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Sozialwohnungsbau

Zusätzlich 21 Millionen Euro bereitgestellt: Hamburg fördert Effizienzhaus-55- und 40-Standard im Sozialwohnungsneubau

20. Mai 2022 Pressemitteilung

Der Senat stellt im Rahmen der Hamburgischen sozialen Wohnraumförderung Zuschüsse in Höhe von zusätzlichen rund 21 Millionen Euro zur Verfügung. Für Bauvorhaben, die mit energetischen Standards oberhalb der gesetzlichen Anforderungen geplant werden, können Mittel aus der neuen „IFB-Basis-Energieeffizienzförderung“ beantragt werden.

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Die KfW hat Anfang des Jahres im Rahmen des Stopps der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowohl die Förderungen für das Effizienzhaus 55 als auch für das bisherige Effizienzhaus 40 abgeschafft. Als die energetische Neubauförderung der KfW am 20. April 2022 erneut startete, war diese nach wenigen Stunden für die Stufen „40 Erneuerbare Energien (EE)“ und „40 Plus“ vergriffen. Seit dem 21. April ist nur noch die anspruchsvolle Effizienzhaus-Stufe 40 Nachhaltigkeit mit Nachhaltigkeitsklasse förderfähig und im Vergleich zur bisherigen Förderung mit halbierten Zuschusshöhen. 

Sowohl die Effizienzhaus-Stufe 55 als auch die Stufe 40 verursachen Mehrkosten gegenüber dem derzeitigen gesetzlichen Standard. Diese sollen durch gesonderte Förderung im Hamburger sozialen Wohnungsbau nun ausgeglichen werden. Hiermit stellt Hamburg Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit der bereits mit diesen Standards geplanten Sozialwohnungen wieder her und sichert deren Umsetzung. 

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Das erklärte Ziel des Senats ist es, bezahlbaren Wohnraum für alle Hamburgerinnen und Hamburger zu schaffen. Mit diesem Förderbaustein nimmt Hamburg weitere eigene Haushaltsmittel in die Hand, um dieses Ziel zu erreichen. Wir wollen damit weiterhin für eine verlässliche Förderung von Neubauvorhaben sorgen, die nicht nur mehr bezahlbaren Wohnraum für Hamburg bringen, sondern auch in ambitionierteren Energieeffizienz-Standards geplant sind. Unser Ziel ist es, Umplanungen auf niedrigere Standards und den Stopp von geplanten Bauvorhaben in der sozialen Wohnraumförderung aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden. Wir dürfen die Umsetzung des Klimaplans im Wohnungsneubau auch jetzt nicht aus den Augen verlieren.“ 

Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „Der neue Hamburger Förderbaustein gewährt einen Zuschuss für das Erreichen des Effizienzhaus-55-Standards in Höhe von 13.500 Euro pro Wohnung, für den 40er-Standard sind es 15.000 Euro. In Kombination mit dem IFB-Ergänzungsdarlehen können wir so Finanzierungslücken für geplante Sozialwohnungen schließen. Damit ist sichergestellt, dass die höheren Energieeffizienz-Standards in der sozialen Wohnraumförderung für die Vorhaben, die in diesen Standards geplant wurden, weiterhin umgesetzt werden können.“ 

Mit den zusätzlichen rund 21 Millionen Euro aus dem Hamburger Haushalt wird der neue Förderbaustein „IFB-Basis-Energieeffizienzförderung“ in die Hamburger soziale Mietwohnungsneubauförderung eingeführt. Dadurch wird nach Abschluss der Bauvorhaben ein Zuschuss für jede fertiggestellte Wohnung im Rahmen des Hamburger sozialen Wohnungsbaus gewährt. Dies gilt für Bauvorhaben, die bis zum Ende des Jahres 2022 im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung von der IFB bewilligt werden. 

Der Zuschuss wird nur für Vorhaben im Rahmen der IFB-Förderung gewährt, die keine BEG-Förderung der KfW in Anspruch nehmen. Der Einmalzuschuss wird bei entsprechenden Nachweisen bei Bezugsfertigkeit ausgezahlt. Neben diesem Zuschuss bietet die IFB Hamburg auch optional Ergänzungsdarlehen an.


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