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Senat legt 7-Punkte-Programm vor

Vordringlich wohnungsuchende Haushalte in Hamburg besser versorgen

06. Juli 2022 Pressemitteilung
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Hamburg will die Versorgung vordringlich Wohnungssuchender bis 2030 deutlich verbessern. Deshalb hat der Senat diese Woche mit einem „Bericht über die Versorgungslage vordringlich wohnungssuchender Haushalte“ ein 7-Punkte-Programm für Hamburg vorgelegt. Dieses soll auf den bisherigen Erfolgen in der Wohnraumversorgung aufbauen, bewährte Instrumente weiterentwickeln und neue Impulse setzen.

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Informationen colourbox.de, FHH-Bildagentur

Das „WA-Wohnraumversorgungspaket 2030“ konkretisiert die Zielsetzungen aus dem im Bündnis für das Wohnen in Hamburg verankerten „Sonderprogramm für vordringlich Wohnungssuchende“. Zum einen sollen weitere Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende im Neubau fertiggestellt werden. Zum anderen wird die so genannte Bestandsversorgung erweitert, das heißt bestehende Wohnungen sollen durch den Ankauf von Belegungsbindungen zusätzlich für die Versorgung von vordringlich Wohnungssuchenden gewonnen werden. Außerdem sollen die Unterstützungsangebote für Vermieterinnen und Vermieter sowie die Mieterinnen und Mieter deutlich ausgebaut sowie bestehende Förderangebote weiterentwickelt und neue Förderinstrumente geschaffen werden.

Um eine breite Akzeptanz innerhalb der Stadtgesellschaft für die Notwendigkeit der besonderen Unterstützung von vordringlich Wohnungssuchenden zu erreichen, wird in Zukunft noch stärker eventuell bestehenden Vorbehalten durch gezielte Information und ein hohes Maß an Transparenz begegnet werden.

Hamburg hat bereits 2016 mit dem „Gesamtkonzept zur besseren Versorgung vordringlich Wohnungssuchender“ Maßnahmen und Instrumente entwickelt, über die der Senat im Zusammenspiel mit einer erfolgreichen kooperativen Zusammenarbeit der wohnungspolitischen Akteure ein erhöhtes Angebot an Wohnraum sowie zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten schafft. Dass diese Strategie bereits Wirkung gezeigt hat, zeigen die gestiegenen Versorgungszahlen: Seit 2016 konnten diese von gut 3.200 Haushalten in 2016 auf zuletzt fast 4.400 Haushalte in 2020 deutlich gesteigert werden.

Doch die Herausforderung bleibt heute und vor allem in Zukunft groß. Die Zahl der Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt werden, steigt trotz der guten Versorgungsleistung von 4.400 Haushalten weiter an. Hierzu trägt derzeit maßgeblich das aktuelle Kriegsgeschehen in der Ukraine bei, da die geflüchteten Menschen nach Wohnungen suchen und auch möglichst schnell mit ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum versorgt werden sollen. Gleichzeitig haben die bekannten Engpässe bei den Fachkräften, den Lieferketten und den Baumaterialien auch spürbare Auswirkungen auf die Fertigstellungszahlen von Sozialwohnungen, die durch ihre Belegungsbindung für vordringlich Wohnungssuchende Haushalte reserviert sind (so genannte WA-gebundene Wohnungen). Die Folge: In den kommenden Jahren werden noch deutlich mehr vordringlich wohnungsuchende Menschen in Hamburg mit Wohnraum versorgt müssen.

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Vordringlich wohnungssuchende Haushalte haben es besonders schwer, sich auf einem angespannten Wohnungsmarkt selbstständig mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Ihnen gilt daher  ein ganz besonderes Augenmerk der Hamburgischen Wohnungspolitik. Ich bin froh, dass wir gemeinsam mit der Sozialbehörde das 7-Punkte-Programm „WA-Wohnraumversorgungspaket 2030“ entwickeln konnten, um der Verbesserung der Versorgungssituation zusätzlichen Schub zu verleihen. Der Senat wird aufbauend auf diesem Programm und im Rahmen der gesamtstädtischen Entwicklungsstrategie bewährte Instrumente fortentwickeln und zugleich weitere Impulse durch neue Instrumente und Angebote setzen.“

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Immer wieder benötigen Menschen in Hamburg dringend eine Wohnung, oftmals ist es aber gar nicht leicht, trotz dringenden Bedarfs und großer Anstrengungen eine Wohnung zu vermitteln. Wir benötigen einen ausreichenden Bestand, um möglichst vielen Menschen auch in Zukunft helfen zu können. Das ausreichende Angebot von WA-Wohnungen ist deswegen ein wichtiges Element, um Obdachlosigkeit abwenden zu können.“

Das WA-Wohnraumversorgungspaket 2030 (7-Punkte-Programm) im Überblick:

1.     WA-Wohnungsbaupotenziale auf Stadtentwicklungsflächen und an Magistralen ausschöpfen

2.     Bauprojekte mit ausschließlich WA-Wohnungen und eingestreute WA-Wohnungen in vielfältigen Quartieren gleichermaßen fördern (Doppelstrategie)

3.     F&W als städtisches Unternehmen stärken

4.     Prüfung der Festsetzung von Wohnungsbauflächen für förderfähige und geförderte Wohnungen in den Bebauungsplänen

5.     Gewinnung weiterer Wohnungen aus dem Bestand

6.     Förderprogramme und Unterstützungsangebote konsequent fortentwickeln und ausbauen

7.     Dialog und Kooperation auf gesamtstädtischer Ebene etablieren

Hintergrund „vordringlich wohnungssuchende Haushalte“:

Als vordringlich wohnungssuchend gelten Personen, die einen erschwerten Zugang zum Wohnungsmarkt haben und auf Unterstützung bei der Wohnungssuche angewiesen sind. Sie erhalten einen Dringlichkeitsschein bzw. eine Dringlichkeitsbestätigung, der/die dokumentiert, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden und bei dem Haushalt eine besondere Erschwernis vorliegt, sich eigenständig mit Wohnraum zu versorgen. Vordringlich Wohnungssuchende erhalten Zugang zum Sozialwohnungsbestand, der für diese Haushalte reserviert ist. Entsprechende Wohnungen verfügen über eine sogenannte „Wohnungsamtsbindung“ (WA-Bindung), d.h. dem Vermieter werden im Rahmen eines Benennungsverfahrens vom Wohnungsamt (Wohnungsabteilung) oder der Fachstelle für Wohnungsnotfälle vordringlich Wohnungssuchende als Mieterinnen und Mieter benannt.

Die Zielgruppe der vordringlich Wohnungssuchenden besteht im Wesentlichen aus zwei großen Teilgruppen:

1.     Von Wohnungslosigkeit betroffene Personen (obdachlose Personen, die die Voraussetzungen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung erfüllen und wohnungslose Personen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung, einschließlich Zuwanderer mit Bleiberecht), die von Amts wegen eine Dringlichkeitsbestätigung erhalten.

2.     Haushalte, die auf Antrag einen Dringlichkeitsschein erhalten, da sie unter Berücksichtigung der wohnlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dringend auf eine angemessene Wohnung angewiesen und allein nicht in der Lage sind, eine Wohnung zu finden.

Zum Stichtag 31.12.2020 gehörten etwa zwei Drittel der vordringlich wohnungssuchenden Haushalte zur erstgenannten Gruppe, die unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen ist (Dringlichkeitsbestätigung), rund ein Drittel gehörte zur zweitgenannten Gruppe der Haushalte mit dringendem Unterstützungsbedarf bei der Wohnungssuche (Dringlichkeitsschein).

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