Informationen für Eigentümer
Kulturgutschutz ist der Schutz (beweglicher) Kulturgüter vor Gefährdung der Substanz, Zerstörung der kulturellen Bindungen und Verlust des Eigentums.Kulturgutschutz ist der Schutz (beweglicher) Kulturgüter vor Gefährdung der Substanz, Zerstörung der kulturellen Bindungen und Verlust des Eigentums.Kulturgutschutz ist der Schutz (beweglicher) Kulturgüter vor Gefährdung der Substanz, Zerstörung der kulturellen Bindungen und Verlust des Eigentums. Welche Objekte als Kulturgut anzusehen sind, ist von der jeweils einschlägigen Rechtsnorm abhängig.
In der Freien und Hansestadt Hamburg liegt die Zuständigkeit für den Schutz von beweglichem Kulturgut beim Staatsarchiv, für den Schutz von unbeweglichem Kulturgut beim Denkmalschutzamt.
Am 6. August 2016 ist das Gesetz zum Schutz von Kulturgut in Kraft getreten. Informationen der Beauftragten für Kultur und Medien zu den Regelungen finden Sie unter: Das Kulturgutschutzgesetz