wurden 2023 mit dem ersten Preis des Sächsischen Preises für Kulturelle Bildung ausgezeichnet. Seit 2017 ist Dagrun Hintze Fußball-Kolumnistin der RBB-Radiosendung Arena.

Das Haus Bertolt Brecht

Zwischen 1933 und 1939 diente das Haus Bertolt Brecht, Helene Weigel und ihrer Familie als Zuflucht und Heim im Exil. Dort entstanden u. a. die Stücke „Die Gewehre der Frau Carrar“ und „Leben des Galilei“. Das Brecht-Haus wurde zu Beginn der 1990er Jahre renoviert und beherbergt heute Kunst- und Kulturschaffende aus aller Welt. Dem Stipendiaten oder der Stipendiatin steht das komplette Reetdachhaus mit zwei Schlafzimmern, einer Küche, einem Wohnzimmer und einem Arbeitsplatz mit Computer und WLAN zur Verfügung.

Das Brecht-Haus wird von einem Verein verwaltet, der sich für die kulturelle Entwicklung Svendborgs einsetzt, weshalb ein Interesse an der lokalen Kulturszene vorausgesetzt wird. Einen ersten Eindruck vom Brecht-Haus vermittelt: https://svendborgbibliotek.dk/page/das-brecht-haus