Bildende Kunst

Arbeitsstipendien für bildende Kunst

Jährlich werden zehn Arbeitsstipendien für bildende Kunst für die Dauer eines Kalenderjahres vergeben.

  • Kultur und Medien
Auf der linken Seite eine Wand mit sieben Gemälden, in der Mitte ein langer Gang auf ein Bild zu, rechts ein Treppenaufgang
Felix Krebs

Grundlegende Informationen

Das Arbeitsstipendium für bildende Kunst der Freien und Hansestadt Hamburg wird bereits seit 1981 vergeben und ist eines der nachhaltigsten Instrumente im Bereich der Förderung des künstlerischen Nachwuchses.

  • Das Stipendium richtet sich vor allem an Künstler*innen zu Beginn ihrer professionellen Laufbahn und soll es diesen ermöglichen, sich ihrer künstlerischen Arbeit unter weniger finanziellem Druck zu widmen und sich zu vernetzen.
  • Das Arbeitsstipendium läuft jeweils über die Dauer eines Kalenderjahres und ist aktuell mit monatlich 1.500 Euro dotiert.
  • Am Ende des Stipendienjahres wird zudem eine gemeinsame Ausstellung der Stipendiat*innen im Kunsthaus Hamburg ausgerichtet und eine Publikation veröffentlicht.
  • Die Behörde für Kultur und Medien betreut das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren. Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt über eine unabhängige Jury. Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden den Bewerber*innen zum Jahresende mitgeteilt.

Voraussetzungen

Es gelten folgende Voraussetzungen für die Bewerbung auf das Arbeitsstipendium für bildende Kunst:

  • Die Bewerber*innen müssen ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Hamburg haben. Dies muss über das Melderegister nachweisbar sein und wird im Rahmen des Auswahlverfahrens geprüft.
  • Bewerben können sich professionell arbeitende Künstler*innen, deren künstlerische Tätigkeit der freien bildenden, nicht aber der angewandten Kunst zuzuordnen ist. Nachweisbar ist dies im tabellarischen Lebenslauf über ein absolviertes Studium im Bereich der freien bildenden Kunst oder einem angrenzenden Bereich, äquivalent über eine gleichwertige Ausbildung oder mehrjährige berufliche Tätigkeit sowie anhand der beigefügten Ausstellungsvita.
  • Bewerber*innen müssen ihre Ausbildung abgeschlossen haben und dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein (dies gilt auch für Promotionen).
  • Ausgeschlossen sind Künstler*innen, die bereits mit dem Hamburger Arbeitsstipendium für bildende Kunst ausgezeichnet worden sind. Der Erhalt anderer Stipendien oder Förderungen stellt kein Ausschlusskriterium für das Arbeitsstipendium dar. Es ist jedoch nicht möglich, zeitgleich ein weiteres Stipendium der Behörde für Kultur und Medien zu erhalten.
  • Künstlerische Duos oder Kollektive können sich für das Arbeitsstipendium bewerben. In diesem Fall ist die Bewerbung stellvertretend von einem der Mitglieder einzureichen und sollte neben dem gemeinsamen Portfolio die Lebensläufe aller Mitglieder umfassen. Das Stipendium für ein Duo oder Kollektiv wird in der gleichen Höhe wie für Einzelkünstler*innen an das stellvertretende Mitglied ausgezahlt. Mehrere Bewerbungen mit einem gemeinsamen Portfolio können nicht berücksichtigt werden.

Bewerbung

Fristen

Bewerbungszeitraum 2027: 11. August bis 24. September 2026

Online-Bewerbung

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung das ONLINE ANTRAGSVERFAHREN der Behörde für Kultur und Medien. Bewerben Sie sich rechtzeitig und planen Sie auch die entsprechende Bearbeitungszeit ein.

Vor dem Start der Online-Antragstellung sollten Sie folgende Unterlagen als PDF-Datei (jeweils max. 10 MB) vorbereitet vorliegen haben:

  • tabellarischer Lebenslauf inkl. Ausstellungsvita
  • künstlerisches Portfolio mit ausgewählten Arbeiten
  • optional: bis zu fünf weitere antragsergänzende Dokumente (bspw. Texte oder Exzerpte aus Katalogen oder Presse)

Zusätzlich können Sie Links (z.B. zu Ihrer Website, Videos, Hörbeispielen oder Social Media-Accounts angeben.

Analoge Bewerbung (auf Papier)

Das Einsenden analoger Anträge ist nicht mehr vorgesehen und nur in Ausnahmefällen möglich. Sollten Sie den Online-Dienst nicht nutzen können, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Frank Hänke (Kontakt siehe unten), um sich über die Möglichkeit der analogen Bewerbung zu informieren.

Förderergebnisse