03. Januar 2026

Gastbeitrag zur Regulierung Künstlicher Intelligenz

erschienen in der FAZ

  • Kultur und Medien
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Die massenhafte und weitgehend unregulierte Verbreitung von Medieninhalten, die mithilfe oder gar gänzlich von künstlicher Intelligenz generiert wurden, bedroht wesentliche Grundlagen unserer kommunikativen Öffentlichkeit. Schon heute ist laienhaft kaum mehr überprüfbar, welcher Inhalt Vertrauen verdient und welcher nicht. Alle klassischen Marker für Glaubwürdigkeit und Relevanz verschwinden. An ihre Stelle tritt eine nochmals rapide anschwellende Informations- und Datenflut, die den Raum der gemeinsamen Verständigung zu überschwemmen droht.

Alle, denen unsere freiheitliche Demokratie am Herzen liegt, sind daher gefordert zu handeln und regulative Dämme zu errichten. Nicht, um den sinnvollen Fortschritt aufzuhalten, sondern um seine Potenziale in handhabbare Bahnen zu lenken und um die für unsere Demokratie essenziellen Grundlagen einer informierten Öffentlichkeit zu schützen. Und nicht irgendwann, sondern jetzt. Sonst geben wir erneut wesentliche Spielregeln unseres gesellschaftlichen Miteinanders aus der Hand.

Denn schon der erste große Digitalisierungsschub hat bei aller technologieoptimistischen Euphorie letztlich zu einem Kontrollverlust geführt, indem die Verbreitung medialer Inhalte auf große, meist US-amerikanische Plattformen verlagert wurde. Journalistische und kreative Medienhäuser produzieren seitdem zwar nach wie vor die Inhalte, aber an die Kundinnen und Kunden kommen sie oft nur vermittelt über Plattformen und Intermediäre, wie Suchmaschinen, Videoportale oder Soziale Medien. Die sammeln Daten und selektieren, welche Ergebnisse die Nutzenden auf ihre Suchanfragen im Netz erhalten. Ihre datengetriebenen Geschäftsmodelle sind mittlerweile wesentlich profitabler und bestimmen daher auch die Spielregeln medialer Märkte. Weil diese Märkte unsere demokratische Öffentlichkeit prägen, muss diese sich oftmals wehrlos anpassen, wenn wir nicht politische Regeln wie den ersten Medienstaatsvertrag durchsetzen.

Mit den Möglichkeiten der generativen KI nähert sich die Plattformlogik nun auch von der anderen Seite den klassischen Mediengeschäftsmodellen, übernimmt die Aufarbeitung des Wissens, die Produktion von Bildern und Geschichten und damit die Vorproduktionsstufe medialen Inhalteschaffens. Es ist von dort nur noch ein kurzer technologischer Sprung, bis der gesamte Kreationsprozess volldigital organisierbar ist. 

KI-Inhalte sind – auch wenn das vielen nicht bewusst ist – längst ein selbstverständlicher Teil unserer Mediennutzung geworden. Viele Plattformen sortieren nicht mehr nur fremde Inhalte und machen sie zugänglich. Sie sind längst selbst zu Produzenten geworden. Die Technologie schöpft mit beinahe unbegrenzten Verarbeitungskapazitäten aus dem endlosen Pool menschlich geschaffener Inhalte – ohne sich an deren Vergütung zu beteiligen und ohne Verantwortung für die daraus neu entstehenden Inhalte zu übernehmen.

Die Geschwindigkeit, in der diese einmalige Melange aus kapitalistischer Landnahme, intellektueller Enteignung und kultureller Kolonisierung entsteht, ist atemberaubend. Und eine echte Herausforderung für unsere Gesellschaft und für die Medienpolitik. Sie stellt uns vor fundamentale Machtfragen, die sowohl unseren materiellen Wohlstand als auch unsere demokratische Autonomie zunehmend bedrohen.

Langfristig wird entscheidend sein, dass wir in Europa wieder eigene Technologiekompetenz entwickeln, damit wir nicht wiederholt vor die Frage gestellt werden, ob wir nun die Angebote des US-amerikanischen und rein profitgetriebenen Digitalisierungspfades übernehmen wollen oder nicht doch lieber die chinesischen Angebote, die aus einem stark staatsfixierten Innovationskontext stammen. Die Entscheidung wird durch das zunehmend ungehemmte Auftreten, mit dem die US-Regierung ihre politischen Absichten mit den Plattforminteressen im Ausland verschmilzt, nicht leichter. 

Europa braucht schleunigst einen eigenen dritten Weg der Digitalisierung. Nicht um bestehende Angebote nachzubauen, sondern um bei den nächsten Innovationssprüngen mit unseren eigenen kulturellen Vorstellungen entsprechender Angebote dabei zu sein: offen, gesellschaftszentriert und kollaborativ. Diese qualitativen Anforderungen sollte die europäische Technologieförderpolitik prägen. Von der Grundlagenforschung bis hin zur Entwicklung marktreifer Produkte. Je mehr Resonanz diese nämlich in unseren eigenen kulturellen Kontexten erzeugen, desto leichter wird es künftig sein, technologische Optionen nicht bloß als externe Herausforderung, sondern als aus dem Kern unserer Vorstellungen heraus wachsende Chance zu begreifen.

Eine solche Innovationspolitik entsteht nicht von heute auf Morgen und auch diese braucht Regeln, die für alle gelten. Deshalb müssen wir kurzfristig und parallel zur technischen Innovation solche Vereinbarungen finden und durchsetzen, die unsere kommunikative und demokratische Ordnung schützen. Nur so bleiben wir überhaupt in der Lage, sozial erwünschte technologische Innovation überhaupt zu schaffen.

Vieles sollte eigentlich selbstverständlich sein und ist in unserer klassischen Medienordnung seit Jahrzehnten bewährt, bedarf nun aber einer neuen rechtlichen Fassung, um durchsetzbar zu bleiben oder wieder zu werden.

Ganz grundlegend muss gelten, dass jeder, der Informationsangebote produziert und verbreitet, dafür auch Verantwortung zu übernehmen hat, weil er öffentliche Meinungsbildungsprozesse wesentlich mitgestaltet. Es geht schließlich um mehr als bloß darum, möglichst effizient und profitabel Aufmerksamkeit zu monetarisieren. Aufmerksamkeit ist zukünftig aller Voraussicht nach das knappste und damit wertvollste Gut digitaler Kommunikationsmärkte. Mehr denn je rückt damit auch die Frage nach der Relevanz und der Qualität der Inhalte, die dieses knappe Gut binden, in den Blick.

Es wird daher darauf ankommen, diese Relevanz und Qualität auch rechtlich zu gewährleisten. Wenn Betreiber von Plattformen und Intermediären Inhalte produzieren und anbieten, und sei es auch technologisch, dann sind sie auch als Inhalteanbieter zu betrachten und dann müssen für sie auch vergleichbare Regelungen gelten.

Die künftige Regulierung muss daher von der Nutzerperspektive gedacht werden. Aus Sicht der Nutzenden macht es schließlich keinen Unterschied, ob ein Mensch oder eine Maschine einen Text geschrieben hat. Sie erwarten zu Recht die gleiche Sorgfalt, die gleiche Richtigkeit und die gleiche Relevanz ­ und bei Verstößen gegen diese Erwartungen auch die gleiche Sanktionierbarkeit. Erfreulicherweise gibt es bereits erste zivilgerichtliche Urteile, die diesem Umstand Rechnung tragen und Online-Plattformen bzw. Medienintermediäre (im konkreten Fall X bzw. Twitter) für KI-generierte Inhalte haftbar machen. 

Ein weiterer Kern der seit Jahrzehnten etablierten Medienregulierung ist der Anspruch, Vielfalt zu sichern. Davon darf sich die Medienpolitik nicht verabschieden. Um allen die Teilhabe am öffentlichen Geschehen zu ermöglichen, um einen gesellschaftlichen Debattenraum zu sichern, braucht es ein möglichst breites Informationsangebot. Dies sicherzustellen, muss das Ziel der Regulierung von KI-Inhalten sein. 

Es wird daher Zeit, dass wir medienpolitisch für die Diskussion über KI die gleiche Leidenschaft aufwenden, wie sie bei Debatten über den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender oder den Rundfunkbeitrag schon lange selbstverständlich ist. Das gilt für die Medienstaatsverträge der Länder genauso wie für die urheber-, marktordnungs- oder technologierechtlichen Vorhaben von Bund und EU. 

