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Wohngeldreform

Ein Jahr Wohngeld Plus: Bundesministerin Geywitz und Senatorin Pein ziehen in Hamburg erfolgreich Bilanz

16. Januar 2024 Pressemitteilung

Hamburg setzt die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands erfolgreich um. Gemeinsam mit Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, zieht Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, nach einem Jahr Wohngeld Plus-Reform Bilanz. Hamburg hatte bereits nach den ersten Reformankündigungen des Bundes im September 2022 erste Maßnahmen ergriffen und eine „Task Force Wohngeld“ gegründet. Zum Dezember 2022, noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023, wurde die Zentrale Wohngeldstelle (ZeWo) eingerichtet, um den erwarteten Anstieg an Wohngeldanträgen abzuarbeiten. Bislang sind mehr als 31.000 neue Wohngeldanträge von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Jede Woche kommen rund 600 weitere hinzu.

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Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Eine so tiefgreifende Wohngeld-Reform hat es seit der Gründung der Bundesrepublik nicht gegeben. Mit ihr wurde der Grundstein dafür gelegt, dass über vier Millionen Menschen heute einen Zuschuss zur Miete und den Heizkosten erhalten. Im Schnitt stieg das monatliche Wohngeld auf 370 Euro an. Als Bund haben wir schnell die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die Digitalisierung des Wohngeldes befördert. Umgesetzt wurde dieses Plus für mehr Menschen dann in den Ländern und Kommunen. Sie haben, wie Hamburg, neues Personal eingestellt und mit eigenen Informationskampagnen auf das Wohngeld aufmerksam gemacht. Als Bund informieren wir Bürgerinnen und Bürger mit unserer Wohngeld-Plus-Kampagne und dem praktischen Wohngeldrechner darüber, wie sie Wohngeld beantragen können und ob ein Anspruch bestehen könnte. Was viele nicht wissen, nicht nur Mieterinnen und Mieter können Wohngeld beantragen, auch Selbstnutzer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung können ihren Anspruch prüfen. Von der Nischen-Hilfe zu der zielgenauesten Unterstützung in Deutschland: das Wohngeld-Plus ist eine echte Gewinnergeschichte. Hamburg ist dafür ein exzellentes Beispiel.“

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Wohngeld Plus ist eine richtige Reform des Bundes und eine wichtige Grundlage der Wohnungspolitik in Hamburg. Sie entlastet Menschen, die dringend finanzielle Unterstützung bei den Mietkosten benötigen, aber keine sonstigen Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Wohngeld kommt damit direkt dort an, wo es am dringendsten benötigt wird: bei Geringverdienerinnen und Geringverdienern, Alleinerziehenden und vielen Rentnerinnen und Rentnern. Seit dem 1. Dezember 2022 haben 31.000 Hamburgerinnen und Hamburger einen Erstantrag auf Wohngeld gestellt. Jede Woche kommen weiterhin im Schnitt fast 600 neue Anträge hinzu. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich für die reibungslose Umsetzung der Wohngeldreform einsetzen. Wir verbessern damit die Lebensqualität vieler Menschen in Hamburg deutlich. Das ist das wichtigste Ergebnis dieses erfolgreichen Schulterschlusses zwischen Hamburger Behörden, den Bezirken und dem Bund.“

Katharina Fegebank, Senatorin für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke: „Die Umsetzung der Wohngeldreform und die Einrichtung der Zentralen Wohngeldstelle in Hamburg ist das Ergebnis echter Teamarbeit zwischen den Fachbehörden und den Bezirksämtern. Und das mit großem Erfolg: Mit der zentralen Lösung für die Anfangszeit der Umsetzung der Wohngeldreform konnten wir sehr vielen Hamburgerinnen und Hamburgern deutlich schneller als andere bei den Miet- und Heizkosten die dringend nötige Unterstützung zukommen lassen. Ich danke allen Mitarbeitenden in den Bezirksämtern, insbesondere dem Bezirksamt Eimsbüttel für die bezirkliche Koordination, und in der Zentralen Wohngeldstelle dafür, dass sie diesen Service in so kurzer Zeit angeboten haben. Und es freut mich, dass ihn schon so viele Bürgerinnen und Bürger nutzen konnten.“

