Die Kaufpreissammlung kann in vielerlei Hinsicht ausgewertet werden. Wenn keine Einzeldatensätze erforderlich sind, genügt vielfach eine Standard-Auswertung, bei der nach Ihren Selektionsvorgaben eine Stichprobe gezogen wird und Ihnen Stichprobenkennzahlen (Belegungszahl, Minimum, Maximum und Durchschnittswert) von Elementen der Kaufpreissammlung genannt werden. Im Gegensatz zur Auskunft aus der Kaufpreissammlung mit der Abgabe von Einzeldatensätzen ist hierfür kein besonderes berechtigtes Interesse erforderlich.
Die Kosten für Auswertungen aus der Kaufpreissammlung sind in der aktuellen Gebührenordnung unter Nummer 12.2. aufgeführt.
Auch komplexere Fragestellungen können wir für Sie lösen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.