Wir müssen zum Beispiel das Wettbewerbsrecht schärfen. Schon jetzt führt die große Marktmacht einzelner Anbieter zu gefährlichen Verzerrungen. Einzelne große Anbieter haben angekündigt, den Nutzern ihrer KI-Anwendungen jegliches Haftungsrisiko für die erstellten Inhalte abzunehmen, wenn ein Dritter gegen den Inhalt vorgeht. Vor allem die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen wird dadurch für die Rechteinhaber potenziell gravierend eingeschränkt. Zeitgleich steigt die Attraktivität der KI-Anwendung für die Nutzer enorm. 

Überhaupt ist es zentral, den bestehenden Rechtsrahmen im deutschen und europäischen Urheberrecht an die technologischen Entwicklungen der KI anzupassen. Aus meiner Sicht sollten wir vor allem das Leistungsschutzrecht der Presseverleger so weiterentwickeln, dass es ähnlich wie das Recht der Datenbankhersteller nicht mehr auf die Nutzung einzelner Inhalteschnipsel abstellt, sondern auf die Nutzung der technischen Infrastruktur von Verlagen und anderen Inhalteanbietern, mit der die Information zur Verfügung gestellt wird. Damit ließen sich Ansprüche von Inhalteanbietern heute deutlich leichter begründen und durchsetzen. Außerdem ist sicherzustellen, dass Anbieter insbesondere ihre tagesaktuelle Information so wirksam schützen und lizensieren können, dass nicht jeder geschäftliche Anspruch technisch unterlaufen werden kann.

Und auch in eigener Verantwortung können die Länder handeln, indem sie den Medienstaatsvertrag wie vereinbart zügig überarbeiten, um den Herausforderungen der generativen KI gerecht zu werden: 

Dazu gehört, dass KI-generierte Inhalte verlässlich gekennzeichnet werden und dass die bei ihrer Generierung genutzten Quellen genannt und verlinkt werden müssen. Dadurch kann möglichst einfach und ohne viel Aufwand eingeschätzt werden, auf welcher Grundlage Zusammenfassungen erstellt wurden. Zudem hilft dies den Traffic zu den klassischen Inhalteanbietern und damit auch deren Refinanzierungsmöglichkeiten zu erhalten. Ausgehend vom Gedanken der Vielfaltssicherung sollten KI-Anbieter außerdem weiterführende Quellen zur Vertiefung eines Themas anbieten. 

Die Regelungen des Medienstaatsvertrags, die bereits für Medienplattformen gelten, sollten auch für Medienintermediäre zur Anwendung gebracht werden. Die verfassungsmäßige Ordnung gilt für alle Inhalte, auch für KI-generierte. Ganz entscheidend wird sein, dass wir auf allen Zuständigkeitsebenen auch die medienrechtlichen Haftungsregelungen überarbeiten und dafür sorgen, dass jeder Anbieter eigener Inhalte – ganz gleich ob menschlich oder KI-generiert – für diese rechtlich wirksam haftet.

Zudem muss die Ausrichtung der Medienaufsicht überarbeitet werden. Die Landesmedienanstalten sind vor Jahrzehnten für ganz andere Herausforderungen geschaffen worden als für die heutigen Herausforderungen in einer von international agierenden Anbietern geprägten Medienwelt. Eine gemeinsame Medienanstalt, mindestens aber klare Aufgabenverteilungen nach dem Prinzip der Federführung, geteilte Infrastrukturen und verbindlichere Zusammenarbeit sollten selbstverständlich werden. 

Solche klaren Regeln behindern Innovation nicht, sondern ermöglichen sie. Sie schaffen Chancengleichheit und sorgen dafür, dass unsere demokratische Ordnung eine Zukunft hat. Mit dem Medienstaatsvertrag wurde Deutschland zum internationalen Vorreiter für die Regulierung von Plattformen und Medienintermediären. Die Regulierung von KI konfrontiert uns mit einem neuen Tempo der technischen Entwicklungen, in dem Lösungen oftmals schon überholt sind, bevor sie überhaupt zu Ende gedacht wurden. Wollen wir unsere Demokratie und die Meinungsfreiheit schützen, braucht es daher eine schnelle und produktive Verständigung im Länderkreis. Sonst könnte es bald zu spät sein. 

Der Gastbeitrag erschien zuerst in der FAZ vom 3. Januar 2026: "Wie wir unsere Demokratie gegen KI wappnen"

 

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