Das Vergabeverfahren zur Stromnetzkonzessionierung ist beendet. Der Senat hat jetzt dem Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stromnetz Hamburg GmbH zugestimmt. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und wird durch eine Kooperationsvereinbarung flankiert, in der die Stadt und die Stromnetz Hamburg GmbH ihre Grundsätze für einen zukunftsorientierten Stromnetzbetrieb niedergelegt haben. Mit dem Abschluss des Konzessionsvertrages und der Kooperationsvereinbarung ist die letzte Hürde für eine vollständige Umsetzung des Volksentscheides zur Rekommunalisierung der Energienetze im Strombereich erfolgreich genommen worden.
Ziel der Kooperationsvereinbarung ist die Umsetzung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltgerechten Energieversorgung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in Hamburg. Diese Ziele werden durch zahlreiche energiepolitische Maßnahmen und Projekte umgesetzt.
Umweltsenatorin Jutta Blankau: „Mit dieser Kooperationsvereinbarung setzt Hamburg Maßstäbe. Unser Stromnetz wird zum Netz mit sehr hoher Versorgungssicherheit ausgebaut. Dafür will die Stromnetz Hamburg GmbH in den nächsten Jahren rund 2 Milliarden Euro ausgeben. Im Mittelpunkt steht immer der Kunde, z.B. durch hohe Standards bei der Minimierung von Ausfallzeiten oder effizienter Störungsbeseitigung. Für so viel Transparenz wie möglich gibt es Informations- und Berichtspflichten der Stromnetz Hamburg GmbH und einen Kunden- und Stromnetzbeirat.“
Der Entscheidung ist ein wettbewerbliches Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorausgegangen. Durchgeführt hat dieses Verfahren die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Start war die europaweite Bekanntmachung der Neuvergabe der Konzession im Dezember 2012. Nachdem zunächst sechs Unternehmen ihr Interesse bekundet hatten, haben im Laufe des Verfahrens alle Bewerber außer der Stromnetz Hamburg GmbH ihre Bewerbung zurückgezogen. Somit konnte das neue Vertragswerk mit der Stromnetz Hamburg GmbH ausgehandelt werden. Der Konzessionsvertrag gewährt der Stromnetz Hamburg GmbH das Recht, gegen Zahlung einer sogenannten Konzessionsabgabe die Hamburger Straßen und Wege bzw. deren Untergrund für den Betrieb des Stromnetzes zu nutzen und regelt die Details dieser Wegenutzung (z.B. die Abstimmung von Baumaßnahmen an Straßen und Leitungen). Darüber hinaus muss die Gemeinde nach § 1 EnWG beim Abschluss von Konzessionsverträgen darauf achten, wie der Konzessionsnehmer das Stromnetz betreibt, und darauf drängen, dass dies so weit wie möglich sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient und umweltverträglich geschieht. Dazu finden sich Regelungen in §§ 10 - 14 des Vertrages. Diese werden über eine Kooperationsvereinbarung ausgeführt. Mit der Kooperationsvereinbarung soll die wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge von Seiten der Partner berücksichtigt und die Umsetzung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltgerechten Versorgung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in Hamburg erreicht werden. Zahlreiche energiepolitische Maßnahmen und Projekte konkretisieren die Ziele der Kooperationsvereinbarung für Versorgungssicherheit, Stadtentwicklung, Synergien, Kundenorientierung und Transparenz in Hamburg.
Dr. Dietrich Graf, Technischer Geschäftsführer und Sprecher der Stromnetz Hamburg GmbH: „Einen rechtssicheren Wettbewerb um die Konzession durchzuführen, ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten, und das ist in Hamburg beispielhaft gelungen. Der Vertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren gibt uns technisch und wirtschaftlich die notwendige Stabilität und Planungssicherheit und bildet eine wirkliche Perspektive für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Hamburg. Wir freuen uns, dass wir als nunmehr wieder 100% öffentliches Unternehmen den Senat bei der Umsetzung seiner energiepolitischen Ziele unterstützen und so einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende in Hamburg leisten können“.
Die Kooperationsvereinbarung ist das Fundament für die energiepolitische Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Stromnetz Hamburg GmbH; hier die wichtigsten Punkte:
- zwei Milliarden Euro Ausgaben bis 2024 für den Ausbau und die Modernisierung der Netze (Umspannwerke Mitte, Altenwerder, Jenfeld),
- sukzessiver Ausbau und sukzessive Erneuerung der Netzanlagen vorantreiben,
- Aufbau von Wind-Netzknotenpunkten in der Nähe von Windanlagen, um potenzielle Anschlüsse von Windenergieanlagen-Betreibern zu bedienen (Francop, Altengamme, Curslack),
- dezentrale Energiespeichertechnologien nach technischer und rechtlicher Möglichkeit einbinden und unterstützen,
- Kunden- beziehungsweise Stromnetzbeirat etablieren, um Transparenz und Bürgerbeteiligung zu ermöglichen,
- Förderung der Integration von Einspeisung aus Erneuerbarer Energie und Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen,
- Energie- und Kosteneffizienz wird durch die Teilnahme an brancheninternen Benchmark-Untersuchungen untermauert,
- Reduzierung von CO2-Emissionen im Fuhrparkmanagement und bei Netzverlusten um 15% bis 2050,
- hohe Qualitätsstandards bei der Kundenbetreuung, es werden zwei Infopoints für Haushalts- und Gewerbekunden eingerichtet, um eine persönliche Kundenberatung zu Netzthemen anbieten zu können,
- Teilnahme am Transparenzportal, Transparenzmaßnahmen gegenüber Behörden und Allgemeinheit, wie z. B. Verträge der Daseinsvorsorge und Unternehmensdaten,
- Erhalt und Schaffung von guten Arbeits- und Ausbildungsbedingungen und nachhaltige Beschäftigung am Standort Hamburg,
- Teilnahme an regelmäßige Prüfungen im Rahmen der Umweltmanagementsysteme
Die Kooperationsvereinbarung kann über die gesamte Vertragslaufzeit, erstmalig 2017, alle drei Jahre den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.
Kontakt:
Stromnetz Hamburg GmbH, Anette Polkehn-Appel, Pressesprecherin, 040-49202- 8344, presse@stromnetz-hamburg.de
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Pressestelle, Volker Dumann, 040-42840-3249, volker.dumann@bsu.hamburg,de