Verkehrswert
Der Verkehrswert einer Immobilie ist der durchschnittliche Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne besondere und persönliche Verhältnisse (z.B. Zwangsversteigerung, Gefälligkeitspreis) für die Immobilie mit all ihren Eigenschaften, Vorzügen und Mängeln zu erzielen wäre. Der Verkehrswert wird z.B. vom Gutachterausschuss durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt.
Vorläufiger Vergleichswert
Der vorläufige Vergleichswert ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zum Verkehrswert. Er berücksichtigt die wesentlichen wertbestimmenden Eigenschaften der Immobilie, jedoch nicht die besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale im Sinne des § 8 Absatz 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung wie z.B. Bauschäden usw. Er heißt "Vergleichswert", weil er nach dem Vergleichswertverfahren aus Vergleichsfaktoren berechnet wird, die ihrerseits aus Vergleichspreisen abgeleitet wurden. Der Zusatz "vorläufig" weist darauf hin, dass Bauschäden usw. ggfs. noch zusätzlich berücksichtigt werden müssen, um den Verkehrswert zu ermitteln.
Der vorläufige Vergleichswert kann schriftlich oder im Internet (durch einen Kalkulator) erfragt werden: Auskunft über Daten der Immobilienwertermittlung.
Vorläufiger Bodenwert
Der vorläufige Bodenwert ist der vorläufige Vergleichswert eines unbebauten Grundstücks oder der Bodenwertanteil einer bebauten Immobilie ohne Berücksichtigung des Gebäudewertes und der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale wie z.B. unübliche Baugrundmängel.
Der vorläufige Bodenwert wird regelmäßig ermittelt, indem der auf die Grundstückseigenschaften umgerechnete und auf den Wertermittlungsstichtag aktualisierte Bodenrichtwert mit der Grundstücksfläche multipliziert wird.
Der vorläufige Bodenwert auf der Basis von Kundenangaben kann schriftlich oder im Internet durch eine Auskunft über Daten der Immobilienwertermittlung erfragt werden.
Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert ist der Bodenwert eines fiktiven, für seine Umgebung idealtypischen Grundstücks. Es wird jährlich vom Gutachterausschuss ermittelt und in BORIS.HH, der interaktiven Bodenrichtwertkarte von Hamburg veröffentlicht.
Der nach Kundenangaben auf die spezifischen Grundstückseigenschaften umgerechnete Bodenrichtwert kann auch schriftlich oder im Internet durch eine Auskunft über Daten der Immobilienwertermittlung erfragt werden.