Das Denkmalschutzamt Hamburg in der Behörde für Kultur und Medien koordiniert und betreut Hamburgs Welterbestätten sowie das Antragsverfahren zur Aufnahme.
Bis zum Welterbetitel für die Speicherstadt und das Kontorhausviertel mit Chilehaus war es ein langer Weg. Die Initiative für ein Hamburger Welterbe begann bereits Ende der 1990er Jahre. Zunächst sollte nur das ikonische Chilehaus nominiert werden. Mit der Aufnahme des Chilehauses in die deutsche Tentativliste 1998 wurde der erste Verfahrensschritt zur Aufnahme einer potenziellen Welterbestätte in die nationale Anmeldeliste getätigt.
Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste
2005 übermittelte das Denkmalschutzamt an die Kultusministerkonferenz den Wunsch, die Nominierung auf das Kontorhausviertel und die angrenzende Speicherstadt zu erweitern; dieser Vorschlag wurde 2006 angenommen. Im gleichen Jahr wurde die Stätte von ICOMOS Deutschland besichtigt, zu diesem Zeitpunkt noch mit einem Schwerpunkt auf dem Chilehaus.
2010 beauftragte der Senat die Behörde für Kultur und Medien schließlich, den Antrag auf Aufnahme des Ensembles „Chilehaus und Kontorhausviertel mit angrenzender Speicherstadt“ in die Welterbeliste zu bearbeiten. 2011 wurde empfohlen, das Chilehaus, das Kontorhausviertel und die Speicherstadt gleichgewichtig zu berücksichtigen.
Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgte 2014; im gleichen Jahr wurden die Unterlagen geprüft und die Welterbestätte von ICOMOS besichtigt. Die Hamburger Speicherstadt und das Kontorhausviertel mit Chilehaus wurden am 5. Juli 2015 vom UNESCO-Welterbekomitee in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Mit der Übergabe der Urkunde am 27. Juli 2016 wurde Hamburg diese Auszeichnung dann offiziell bescheinigt. Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier übergab die Urkunde in der Speicherstadt, der ehemaligen Kaffeebörse, an den damaligen Ersten Bürgermeister Olaf Scholz.
Über die UNESCO und die Welterbeliste
Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization / Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur) wurde 1945 gegründet. Ihr Ziel ist es, „durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Völkern in Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit beizutragen“.
Eine ihrer zentralen Aufgaben ist der Schutz des Natur- und Kulturerbes der Menschheit. Dazu zählen nicht nur materielle Zeugnisse wie Bauwerke und Landschaften, sondern auch das immaterielle Kulturerbe sowie das Weltdokumentenerbe.
Die Welterbe-Konvention (Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes) wurde 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet. Sie wurde bislang von 191 Staaten ratifiziert und basiert auf dem Prinzip internationaler Solidarität, Zusammenarbeit und Völkerverständigung. Mittlerweile stehen mehr als 1.200 Welterbestätten auf der Liste des Kultur- und Naturerbes der Menschheit.
Betreuung durch das Denkmalschutzamt
Das Denkmalschutzamt Hamburg in der Behörde für Kultur und Medien koordiniert und betreut Hamburgs Kulturerbestätten sowie das Antragsverfahren zur Aufnahme. Zu den Aufgaben gehören zudem das Monitoring, die Berichterstattung an die UNESCO, die Vermittlung des Welterbes, die denkmalrechtliche Genehmigung innerhalb der Welterbestätte und ihrer umgebenden Pufferzone.