Mit der Unterzeichnung der Welterbekonvention hat sich jeder Vertragsstaat verpflichtet, die innerhalb seiner Grenzen gelegenen Welterbestätten eigenverantwortlich zu erfassen, zu schützen und zu erhalten.
In Deutschland sind aufgrund der Kulturhoheit die Bundesländer für die Umsetzung der Welterbekonvention zuständig. Für die Koordination des Weltkulturerbes in Hamburg ist das Denkmalschutzamt in der Behörde für Kultur und Medien verantwortlich. Zu den Aufgaben gehören das Monitoring, die Berichterstattung an die UNESCO, die Vermittlung des Welterbes sowie die denkmalrechtliche Genehmigung innerhalb der Welterbestätte und ihrer Pufferzone.
Für einen effektiven Schutz des Welterbes ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unerlässlich. Deshalb arbeiten zahlreiche Behörden in Arbeitsgruppen eng zusammen, um Maßnahmen, Projekte und gemeinsame Zielsetzungen abzustimmen. Auch Hauseigentümerinnen und andere Interessengruppen werden einbezogen und stehen im regelmäßigen Austausch.
Grenzen des Welterbes
Jede Welterbestätte besitzt klar definierte Grenzen. Diese umfassen alle Elemente, die den außergewöhnlichen universellen Wert widerspiegeln.
Gemäß den Richtlinien zur Umsetzung der Welterbekonvention benötigt jede Welterbestätte zudem eine sogenannte „Pufferzone“ zum Schutz des Welterbes. Dadurch werden auch Vorhaben in der Umgebung auf ihre Welterbeverträglichkeit geprüft. Besonders im Hinblick auf den Schutz der visuellen Integrität des Welterbes sind wichtige Sichtbeziehungen zu beachten.
Schutz- und Planungsinstrumente
Weitere Schutz- und Planungsinstrumente wie Managementpläne und Gestaltungsverordnungen legen fest, wie der außergewöhnliche universelle Wert geschützt werden kann. Sie bieten einen Rahmen für die Nutzung, Weiterentwicklung und Pflege des Welterbes.