Ein Gutachten über den Verkehrswert Ihrer Immobilie in Hamburg erstellt der Gutachterausschuss in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle auf Ihren Antrag. Ein Gutachten wird nach ein oder zwei Ortsbesichtigungen durch die Geschäftsstelle und den Gutachterausschuss, der in diesem Fall aus der Vorsitzenden oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Mitgliedern besteht, von den Mitgliedern des Gutachterausschusses festgestellt.
Die Gebühr setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag und einem vom ermittelten Wert abhängigen Anteil. Die genauen Beträge sind in der aktuellen Gebührenordnung unter Nummer 11 aufgeführt.
Damit wir mit der Arbeit beginnen können, müssen Sie der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
- eine Vollmacht ausstellen, zur Einsichtnahme z.B. in die Bauakte oder in das Grundbuch und
- einen Fragebogen mit den Detailinformationen zu Ihrer Immobilie ausfüllen.
Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer schwankt, eine aktuelle Auskunft hierüber erhalten Sie auf telefonische Anfrage.