Der außergewöhnliche universelle Wert (engl. Outstanding Universal Value, kurz OUV) setzt sich aus verschiedenen Aspekten zusammen: der Begründung des OUV, der Erfüllung mindestens eines von zehn Aufnahmekriterien, dem Nachweis von Authentizität (historische Echtheit) und Integrität (Vollständigkeit) sowie einem funktionierenden Managementsystem zum Schutz des Welterbes.
Es gibt insgesamt zehn Kriterien, von denen mindestens eines erfüllt sein muss, damit eine Stätte als Welterbe anerkannt wird. Diese Kriterien sind sehr vielfältig: So kann eine Stätte zum Beispiel aufgenommen werden, wenn sie ein Meisterwerk menschlicher Schöpferkraft ist, eine wichtige Rolle in der Geschichte der Menschheit spielt oder ein herausragendes Beispiel für eine bestimmte Bauweise oder Stadtstruktur darstellt. Auch Orte, die mit bedeutenden kulturellen Traditionen oder Glaubensvorstellungen verbunden sind, können Welterbe werden. Bei Naturstätten zählen unter anderem außergewöhnliche Naturlandschaften, seltene Tier- und Pflanzenarten oder besondere geologische Formationen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Aufnahme in die Welterbeliste ist, dass eine Stätte ihre Authentizität und Integrität bewahrt hat. Authentizität bedeutet, dass der Ort in seiner historischen Echtheit erhalten geblieben ist – also dass Bauwerke, Materialien, Gestaltung und Nutzung möglichst originalgetreu sind und die Geschichte des Ortes nachvollziehbar bleibt. Integrität beschreibt, dass die Stätte in ihrer Gesamtheit und Vollständigkeit erhalten ist, also keine wesentlichen Teile fehlen oder zerstört wurden. Nur wenn ein Ort sowohl authentisch als auch vollständig ist, kann er seinen außergewöhnlichen Wert für die Menschheit glaubwürdig vermitteln und dauerhaft geschützt werden.
Die UNESCO hat außerdem klare Richtlinien zur Umsetzung der Welterbekonvention festgelegt. Sie regeln, wie die Welterbestätten geschützt, erhalten und weiterentwickelt werden sollen, und geben vor, wie die Staaten ihre Verantwortung für das Welterbe wahrnehmen und regelmäßig über den Zustand der Stätten berichten müssen.
Begründung
Begründung zum außergewöhnlichen universellen Wert der Speicherstadt und des Kontorhausviertels mit Chilehaus
Die Speicherstadt und das angrenzende Kontorhausviertel sind zwei dicht bebaute zentrale Stadtquartiere in der deutschen Hafenstadt Hamburg. Die Speicherstadt, ursprünglich zwischen 1885 und 1927 auf einer 1,1 km langen Inselgruppe in der Elbe erbaut (und zwischen 1949 und 1967 teilweise wiederaufgebaut), ist einer der größten einheitlichen historischen Hafenlagerhauskomplexe der Welt. Das angrenzende Kontorhausviertel ist ein zusammenhängendes, dicht bebautes Areal mit acht überwiegend sehr großen Bürokomplexen, die von den 1920er bis zu den 1950er Jahren errichtet wurden, um Unternehmen mit hafennahen Aktivitäten zu beherbergen. Gemeinsam bilden diese benachbarten Quartiere ein hervorragendes Beispiel für ein kombiniertes Lagerhaus-Büro-Viertel, das typisch für eine Hafenstadt ist. Die Speicherstadt umfasst 15 sehr große Speicherblöcke, die ein originelles historistisches Erscheinungsbild aufweisen, dabei aber über moderne technische Anlagen und Ausstattungsmerkmale verfügen, sowie sechs Nebengebäude und ein Verbindungsnetz von Straßen, Kanälen und Brücken. Mit dem markanten Chilehaus als Herzstück zeichnen sich die großen Bürogebäude des Kontorhausviertels durch ihre frühe modernistische Backsteinarchitektur und funktionelle Geschlossenheit aus. Das Chilehaus, der Messberghof, der Sprinkenhof, der Mohlenhof, der Montanhof, das ehemalige Postgebäude in der Niedernstraße 10, das Kontorhaus Burchardstraße 19-21 und das Miramar Haus sind Belege der architektonischen und städtebaulichen Konzepte des frühen 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des rasanten Wachstums des Welthandels Ende des 19. Jahrhunderts und in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts werden durch die herausragenden Beispiele von Gebäuden und Ensembles dieser beiden sich funktional ergänzenden Viertel veranschaulicht.
