Der Senat hat heute die Abschaffung der generellen Stellplatzpflicht bei Wohnungsbauvorhaben in Hamburg beschlossen. Die Stellplatzregelung zwingt derzeit jeden Bauherren, 0,6 - 0,8 Autostellplätze pro Wohneinheit zu bauen. Diese starre Vorschrift berücksichtigt nach Auffassung des Senats nicht mehr den individuellen Bedarf an Stellplätzen und wird dem geänderten Mobilitätsverhalten der Hamburger nicht mehr gerecht. Künftig soll die Schaffung von Stellplätzen bei Wohnungsbauvorhaben deshalb in die Verantwortung der Bauherren übertragen werden.
Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt, Jutta Blankau: „Durch die Aufhebung der Stellplatzpflicht für den Wohnungsbau hat der Bauherr die Möglichkeit, nur so viele Stellplätze zu bauen, wie auch tatsächlich benötigt werden. Das spart Kosten. Insbesondere im geförderten und beim genossenschaftlichen Wohnungsbau führt die Stellplatzverpflichtung zurzeit häufig dazu, dass mehr Parkplätze gebaut werden müssen als von den Bewohnern tatsächlich benötigt werden. Manche Bauvorhaben werden deshalb überhaupt nicht realisiert. Wir erwarten durch die Aufhebung der Stellplatzpflicht eine Vereinfachung und Beschleunigung des Wohnungsbaus in Hamburg.“
Die Aufhebung der Stellplatzpflicht wird nicht dazu führen, dass keine Stellplätze mehr errichtet werden. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass Bauherren auch ohne rechtliche Verpflichtung nachfrage- und bedarfsgerecht Stellplätze bauen werden. Diese Bewertung ist aus Erfahrungen mit der Aufhebung der Stellplatzpflicht in Berlin vor 15 Jahren belegt.
Die Wohn- und Lebensbedürfnisse haben sich verändert. Immer mehr Hamburgerinnen und Hamburger steigen auf Bus und Bahn um, nutzen Carsharing-Modelle oder werden zu Radfahrern. Diesen Trend will der Senat fördern. Das heißt auch, dass die Pflicht zur Herstellung von Fahrradplätzen bei Wohnungsbauvorhaben weiterhin aufrechterhalten wird.