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Leichte Sprache

Umsatzsteuerbefreiung für Künstlerinnen und Künstler sowie Künstlerische Schulen

Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln


1. Künstler und Künstlerinnen alleine oder in einer Gruppe

Sie sind Solokünstler oder Solokünstlerin?
Oder Sie sind ein festes Ensemble aus Deutschland oder aus dem Ausland?
Sie wollen eine Veranstaltung machen.
Dafür wollen Sie beim Finanz-Amt eine Umsatz-Steuer-Befreiung beantragen.

Dann brauchen Sie eine Bescheinigung.
Die Bescheinigung heißt: Bescheinigung nach Paragraph 4 Nr. 20 UStG.

  • Theater-Gruppe
  • Bühnen-Regisseur oder Bühnen-Regisseurin
    Bühnen-Choreo-Graph oder Bühnen-Choreographin
  • Kammer-Musikensemble
  • Orchester oder Chor

So geht der Antrag im Internet.

Voraussetzungen
Die Künstler und Künstlerinnen müssen bestimmte Sachen machen.
Die Sachen sind kulturell.
Das heißt:
Die Sachen sind wichtig für die Kultur.
Die Künstler und Künstlerinnen müssen die gleichen Sachen machen wie:

  • staatliche Einrichtungen
  • kommunale Einrichtungen.

Einrichtungen sind zum Beispiel:

  • Theater
  • Konzerte.

Die Einrichtungen zeigen die Kunst von den Künstlern und Künstlerinnen.
Dann können die Einrichtungen auch die Voraussetzungen erfüllen.

Kontakt
Sie haben Fragen zum Thema Musik?
Dann können Sie mit Birgit Laukner sprechen.
Sie haben Fragen zum Thema Theater?
Dann können Sie mit Birte Buchner sprechen.

Die Kontaktinformationen finden Sie am Ende dieses Textes.

Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln


2. Künstlerische Schule oder selbstständige Lehrer und Lehrerinnen

Sie sind eine künstlerische Schule?
Oder Sie sind ein selbstständiger Lehrer oder eine selbstständige Lehrerin?
Dann können Sie keine Umsatz-Steuer bezahlen.
So geht das:

Sie brauchen eine Bescheinigung nach Paragraph 4 Nr. 21a, bb oder b, bb UStG.
Das heißt:
Sie brauchen ein bestimmtes Papier.
Das Papier zeigt:
Sie dürfen keine Steuer bezahlen.
Das Papier heißt: Bescheinigung.

  • für eine private Schule oder
  • eine andere Schule für einen Beruf oder
  • als selbständiger Lehrer oder als selbständige Lehrerin

Sie wollen beim Finanz-Amt einen Antrag machen.
Der Antrag ist für eine Befreiung von der Umsatz-Steuer.
Die Befreiung ist für Leistungen.
Die Leistungen sind für die Schule und Bildung.

So geht der Antrag im Internet.

Voraussetzungen
Die private Schule oder Einrichtung muss auf einen Beruf vorbereiten.
Oder die private Schule oder Einrichtung muss auf eine Prüfung vorbereiten.
Die Prüfung ist von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.
Das heißt:
Die Prüfung ist von einer Behörde.
Das gilt auch für selbständige Lehrer und Lehrerinnen.

Kontakt
Sie können mit Birgit Laukner reden.
Die Adresse von Birgit Laukner ist unten.

Ein Blatt Papier mit der Überschrift "Antrag"
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln


Sie können die Anträge herunterladen.
Die Anträge sind in den Downloads: