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Gebäudeeinmessung

Nachweispflicht von Gebäuden

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Gebäude sind Liegenschaften. Für sie besteht eine Nachweispflicht im Liegenschaftskataster.

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LGV

Gebäude sind nach dem Hamburgischen Vermessungsgesetz Liegenschaften und müssen im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Dabei sind die Veränderungen so schnell wie möglich zu erfassen, damit die amtlichen Unterlagen auf dem neuesten Stand bleiben.

Aus diesem Grund verpflichtet das Hamburgische Vermessungsgesetz Grundeigentümer dazu, alle in ihrem Grundriss veränderten oder gänzlich neuen Gebäude auf ihre Kosten einmessen zu lassen. Dabei können sie einen "Vermesser" ihrer Wahl beauftragen oder eben uns, den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Bei Interesse an unserem Service, nutzen Sie bitte den Online-Antrag auf Vermessung im Serviceportal der Stadt Hamburg.

Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung überwacht die Gebäudeeinmessungspflicht und informiert betroffene Grundeigentümer. Nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt dann die Aufforderung zur Erteilung des vorgeschriebene Auftrags.

In jedem Fall gilt: Für viele Aufgaben sind diese genauen, aktuellen Daten unentbehrlich.

Download

Anweisung LGV 01/2016 über die Einmessung von Gebäuden zum Nachweis im Liegenschaftskataster

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Einmessungspflicht von Gebäuden

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Preisverzeichnis

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Gebührenordnung (GebOVerm)

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