Arbeitsstipendien für bildende Kunst

  • Kultur und Medien

Grundlegende Informationen

Die Stadt Hamburg gibt ein Stipendium für Kunst.
Das Stipendium gibt es seit 1981.
Das Stipendium ist eine Hilfe für junge Künstler und Künstlerinnen.
Sie sollen sich um ihre Kunst kümmern können.
Und sie sollen andere Künstler und Künstlerinnen kennenlernen können.
Dafür bekommen sie Geld.

Das Stipendium ist für ein Jahr.
Die Künstler und Künstlerinnen bekommen jeden Monat 1.500 Euro.

Am Ende von dem Jahr gibt es eine Ausstellung im Kunst-Haus Hamburg.
Die Ausstellung ist von den Künstlern und Künstlerinnen mit dem Stipendium.
Es gibt auch einen Text über die Ausstellung.

Die Behörde für Kultur und Medien kümmert sich um das Stipendium.
Eine Jury wählt die Künstler und Künstlerinnen aus.
Die Jury ist unabhängig.
Am Ende von dem Jahr bekommen die Bewerber und Bewerberinnen eine Nachricht.

Was muss vorher passieren?

Es gibt ein Arbeits-Stipendium für Kunst.
Das heißt:
Künstler und Künstlerinnen können Geld bekommen.
Sie müssen dafür einen Antrag machen.
Dafür gibt es Regeln.
Die Regeln sind für Künstler und Künstlerinnen von der freien bildenden Kunst.
Freie bildende Kunst heißt:
Die Künstler und Künstlerinnen arbeiten selbstständig.
Sie arbeiten zum Beispiel mit:
- Farbe
- Stiften
- Ton.

Die Regeln sind:
- Sie müssen in Hamburg wohnen und arbeiten.
Das muss im Melde-Register stehen.
Das Melde-Register ist ein Amt.
Das Amt prüft das bei Ihrem Antrag.

- Sie müssen eine Ausbildung oder ein Studium in freier bildender Kunst haben.
Oder Sie haben eine Ausbildung oder ein Studium in einem ähnlichen Bereich gemacht.
Oder Sie haben lange in dem Bereich gearbeitet.
Das muss in Ihrem Lebenslauf stehen.

- Sie dürfen nicht mehr studieren.

- Sie haben das Arbeits-Stipendium noch nicht bekommen.

Vielleicht haben Sie schon ein anderes Stipendium bekommen.
Oder Sie haben schon eine andere Förderung bekommen.
Dann können Sie trotzdem einen Antrag machen.
Aber:
Vielleicht haben Sie schon ein Stipendium von der Behörde für Kultur und Medien.
Dann können Sie keinen Antrag machen.

Vielleicht arbeiten mehrere Künstler und Künstlerinnen zusammen.
Dann kann eine Person einen Antrag machen.
Die Person muss dann die Namen von allen anderen Personen aufschreiben.
Und die Person muss die Lebens-Läufe von allen anderen Personen aufschreiben.
Vielleicht bekommen die Personen das Arbeits-Stipendium.
Dann bekommt nur die Person das Geld, die den Antrag gemacht hat.

Bewerbung

Fristen

Sie können sich für 2027 bewerben.
Sie können die Bewerbung vom 11. August 2026 bis zum 24. September 2026 abgeben.

Online-Bewerbung

Sie wollen sich bewerben?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Den Antrag können Sie im Internet machen.
Das Fach-Amt für Kultur und Medien hat dafür ein Formular.
Sie müssen den Antrag früh genug machen.
Und Sie müssen Zeit für die Bearbeitung einplanen.

Sie wollen den Antrag online machen?
Dann brauchen Sie bestimmte Unterlagen.
Die Unterlagen müssen als PDF-Datei sein.
Die PDF-Dateien dürfen nicht größer als 10 MB sein.
Sie brauchen:
- einen Lebenslauf
Der Lebenslauf muss wie eine Tabelle sein.
Und der Lebenslauf muss eine Ausstellungsvita haben.
Eine Ausstellungsvita ist eine Liste von Ausstellungen.
- ein künstlerisches Portfolio
In dem Portfolio sollen Sie Ihre Arbeiten zeigen.

Sie können auch noch andere Dokumente dazu machen.
Sie können bis zu 5 Dokumente dazu machen.
Zum Beispiel:
- Texte
- Texte aus Katalogen
- Texte aus der Presse.

Sie können auch Links angeben.
Ein Link ist eine Internetadresse.
Zum Beispiel:
- die Internetadresse von Ihrer Internet-Seite
- die Internetadresse von Videos
- die Internetadresse von Hör-Beispielen
- die Internetadresse von Ihren Social Media Accounts.

Bewerbung auf Papier

Sie können den Antrag nicht mehr auf Papier schicken.
Sie können den Antrag nur noch online machen.
Das geht bei Ihnen nicht?
Dann können Sie Frank Hänke fragen.
Frank Hänke kann Ihnen sagen:
So können Sie den Antrag auf Papier machen.
Sie müssen Frank Hänke früh genug fragen.

Results from the funding

Info

Ein Computer hat diesen Text in Leichte Sprache übertragen.
Der Text ist nicht durch Menschen mit Behinderungen geprüft worden.
Sie können hier dazu mehr lesen.

Zum Weiterlesen

Gebäude aus Backstein in der Speicherstadt
Behörde für Kultur und Medien

International Residency for international artists at Westwerk

The residency is a residential and work grant that requires the artist to live and work at Westwerk and facilitates both work on an artistic project and networking with the Hamburg cultural scene.

Villa mit Holzverkleidung, im Vordergrund lila Rhododendren
Roger Willemsen Stiftung

Literatur und bildende Kunst Hamburger Sommerresidenz

Vierwöchiges Residenzstipen­dium im mare-Künstlerhaus in Wentorf.

Ein Holztisch in einem Wohnzimmer mit angrenzender Küche
Sarah Hildebrand/Ateliergemeinschaft Achterhaus

Bildende Kunst Achterhaus Residency

Bei dem Stipendium handelt es sich um dreimonatige Aufenthalte in der Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus an internationale Künstler*innen.