Zum 1. Januar 2024 bezogen mehr als 24.300 Haushalte in Hamburg Wohngeld. Hamburg hat die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte damit innerhalb von zwölf Monaten mehr als verdoppelt. Insgesamt sind seit dem 1. Dezember 2022 über 31.000 Neuanträge in der Zentralen Wohngeldstelle eingegangen. Rund 8.800 Erstanträge werden aktuell geprüft. Die durchschnittlichen Wohngeldauszahlungen in Hamburg sind von 218 Euro in 2022 auf derzeit rund 400 Euro gestiegen. Die gesamten Wohngeldauszahlungen (ohne Heizkostenzuschuss) in Hamburg haben sich von 7,5 Millionen Euro im Januar 2023 auf 103,4 Millionen Euro im Dezember 2023 erhöht.

Die Stadt Hamburg hatte unmittelbar nach den ersten Reformankündigungen des Bundes behörden- und bezirksübergreifend die Grundlagen gelegt, um die Wohngeld Plus-Reform so schnell wie möglich umzusetzen. Ende 2022 – noch bevor das Gesetz in Kraft trat – wurden mit einer Task Force und der Einrichtung der Zentralen Wohngeldstelle ZeWo zentrale Voraussetzungen geschaffen, angemessen auf die erwartete Zunahme an Wohngeldanträgen zu reagieren. Die Hansestadt hat dazu über 100 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, eine Telefon-Hotline eingerichtet und die digitale Infrastruktur geschaffen, um Antragstellende zügig zu unterstützen. Im Rahmen einer umfangreichen Informationskampagne informierte Hamburg auf verschiedenen Kanälen, analog und digital in bis zu acht Sprachen. Darüber hinaus fanden Informationsveranstaltungen für Wohnungsverbände und soziale Beratungsstellen statt und es wurde in Bussen, Bahnen und an Litfaßsäulen hamburgweit plakatiert.

Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem eher geringen Einkommen. Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete oder der finanziellen Belastung bei Wohneigentum durch eigenes Einkommen bestritten wird. Das umfasst neben Menschen mit einem geringen Einkommen insbesondere Menschen mit Altersbezügen, die die größte Gruppe bilden. Deren Anteil unter den Beziehenden ist mit der Reform deutlich gestiegen, von 34 Prozent in 2021 auf 42 Prozent Ende 2023. Der Anteil der Menschen in einem Arbeitsverhältnis ist hingegen von 49 Prozent in 2021 auf 41 Prozent gesunken. Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen, die Wohnkosten bereits berücksichtigen (wie Bürgergeld oder Grundsicherung/Sozialhilfe), können gleichzeitig kein Wohngeld erhalten.

Die Höhe des Wohngelds berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, nach der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Eine Heizkostenkomponente ist in den Leistungen dauerhaft integriert.

Zuständig für alle Neuanträge in Hamburg ist die Zentrale Wohngeldstelle. Anträge können online, per Post, persönlich oder per E-Mail eingereicht werden. Zahlreiche Formulare, Hintergründe und Informationen bietet die Website www.hamburg.de/wohngeld. Wesentliche Informationen sind auf Englisch, Französisch, Ukrainisch, Russisch, Farsi, Arabisch und Türkisch übersetzt. Über die Hotline 040 42828 6000 beantwortet die Zentrale Wohngeldstelle Hamburg werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr auch telefonisch Fragen zum Wohngeld und bietet Unterstützung etwa bei der Nutzung des Wohngeldrechners oder im Rahmen der Antragstellung.

Rückfragen der Medien
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Josephine Steffen | Pressesprecherin
Telefon: 030 18335 16446
E-Mail: presse@bmwsb.bund.de
Internet: www.bmwsb.bund.de
X: @BMWSB_Bund

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
André Stark | Pressesprecher
Telefon: 040 42840 2051
E-Mail: pressestelle@bsw.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bsw
X: @fhh_bsw

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Aileen Pinkert | Pressesprecherin
Telefon: 040 42863 2322
E-Mail: pressestelle@bwfgb.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bwfgb
X: @hh_bwfgb