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Grundstücksvermessung

Vermessung von Grundstücken

Zu den traditionellen Aufgaben der Vermessung gehört die Grundstücksvermessung. Wo auch immer etwas entstehen soll – ein Gebäude, eine Siedlung, eine Straße – sehen wir zunächst die Leute von der Grundstücksvermessung am Werk.

  • Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
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LGV

Wird nur ein Teil eines Grundstücks (Flurstücks) verkauft, muss der Zuschnitt eines Grundstückes verändert werden. Die geplanten neuen Flurstücke werden dann im Liegenschaftskataster gebildet. Der Fachausdruck dafür ist „Zerlegung“.
Dies kann auf rein rechnerischem Wege geschehen. So sparen Sie nicht nur Zeit sondern auch Geld. Mitunter sind die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen aber nicht gegeben, so dass die Flurstückszerlegung auf klassischem Wege mit einer Vermessung vor Ort durchgeführt werden muss.
Gelegentlich ist es erforderlich, mehrere Flurstücke wieder zu einem neuen Flurstück zu verschmelzen. Für diese Arbeiten ist keine Vermessung notwendig.

Wenn Sie Interesse an unserer Vermessungs-Dienstleistung haben, nutzen Sie bitte den Online-Antrag auf Vermessung im Serviceportal der Stadt Hamburg. Gerne beraten Sie unsere Disponenten rund um das Thema Grundstücksvermessung unter der Telefonnummer +49 40 42826-5200.

Alle Veränderungen am Flurstücksbestand fließen in das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) ein. Aus dem ALKIS® werden die amtlichen Auszüge gefertigt, die der beauftragte Notar für die grundbuchliche Umschreibung benötigt.