Bescheinigungen

Amtliche Bescheinigungen

Wir stellen zu zahlreichen Tatbeständen an Flurstücken Bescheinigungen aus.

  • Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Foto einer Mitarbeiterin am Biildschirm mit einer Maßbescheinigung
LGV

Maßbescheinigung: Darin stellen wir Maße von Grenzpunkt zu Grenzpunkt schriftlich zur Verfügung. Diese können von Interesse sein, wenn beispielsweise eine Grenzmarkierung vor Ort sichtbar ist und mit Hilfe der Grenzmaße weitere Markierungen gesucht werden sollen.

Maßbescheinigung mit Gebäude- oder Topographie-Bezug:  Beispielsweise werden Gebäudeecken, die Mitte einer Hecke, eines grenznahen Baumes oder andere grenznahe Objekte in Beziehung zur nahe gelegenen Grenze gesetzt und das ermittelte Abstandsmaß ausgewiesen.

Grenzinnehaltungsbescheinigung:  Hierauf wird bescheinigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung die auf einem Grundstück befindlichen Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen stehen.

Bescheinigung nach § 1026 BGB: Diese Bescheinigung ist erforderlich um nachzuweisen, welcher Teil eines Flurstücks von einer grundbuchlichen Belastung betroffen oder auch nicht betroffen ist.

Auch weitere Bescheinigungen, wie Identitätsbescheinigung, Entfernungsbescheinigung, Flächenbescheinigung, Höhenbescheinigung, Koordinatenbescheinigung  oder für Belastungsunterlagen, können wir für Sie erstellen.

Sofern Sie Fragen zu unseren Bescheinigungen haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Disponenten unter der Telefonnummer +49 40 42826-5200 auf.

Informationen zu Bescheinigungen aus dem Baulastenverzeichnis finden Sie hier.

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