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Bildende Kunst

Kunststipendien der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS

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Das großzügige Engagement der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS ermöglicht es der Behörde für Kultur und Medien seit 2019/20, zusätzliche Stipendien für Bildende Kunst zu vergeben. Mit den Kunststipendien engagiert sich die Stiftung in Kooperation mit der Behörde für Kultur und Medien für Bildende Künstler*innen in der Hansestadt, die sich bereits durch qualitätvolle Arbeiten empfohlen haben.

Das auf drei Jahre angelegte Programm wurde um drei weitere Jahre bis 2024/25 verlängert. Die Stipendien ergänzen die bestehenden Arbeits- und Auslandsstipendien sowie die Projektförderung der Stadt Hamburg um ein weiterführendes Fördersegment für bereits etablierte Künstler*innen.

Es werden jährlich sieben Stipendien in Höhe von 10.000 Euro vergeben.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Fristen

Der Bewerbungszeitraum 2024 ist abgelaufen - Informationen zu 2025 folgen zu gegebener Zeit.

Zielgruppe 

Die Kunststipendien der gemeinnützigen ZEIT STIFTUNG BUCERIUS richten sich an professionell arbeitende Bildende Künstler*innen sowie künstlerische Gruppen, die in Hamburg leben und sich durch qualitätvolle bisherige Arbeit ausweisen. Bei künstlerischen Gruppen muss es sich um eine längerfristige Zusammenarbeit handeln, einmalige projektbezogene Kooperationen sind hier nicht inkludiert.

Ziel der Förderung 

Ziel der Förderung ist es, durch eine große Offenheit in der Förderausrichtung den vielfältigen künstlerischen Ansätzen sowie Arbeits- und Produktionsbedingungen zeitgenössischer Kunst auch zeitgemäß zu begegnen, um die Künstler*innen individuell in ihrer künstlerischen Entwicklung und Fortbildung zu unterstützen.

Zweck der Förderung 

Die Kunststipendien der ZEIT STIFTUNG BUCERIUS sollen Künstler*innen ein konzentriertes Arbeiten über einen längeren Zeitraum ermöglichen, um zum Beispiel neue Ideen und Ansätze (Recherche, Konzeption, Fortbildung, künstlerisch motivierte Auslandsaufenthalte, neue künstlerische Arbeiten etc.) oder künstlerische Vorhaben im Bereich der Produktion oder Präsentation (Ausstellungen, Performances, Publikationen, Workshops, Digitales etc.) zu verfolgen. Die Stipendien können gleichermaßen für eine Recherchephase wie die Fortführung oder Finalisierung eines Projekts genutzt werden, ein Projektabschluss wird nicht gefordert.

Voraussetzungen 

Die Bewerber*innen

  1. müssen eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine vergleichbar mehrjährige professionelle künstlerische Tätigkeit auf ihrem Gebiet durch Arbeitsproben und ihren künstlerischen Werdegang nachweisen können.
  2. leben und arbeiten in der Freien und Hansestadt Hamburg. (Nachweis auf Anfrage per Meldebestätigung). Bei Gruppen muss mindestens ein Gruppenmitglied in Hamburg leben.
  3. sind nicht als Studierende einer Hochschule immatrikuliert.
  4. erhalten kein anderes Stipendium der Behörde für Kultur und Medien (BKM). Sie dürfen sich aber um andere Förderungen (Projektförderung, Kunst im öffentlichen Raum o.ä.) der BKM bewerben.
  5. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind neben den o. g. Voraussetzungen in erster Linie die Qualität bisheriger künstlerischer Arbeiten sowie die Qualität geplanter Vorhaben.

Umfang der Förderung

Sieben Stipendien à 10.000 Euro werden individuell, den Wünschen der Stipendiat*innen entsprechend, ausgezahlt.

Vergabe der Fördermittel

Die Bewerbung für ein Stipendium ist über ein Online-Bewerbungsverfahren möglich (siehe Bewerbungsverfahren).

