Formulare und Kontakt

Umsatzsteuerbefreiung für Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlerische Schulen

Informationen zu den Antragsverfahren für die Umsatzsteuerbefreiungen nach § 4 Nr. 20 Umsatzsteuergesetz (1.) und Umsatzsteuerbefreiungen nach § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz (2.)

  • Kultur und Medien

1. Solokünstlerinnen und -künstler oder Künstlerensemble

Eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 UStG brauchen Sie, wenn Sie als Solokünstlerinnen und -künstler oder als festes in- oder ausländisches Ensemble, insbesondere als

  • Theatergruppe
  • Bühnenregisseur/-in oder Bühnenchoreograph/-in
  • Kammermusikensemble
  • Orchester oder Chor

für eine Veranstaltung beim Finanzamt eine Umsatzsteuerbefreiung beantragen wollen.

Zum Online-Antragsverfahren

Voraussetzungen
Die Solokünstlerinnen und -künstler oder Ensembles müssen die gleichen kulturellen Aufgaben wie entsprechende staatliche oder kommunale Einrichtungen erfüllen. Veranstalterinnen und Veranstalter, die Theater- oder Konzertveranstaltungen der genannten Künstlerinnen und Künstler darbieten, können die Voraussetzungen ebenfalls erfüllen. 

Kontakt
Ansprechpartnerin ist Birgit Laukner.
Tel.: +49 4042824 236
E-Mail: bkm-umsatzsteuerbefreiungen@bkm.hamburg.de
 

2. Künstlerische Schule oder selbständige Lehrerinnen und Lehrer 

So können Sie als künstlerische Schule bzw. als selbständige/r Lehrer/in eine Befreiung von der Umsatzsteuer erhalten:

Eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21a, bb oder b, bb UStG brauchen Sie, wenn Sie

  • für eine private Schule oder
  • eine andere berufsbildende Einrichtung oder
  • als selbständiger Lehrer/selbständige Lehrerin

beim Finanzamt die Befreiung unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienender Leistungen von der Umsatzsteuer beantragen wollen.

Zum Online-Antragsverfahren

Voraussetzungen
Die private Schule oder Einrichtung, bzw. der selbständige Lehrerinnen und Lehrer muss auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten. 

Kontakt
Ansprechpartnerin ist Birgit Laukner (+49 4042824 236, bkm-umsatzsteuerbefreiungen@bkm.hamburg.de).

Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie in den Downloads.

Download

Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für künstlerische Schulen

PDF herunterladen [PDF, 57,0 KB]

Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer für Künstlerinnen und Künstler im Bereich Theater und Musik

PDF herunterladen [PDF, 350,5 KB]

Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer (Künstlerische Schulen, private Unterrichtende)

DOCX herunterladen [DOCX, 17,5 KB]

Zum Weiterlesen

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02. April 2026 Pressemitteilung