Häufig soll der Zuschnitt eines Grundstückes verändert werden. Das ist immer erforderlich, wenn nur ein Teil eines Grundstücks (Flurstücks) ver- bzw. gekauft wird oder in absehbarer Zeit ver- oder gekauft werden soll.
Soll ein Grundstück (Flurstück) geteilt werden, so müssen die geplanten neuen Flurstückszuschnitte im Liegenschaftskataster gebildet werden. Dieses kann meistens auf rein rechnerischem Wege geschehen, welches nicht nur Zeit sondern auch Geld spart. Mitunter sind die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen aber nicht gegeben, so dass diese Flurstücksbildung auf klassischem Wege mit einer Vermessung vor Ort durchgeführt werden muss.
Wenn Sie Interesse an unserer Vermessungs-Dienstleistung haben, nutzen Sie bitte den Online-Antrag auf Vermessung im Serviceportal der Stadt Hamburg. Alle relevanten Fragen zum Vorgehen und zum Verfahren im Einzelfall werden Ihnen gerne von einem unserer Disponenten (+49(40) - 42826 - 5200) erläutert.
Gelegentlich kommt es auch vor, dass mehrere Flurstücke auch wieder zu einem neuen Flurstück verschmolzen werden sollen. Diese Arbeiten sind in jedem Fall durch eine rein häusliche Arbeit zu erledigen.
Alle Veränderungen am Flurstücksbestand fließen in das Automatisierte Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) ein. Hier wird immer der aktuelle Flurstücksbestand vorgehalten. Aus dem ALKIS® werden auch die erforderlichen Auszüge gefertigt, welche der beauftragte Notar für die grundbuchliche Umschreibung benötigt.