Kriterium
Die Speicherstadt und das Kontorhausviertel mit dem Chilehaus umfassen herausragende Beispiele der Gebäude- und Ensembletypen, die die Folgen des raschen Wachstums des Welthandels im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert verkörpern. Ihr qualitativ hochwertiges Design und ihre funktionale Konstruktion in Gestalt des Historismus beziehungsweise der Moderne machen sie zu einem außergewöhnlichen Ensemble aus maritimen Lagerhäusern und Bürogebäuden der Moderne.
Integrität
Speicherstadt und Kontorhausviertel enthalten alle Elemente, die notwendig sind, den außergewöhnlichen universellen Wert des Gutes zum Ausdruck zu bringen – einschließlich der Gebäude, Flächen, Strukturen und Wasserwege, die die Folgen des rasanten Wachstums des Welthandels im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert verkörpern und die qualitativ hochwertigen Gestaltungsmerkmale sowie die funktionale Konstruktion des Gutes verdeutlichen. Das 26,08 ha große Gut ist von angemessener Größe, um die Merkmale und Prozesse vollständig darzustellen, die die Bedeutung des Gutes vermitteln, das im Übrigen weder unter nachteiligen Auswirkungen von Entwicklungen noch unter Vernachlässigung leidet.
Authentizität
Die Speicherstadt und das Kontorhausviertel sind hinsichtlich Lage und Umfeld, Form, Gestaltung sowie Materialien und Substanz im Wesentlichen authentisch. Die maritime Lage ist unverändert, obwohl beträchtliche Änderungen an der angrenzenden städtischen Umgebung vorgenommen worden sind. Die Speicherstadt wurde im Zweiten Weltkrieg erheblich beschädigt, was dem Verständnis für den Wert des Gutes jedoch keinen Abbruch tut. Form und Gestaltung des Gutes als Ganzes sind ebenso wie Materialien und Substanz weitgehend erhalten. Auch die Funktion des Kontorhausviertels blieb erhalten. Die Verbindung zwischen dem außergewöhnlichen universellen Wert des Gutes und seinen Attributen wird daher wirklichkeitsgetreu zum Ausdruck gebracht, und die Attribute vermitteln vollständig den Wert des Gutes.
Erfordernisse hinsichtlich Schutz und Verwaltung
Das Gut, das sich teils im öffentlichen, teils im privaten Besitz befindet, liegt innerhalb eines in der Hamburger Denkmalliste aufgeführten Gebietes. Die Speicherstadt wurde 1991 unter den Schutz des Hamburger Denkmalschutzgesetzes gestellt, das Kontorhausviertel 1983 und 2003. Das Gesetz enthält nach einer Novellierung im Jahre 2012 eine Pflicht zur Einhaltung des Welterbeübereinkommens. Die Zuständigkeit für die Einhaltung des Gesetzes liegt beim Denkmalschutzamt der Hamburger Kulturbehörde, das von einem Denkmalrat, bestehend aus Sachverständigen, Bürgern und Institutionen, beraten wird. Ein Managementplan zur Sicherung des außergewöhnlichen universellen Wertes, der Authentizität und der Integrität des Gutes sowie zum Schutz seiner Pufferzone ist im Jahr 2013 in Kraft getreten. Die langfristige und nachhaltige Bewahrung der Speicherstadt und des Kontorhausviertels erfordert den Erhalt der historischen Bauten, der charakteristischen Gesamtwirkung des Speicherstadt- und Kontorhausviertel-Ensembles sowie seines charakteristischen Erscheinungsbildes in der Stadtlandschaft; sie erfordert die Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität der Hamburger durch die Bewahrung dieses einzigartigen Zeugnisses der kulturellen und historischen Entwicklung Hamburgs, das eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung seiner Identität spielte, und sie erfordert die Sensibilisierung und Vermittlung von Informationen
Informationen zum Schutz und Management des Hamburger UNESCO-Welterbes.