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GDI-HH

GDI HH im Kontext von INSPIRE, GDI-DE und Urban Data Platform

  • Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Auch auf europäischer sowie auf nationaler Ebene gibt es Geodateninfrastrukturen. Das Zusammenspiel dieser Geodateninfrastrukturen (INSPIRE bzw. GDI-DE) mit der Geodateninfrastruktur Hamburg (GDI-HH), sowie die Weiterentwicklung der GDI-HH zur Urban Platform Hamburg ist im Folgenden beschrieben.

  • Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
GDI-HH

Zu einer Geodateninfrastruktur gehört neben den technischen Komponenten rund um die Datenhaltung, um die Diensterzeugung und um die Anwendungen für die Nutzer auch ein rechtlicher und organisatorischer Rahmen. Damit Datennutzer und Datenanbieter dieselbe "Sprache" sprechen, müssen Normen und Standards eingehalten werden.
Durch ein Gesetz wurde die Verpflichtung geschaffen, dass und wie die GDI aufgebaut werden soll und welche Datensätze für die GDI grundsätzlich relevant sind. Weitere Regelungen stellen geordnete Strukturen beim Zusammenspiel der "Zahnräder" sicher. 
Zur Steuerung der Umsetzung gibt es innerhalb der GDI-HH ein Lenkungsgremium sowie eine Koordinierungsstelle. Letztere und andere Stellen im LGV unterstützen Sie bei der Datenaufbereitung und -bereitstellung in der GDI-HH (für weitere Informationen s. Geodatendienstleistungen rund um die GDI-HH)

Rechtliche Grundlagen / INSPIRE Umsetzung

Auch auf europäischer Ebene wird seit 2007 mit der INSPIRE Richtlinie 2007/2/EG eine gemeinsame Geodateninfrastruktur aufgebaut. Sie ist fokussiert auf die Unterstützung einer besseren Umweltpolitik innerhalb der gesamten Europäischen Union. Konkret beinhaltet die europäische Rahmenrichtlinie die Bereitstellung von 34 Geodatenthemen aus verschiedenen Fachgebieten. Ihre Umsetzung in nationales Recht erfolgte auf Bundesebene durch das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) und auf Landesebene in Hamburg durch das Hamburgische Geodateninfrastrukturgesetz (HmbGDIG). In den Gesetzen werden Regelungen getroffen zu Metadaten, zur Interoperabilität, zu Diensten, zur Nutzung und zur Koordinierung. Zu den gleichen Aspekten ergänzen die europäischen sogenannten Durchführungsbestimmungen die gesetzlichen Vorgaben und müssen beachtet werden.

INSPIRE basiert auf den nationalen Geodateninfrastrukturen der europäischen Mitgliedstaaten. Die Geodateninfrastruktur in Deutschland (GDI-DE, www.gdi-de.org) existierte schon vor INSPIRE und wurde seinerzeit als Teil des E-Governments aufgebaut. Auch damals schon mit dem Ziel die Nutzung von Geodaten zu erleichtern und auf ein größeres Anwendungs- und Anwenderspektrum auszudehnen. Sie bildet jetzt gleichzeitig den deutschen Anteil der europäischen Geodateninfrastruktur. Die GDI-DE setzt sich wiederum aus den eigenständigen Geodateninfrastrukturen der Bundesländer zusammen. Für die praktische Umsetzung bedeutet diese Verzahnung der Geodateninfrastrukturen eine große Schnittmenge an gemeinsamen Anforderungen bezüglich Standards und Architektur. An die GDI-HH werden aber auch Anforderungen aus Hamburger Sicht gestellt, wie z.B. die Verknüpfung mit dem Transparenzportal.
Im Internetauftritt der GDI-DE sind Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der INSPIRE Richtlinie bzw. der Vorgaben der GDI-DE zu finden. Diese gelten ebenso in Hamburg und helfen bei der konkreten Einführung einer Geodateninfrastruktur mit einheitlichen Standards. Darüber hinaus gibt es viele weitere Informationen, z.B. die Architekturkonzepte und die Beschlüsse des Lenkungsgremiums GDI-DE, sowie die Nationale Geoinformationsstrategie (NGIS).

Organisation der GDI HH

In einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (VV GDI-DE) wurde erstmalig 2005 die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Bezug auf die nationale GDI-DE geregelt sowie die Einrichtung von Kontaktstellen in den verschiedenen Bundesländern für die Kommunikation mit der GDI-DE initiiert. Den Kontaktstellen obliegt es, die Umsetzung der Beschlüsse des Lenkungsgremiums GDI-DE in der jeweiligen Gebietskörperschaft zu koordinieren und zu überwachen.

Gemäß §13 des HmbGDIG wurde bei der zuständigen Hamburger Behörde (damalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt) eine Kontaktstelle Geodateninfrastruktur eingerichtet. Innerhalb der Behörde wurde der LGV mit der Koordinierung und dem Ausbau der GDI-HH als federführende Stelle in der Freien und Hansestadt Hamburg beauftragt. Die Kontaktstelle Geodateninfrastruktur wurde in der Form eines Lenkungsgremiums GDI-HH und einer Koordinierungsstelle GDI-HH eingerichtet. Das Lenkungsgremium GDI-HH ist das oberste Gremium der GDI-HH. Es bestimmt über die zu verfolgenden Ziele und steuert die damit verbundenen Aufgaben. Die Koordinierungsstelle GDI-HH im LGV unterstützt das Lenkungsgremium GDI-HH in seiner Arbeit (Geschäftsstellenfunktion).

Weiterentwicklung der GDI-HH zur Urban Data Platform Hamburg

In Hamburg wurde in der Staatsräterunde (welche die Aufgabe der Lenkung und Steuerung der Digitalisierungsstrategie des Senats übernommen hat) die Weiterentwicklung der hamburgischen Geodateninfrastruktur GDI-HH zu einer Urban Data Platform nach DIN 91357 beschlossen.

Im Vergleich zu einer Geodateninfrastruktur zeichnet sich eine Urban Data Platform durch die Integration aller urbanen Daten aus, also auch von Daten ohne Raumbezug. Die Leitprinzipien entsprechen den Zielen der Nationalen Geoinformationsstrategie (NGIS).

Internetauftritt

Urban Data Platform Hamburg

Hamburg auf dem Weg zur Digitalen Stadt

GDI-DE

Geodateninfrastruktur in Deutschland

Die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) ist ein Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen. In der GDI-DE werden raumbezogene Daten (Geodaten) vernetzt über das Internet zur Verfügung gestellt.

Dokumente

Hamburg Urban Data Platform (HH_UDP)

Schnittstellen und weitere Festlegungen

Technische Grundsätze für die Einbindung von Geodaten in die Urban Data Platform Hamburg

GDI-DE Dokumente

Handlungsempfehlungen und Leitfäden der GDI-DE

Beschlüsse, Verwaltungsvereinbarung, Architekturkonzepte, technische Festlegungen und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der GDI-DE.