Online-Beteiligung zu den städtischen Planungen am Diebsteich gestartet
22. Juni 2018Pressemitteilung
Die Verlagerung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona ist eine Chance für die Umgebung rund um den jetzigen S-Bahnhof Diebsteich und für den Hamburger Westen insgesamt – das Gebiet gewinnt an Zentralität. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen will das Gebiet um den neuen Bahnhof Diebsteich zu einem modernen und urbanen Stadtquartier entwickeln. Heutige Nutzungen, wie Arbeitsstätten, produzierendes Gewerbe, Wohnen sowie Sport und Grün werden gesichert, gleichzeitig soll das Quartier innovativ und zukunftsfähig gestaltet werden.
Nach der Auftaktveranstaltung im Mai, bei der erste Anregungen von Hamburgerinnen und Hamburgern gesammelt wurden, erhält nun die breite Öffentlichkeit die Gelegenheit, ihre Ideen über eine Online-Beteiligung in den Planungsprozess einzubringen.
Über die Projektseite www.hamburg.de/diebsteich-mittealtona können Interessierte vom 22. Juni bis zum 31. Juli 2018 an der Online-Beteiligung teilnehmen.
Über eine Karte können Beiträge zu verschiedenen Themen wie Architektur und Städtebau oder Verkehr und Mobilität abgegeben und kommentiert werden. Außerdem können „Wohlfühl-Orte“ und Bereiche mit Verbesserungsbedarf markiert werden. Zusätzlich dazu werden in einer Umfrage die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger zu aktuellen Nutzungen und zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten im Gebiet am Diebsteich abgefragt.
Nach Abschluss der Online-Beteiligung werden diese Anregungen ausgewertet und in einem öffentlichen Workshop nach den Sommerferien 2018 vorgestellt und vertieft.
Diese Ergebnisse werden anschließend in den Rahmenplanentwurf der städtischen Planerinnen und Planer mit einfließen. Dieser Entwurf für die städtebauliche Entwicklung des Gebiets wird dann in weiteren Veranstaltungen ab Herbst 2018 nochmal zur Diskussion gestellt.
Weitere Informationen und aktuelle Hinweise zu den vorbereitenden Untersuchungen finden Sie auch online unter www.hamburg.de/diebsteich-mittealtona.
Hintergrund: Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Abs.4 BauGB
Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen Das Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme liegt an der Nahtstelle zwischen den Bezirken Altona und Eimsbüttel und umfasst eine Fläche von rund 70 Hektar. Es liegt in direkter Nähe der Mitte Altona und des Holstenquartiers und ist rund 1,9 Kilometer vom Altonaer Zentrum (Große Bergstraße/Ottenser Hauptstraße) sowie 1,5 Kilometer vom Eimsbütteler Zentrum (Osterstraße) entfernt.
Ziel und Zweck der Planungen Mit den vorbereitenden Untersuchungen soll die städtebauliche Entwicklung des Gebiets um den künftigen Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona aktiv und koordiniert gesteuert werden. Dazu erstellt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zusammen mit einem Konsortium von Planerinnen und Planern einen Rahmenplan. Mit diesem werden die städtebaulichen, freiraumplanerischen und verkehrlichen Ziele für das Stadtquartier unter Beteiligung der Eigentümer, Gewerbetreibenden, Mieter, Pächter und der Bürgerinnen und Bürgern entwickelt. Ebenso sind die Bezirksämter Altona und Eimsbüttel in die Erarbeitung des Rahmenplans und die vorbereitenden Untersuchungen eingebunden, um neben den gesamtstädtischen auch lokale und bezirkliche Belange optimal berücksichtigen zu können.
Rechtlicher Rahmen und Verfahren der vorbereitenden Untersuchungen Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein planungsrechtliches Instrument, mit dem bedeutende komplexe städtebauliche Aufgaben einheitlich und zügig bewältigt werden können. Das Baugesetzbuch sieht in § 165 Absatz 4 die Durchführung vorbereitender Untersuchungen vor, um Beurteilungsunterlagen darüber zu gewinnen, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung des Untersuchungsgebiets als städtebaulicher Entwicklungsbereich erfüllt sind. Der Zweck der vorbereitenden Untersuchungen ist es, herauszufinden, ob und wie eine Entwicklung des Umfelds des künftigen Bahnhofs Hamburg-Altona möglich ist, und die Rahmenbedingungen, Möglichkeiten, Hindernisse sowie Chancen und Risiken einer städtebaulichen Entwicklung zu analysieren. Um dies zu ermitteln, ist eine umfassende Bestandsermittlung und -analyse erforderlich. Darüber hinaus sind die allgemeinen Ziele der Entwicklung und ein Entwicklungskonzept zu erarbeiten und zu eruieren, ob die Entwicklungsmaßnahme erforderlich ist oder die planerischen Ziele auch auf anderen Wegen erreicht werden können . Hierbei ist auch zu ermitteln, inwieweit die städtebaulichen Entwicklungsziele unter Mitwirkung der Betroffenen umgesetzt werden können.
Rückfragen der Medien
Pressestelle der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Barbara Ketelhut | Pressesprecherin Telefon: (040) 428 40 – 2051 E-Mail: pressestelle@bsw.hamburg.de Twitter: BSW Hamburg@fhh_bsw