Die Jury 

Die Fördermittel werden über eine Fachjury vergeben. Die Jury besteht aus fünf Mitgliedern (darunter eine Künstler*in, drei Personen der Kunstvermittlung, des Weiteren ist die ZEIT STIFTUNG BUCERIUS mit einer Stimme in der Jury vertreten).

Ergebnis der Jurysitzung  

Alle Bewerber*innen werden Ende Januar per E-Mail informiert. Die Namen der geförderten Künstler*innen und Gruppen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Nachweis 

Nach Ablauf des Stipendienjahrs muss im März des darauffolgenden Jahrs ein inhaltlicher Sachbericht über die künstlerische Arbeit und Entwicklung während der Stipendienzeit eingereicht werden. Ein Bericht über den Einsatz der Gelder ist nicht gefordert.

Bewerbungsverfahren 

 Die Bewerbung besteht aus folgenden Bestandteilen: 

  1. Ausgefülltes Bewerbungsformular (wird automatisch im Zuge des Online-Bewerbungsverfahrens generiert)
  2. Darstellung des künstlerischen Werdegangs als Auflistung (Bestandteil des o.g. Bewerbungsformulars). Es kann alternativ ein separates Dokument hochgeladen werden, auf das dann im Bewerbungsformular verwiesen werden muss.
  3. Kurzbeschreibung eines künstlerischen Vorhabens, an dem Sie in der Stipendienzeit schwerpunktmäßig arbeiten möchten. (Max. 2.500 Zeichen inklusive Leerzeichen und Absätze, Bestandteil des o.g. Bewerbungsformulars). Zusätzlich muss eine ausführlichere Darstellung mit Abbildungen als PDF hochgeladen werden (max. 3 Seiten).
  4. Portfolio bzw. Dokumentations-/Informationsmaterial über bisherige künstlerische Arbeit (Kataloge ersetzen nicht das Portfolio)
    Hinweis: Die künstlerischen Arbeiten im Portfolio müssen auf max. 15 Seiten dargestellt werden und eine Einschätzung der künstlerischen Entwicklung und Arbeitsweise ermöglichen. Bei zeitbezogenen Medien (Video, Film, Performance, Sound u. ä.) sollten im Portfolio Standbilder und eine kurze Beschreibung der Arbeit inklusive aufrufbarer Links angegeben werden.

Der Jury werden nur Anträge vorgelegt, die den genannten Voraussetzungen entsprechen.

Online-Bewerbung

Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das Online-Verfahren. Bewerben Sie sich rechtzeitig und planen Sie auch die entsprechende Bearbeitungszeit ein.

Hier geht es zum Online-Bewerbungsverfahren.

Vor Start der Online-Bewerbung sollten Sie die oben genannten Dokumente (künstlerischer Werdegang, Beschreibung eines Vorhabens, Portfolio) im PDF-Format (jeweils max. 4 MB) vorliegen haben. Im Verlauf des Bewerbungsverfahrenswerden Sie aufgefordert, diese hochzuladen. 

Bitte beachten Sie, dass digitale Bewerbungen ausschließlich über den entsprechenden offiziellen Online-Dienst eingereicht werden können. E-Mail Zusendungen werden nicht berücksichtigt.

Analoge Bewerbung (auf Papier) 

Das Einsenden analoger Anträge ist nicht mehr vorgesehen und nur in Ausnahmefällen möglich. Sollten Sie den Online-Dienst nicht nutzen können, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Frank Hänke (Kontakt siehe unten), um sich über die Möglichkeit der analogen Bewerbung zu informieren.

Rückfragen 

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne per Mail oder telefonisch an:

Frank Hänke
frank.haenke@bkm.hamburg.de
Tel. +49 40 42824-282

Anna Sabrina Schmid
anna.schmid@bkm.hamburg.de
Tel. +49 40 42824-280


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