Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden bei berechtigtem Interesse erteilt. Ein berechtigtes Interesse ist z.B. die Verwendung als Vergleichspreise im Rahmen einer Verkehrswertermittlung.
Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung umfasst einzelne georeferenzierte Datensätze als Excel-Tabelle. Die in der Auskunft mitgeteilten Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den die Auskunft erteilt wurde. Sie dürfen Dritten nur in einer Form zugänglich gemacht werden, die keine unmittelbare Zuordnung zum betroffenen Grundstück erlaubt.
Für eine Auskunft stehen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung. Eine manuelle Auskunft kann formlos schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Als zertifizierter Sachverständiger mit regelmäßig wiederkehrendem Auskunftsbedarf bietet sich der Online-Service Automatisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung an (s. Anleitung im Downloadbereich).
Die Kosten für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind in der aktuellen Gebührenordnung unter Nummer 12.1 aufgeführt.
Download
Bedienungsanleitung für die Automatisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung (AAK)
PDF herunterladen [PDF, 934,4 KB]Antragsformular auf Zulassung zur Automatisierten Auskunft aus der Kaufpreissammlung
PDF herunterladen [PDF, 710,4 KB]Gebührenordnung (GebOVerm)
PDF herunterladen [PDF, 268,7 KB]Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden